Im Schengener Informationssystem können Polizeien und Geheimdienste unter anderem Personen zur heimlichen Beobachtung ausschreiben. Über einen Umweg lassen jetzt Behörden aus Nicht-EU-Staaten geheimdienstliche Fahndungen vornehmen. Über die genaue Rolle des Verfassungsschutzes schweigt die Bundesregierung.