Ein schwarzer Müllcontainer vor einer grauen Wand.
Nutzerrechte

Petitionsausschuss lehnt „Recht auf Reparatur“ ab

Mit dem „Recht auf Reparatur“ sollten Geräteeigentümer die Möglichkeit erhalten, ihre elektronischen Geräte leichter selbstständig reparieren zu können. Dadurch könnten Ressourcen eingespart und den Eigentümern mehr Kontrolle über die Technik gegeben werden. Eine entsprechende Petition an den Bundestag wurde allerdings heute im verantwortlichen Ausschuss abgelehnt.

Lesen Sie diesen Artikel: Petitionsausschuss lehnt „Recht auf Reparatur“ ab