Mit dem „Recht auf Reparatur“ sollten Geräteeigentümer die Möglichkeit erhalten, ihre elektronischen Geräte leichter selbstständig reparieren zu können. Dadurch könnten Ressourcen eingespart und den Eigentümern mehr Kontrolle über die Technik gegeben werden. Eine entsprechende Petition an den Bundestag wurde allerdings heute im verantwortlichen Ausschuss abgelehnt.