Eine Dienstanweisung des BAMF zu Dublin-Verfahren soll urheberrechtlich geschützt sein. Das Bundesamt hat uns die Dienstanweisung nach einer Informationsfreiheitsanfrage geschickt, aber wir dürften sie nicht veröffentlichen. Doch mit Zensurheberrecht Dokumente von der Öffentlichkeit fernzuhalten, schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit ein.