Der BND beschränkt sich beim Abhören von Internet-Verkehr nicht auf die vorgeschriebene Mengenbegrenzung von 20 Prozent. Das geht aus einem geheimen Prüfbericht des „Erfassungs- und Verarbeitungssystems“ hervor, den wir veröffentlichen. Abgeordnete sind „erschüttert“, dass das Gerät trotzdem zertifiziert wurde und fordern, die gesetzliche Lücke zu schließen.