Eine bayerische Landesbehörde zeigt den Datenjournalisten Michael Kreil an, weil er Verwaltungsdaten im Internet veröffentlicht hat. Kreil und die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen nun zurück: Sie wollen eine Grundsatzentscheidung, die dem Staat Exklusivrechte an Datensätzen abspricht.