Ein ungarischer Fotojournalist wurde per Staatstrojaner überwacht und wollte vor Gericht erfahren, warum. Seine Klage wurde ohne nähere Begründung abgewiesen – zu Unrecht, wie das ungarische Verfassungsgericht nun urteilte.
Von wenigen Wochen wurde bekannt, dass auch das Bundeskriminalamt zu den Kunden der israelischen NSO Group zählt und deren Trojaner Pegasus einsetzt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht das als Verstoß gegen Grundrechte – und fordert eine Überprüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten.