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EU-GeneralanwaltPlattformen haften nicht unmittelbar für Urheberrechtsverstöße von Nutzern

Bis sie Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung haben, sollen Plattformen nicht für Verstöße ihrer Nutzer haften. Zu diesem Ergebnis kommt ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof. Es ging um seit Jahren laufende Verfahren gegen YouTube und den Sharehoster Uploaded.

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