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BundesverwaltungsgerichtWas das Bundeskabinett bespricht, muss 30 Jahre geheim bleiben

Wie die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht verhandelt hat, muss weiterhin geheim bleiben. Dafür dürfen wir endlich erfahren, wer an der Entscheidung beteiligt war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in der dritten Instanz unserer Klage gegen das Bundeskanzleramt geurteilt.

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