Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften können Internetanbieter in einem Drittstaat zukünftig ohne dortigen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Daten ihrer Nutzer:innen zwingen. Noch weitergehende Überwachungsmaßnahmen zu „E-Evidence“ sollen in zusätzlichen Abkommen geregelt werden.