Überwachung BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist Der Bundesgerichtshof revidiert den Beschluss, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden in Deutschland anhören muss. Die Opposition im Ausschuss habe nicht das Recht, eine Einladung zu erzwingen. Dafür wären 25 Prozent aller Stimmen nötig. Lesen Sie diesen Artikel: BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist weiterlesen