Staatliche digitale Angriffe wie „Hackbacks“ sind verfassungswidrig. Um Geräte im Ausland zu hacken, müsste das Grundgesetz geändert werden. Das schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten. Geheimdienste wie BND und Verfassungsschutz haben grundsätzlich keine Eingriffsbefugnisse.