Überwachungsanlage mir mehreren Kamerafenstern
Überwachung

Gesichtserkennung in SachsenDatenschutzbeaufragte kritisiert biometrische Videoüberwachung als verfassungswidrig

Sachsens Datenschutzbeauftragte kritisiert die biometrische Überwachung in der Region Görlitz scharf. Sie hält das Vorgehen für „höchst bedenklich“ und verfassungswidrig. An Polizei und Staatsanwaltschaften richtet sie den Appell, diese Form der Überwachung vorerst zu unterlassen.

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Überwachungsanlage mir mehreren Kamerafenstern
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SachsenPolizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben

Die Polizei in Görlitz hat in fast zwei Dutzend Verfahren stationäre und mobile Systeme für biometrische Überwachung eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte Sachsen zweifelt die angegebene Rechtsgrundlage an. Doch da es um richterliche Anordnungen geht, wird es kompliziert.

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Überwachungskamerasäule, im Hintergrund ein Haus
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SachsenPolizei hat verfassungswidrige Gesichtserkennung ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde eingesetzt

In Sachsen hat die Polizei ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt. Die dortige Datenschutzbehörde weiß von nichts und hält das System für verfassungswidrig.

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