Der staatliche Einsatz von Trojaner-Software lässt sich schon per Definition weder technisch noch gesetzlich beschränken. Das ist das Ergebnis einer Diplomarbeit an der Berliner Humbold-Universität, die netzpolitik.org an dieser Stelle exklusiv veröffentlicht. Die Konsequenz kann nur lauten, dass der Staat keine Schadsoftware einsetzen darf.