Automatisierte Entscheidungssysteme müssen ins Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden, empfiehlt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gleichzeitig soll in Gerichtsverfahren die Beweislast umgekehrt werden, weil die Betroffenen die genaue Funktion der Systeme nicht kennen können.