Kirsten Fiedler
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: Europa auf dem Weg zu repressiveren Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen im Netz?
: Europa auf dem Weg zu repressiveren Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen im Netz?
Im Kampf gegen Filesharer und Piraten sieht die Europäische Kommission “dringenden Handlungsbedarf”. Denn heutzutage biete das Internet eine “beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen”.So steht es in einem Bericht (pdf) über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums der EU-Kommission, zu dem Organisationen, Bürger und “alle interessierten Akteure” bis Ende letzten Monats Stellung nehmen konnten. Aus Brüssel können wir in den kommenden Monaten – neben der Unterzeichnung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA – ein Gesamtpaket zum geistigen Eigentum erwarten. Die Vorschläge der Kommission werden für den 5. Mai erwartet.
Der Bericht der Kommission evaluiert die Anwendung der Richtlinie von 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, auch IPRED genannt. Diese Richtlinie zeigt laut Kommission bereits einige positive Auswirkungen in den EU-Mitgliedstaaten, wurde aber nicht mit Blick auf die Herausforderung des Internet konzipiert. Obwohl die Kommission keine “kritische wirtschaftliche Analyse der Auswirkungen der Richtlinie auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft” vornehmen konnte, beschreibt sie das Internet als dunklen Ort, der Urheberrechtsverletzungen geradezu fördert:
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: EU: Lobbyist der Musikindustrie vor Wechsel zur EU-Kommission
: EU: Lobbyist der Musikindustrie vor Wechsel zur EU-Kommission Das französische Magazin PCInpact berichtete gestern Abend, dass Dr. Tilman Lüder (Referatsleiter der Urheberrechtsabteilung in der Generaldirektion Binnenmarkt) die EU-Kommission verlässt und nach China geht. Diese Information habe man von mehreren europäischen Verbraucherverbänden erhalten.
Die frei gewordene Stelle des ‚Head of Unit’ soll den Quellen zufolge von dem ehemaligen Leiterin für Rechtsfragen der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry, also dem Weltverband der Phonoindustrie) besetzt werden. Unseren Quellen zufolge handelt es sich wohl um Maria Martin-Prat.
Das Internet bereitet der EU-Kommission schon seit einiger Zeit – aufgrund der “beispiellosen” Zunahme der Urheberrechtsverletzungen – Sorgen.
Der neue Head of Unit der Urheberrechtsabteilung wird daher die bevorstehende Überarbeitung der EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) koordinieren. Außerdem sollte man immer an ACTA denken, das von der EU-Kommission mitverhandelt wird. Bis zum 31.3.2011 kann man noch auf den Evaluierungsbericht der Kommission reagieren und Stellungnahmen einsenden.
Funfact: Auf der Seite der deutschen Landesgruppe der IFPI, des Bundesverbands der Musikindustrie, findet man übrigens einen Zähler, der die illegalen Downlads seit dem 01.01.2011 zählt. Wie das funktioniert wüsste ich auch gerne mal.
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: Frankreich: Eine App für Lobby-Transparenz
: Frankreich: Eine App für Lobby-Transparenz Heute haben die Organisationen Regards Citoyens und Transparence International France eine feine App zur Visualisierung von all denjenigen veröffentlicht, die beim französischen Parlament Lobbying betreiben. Hierfür legten rund 3000 Helfer in einem Crowdsourcing-Projekt zunächst eine Datenbank mit mehr als 16.000 Interessenvertretern an.
Die Daten stammen aus Anhängen von insgesamt 1174 Berichten des Parlaments. Hieraus konnte eine Liste von mehr als 16.000 angehörten Personen und ca. 5.000 Organisationen und Unternehmen erstellt werden. Diese Zahlen überschreiten deutlich die 120 offiziell eingetragenen Lobbyisten im Register der Nationalversammlung.
Regards Citoyens bezeichnet das Resultat aber nur als die Spitze des Eisbergs, denn in allein 38% der Berichte der letzten drei Jahre konnten Namenslisten aus Anhörungen gefunden werden. Das Magazin Numerama merkt an, dass im Bereich des Internet 92 % der angehörten Personen nationale Interessen vertreten. Dies ist viel mehr als in den anderen Bereichen, in denen im Durchschnitt um die 11% der Lobbyisten internationale Interessen vorantreiben möchten.
Die Rohdaten können hier und die komplette Analyse (pdf – FR) dort heruntergeladen werden.
(Crosspostng von vasistas?)
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: Belgien diskutiert Netzsperren und 3‑Strikes
: Belgien diskutiert Netzsperren und 3‑Strikes Anfang letzten Jahres kam der Senator Philippe Monfils auf die Idee, dass auch in Belgien radikaler gegen Internet-Piraterie vorgegangen werden müsse. Er legte daraufhin, stark vom französischen Modell Hadopi inspiriert, einen Gesetzesentwurf für ein Three Strikes-Modell vor. Zusätzlich wollte er die Internetanbieter zu Internet-Sperren von illegalen Webinhalten zu verpflichten. Da der Senator dann aber in Rente ging und Belgien erst einmal andere Sorgen hatte, fiel der Vorschlag ins Wasser.
Nun aber ist er wieder da – und das trotz fehlender Regierung. Den neuen Gesetzesentwurf (pdf) haben fünf Mitglieder der liberalen Partei MR ausgearbeitet und dabei den Text des Senators Monfils weitestgehend übernommen (Vergleich der Entwürfe FR): Sobald jemand beim Download von illegalen Inhalten erwischt wird, sollen die Provider wie in Frankreich Auskunft über Identität, Anschrift, E‑Mail-Adresse und Telefonnummer des Anschlussinhabers geben. Innerhalb von 15 Tagen wird eine erste Verwarnung per E‑Mail verschickt (Art. 17). Im Wiederholungsfall innerhalb von sechs Monaten gibt es eine zweite Verwarnung per Einschreiben und ein Bußgeld. Wer ein drittes Mal innerhalb von zwei Jahren gegen das Urheberrecht verstößt (Art. 18), muss mit 100 bis 1000 Euro Bußgeld und einer Sperre des Internetanschlusses rechnen. Über das Kappen des Anschlusses und die Dauer soll ein Richter entscheiden. Alle Kosten, die mit einer eventuellen Kündigung verbunden sind, trägt der Anschlussinhaber. Internetprovider, die sich nicht an die Sperre halten, sollen 200 bis 2000 Euro Strafe zahlen.
Der Entwurf sieht zudem vor (Art. 25), ähnlich der französischen Kontrollbehörde Hadopi, einen sogenannten “Rat für den Schutz des Urheberrechts im Internet („Conseil de la protection des droits d’auteur sur Internet”) einzurichten. Außerdem sollen die belgischen Internetnutzer über das legale Angebot im Netz informiert werden.
Die belgische Net Users’ Rights Association (NURPA) macht jetzt mobil und kündigte bereits eine „abgestufte Erwiderung“ auf das Vorhaben an. Als erste Maßnahme brachte die Bürgerrechtsorganisation die Infobroschüre „HADOPI: Non merci“ (pdf) heraus, die nun an alle Abgeordneten der Kammer und des Senats geschickt wird. Im Moment arbeiten NURPA wie auch die belgischen Piraten an detaillierten Analysen und Zusammenfassungen (u.a. auch in englischer Version), die wir dann später hier bloggen oder verlinken werden. Außerdem plant NURPA weitere Aktionen, Dialoge, Arbeitstreffen und Konferenzen zu dem Thema. (Crossposting von vasistas?)
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: Aktueller Stand der Netzsperren-Pläne für die EU
: Aktueller Stand der Netzsperren-Pläne für die EU Letzten Montag fand in der Ständigen Vertretung der Republik Ungarns bei der EU in Brüssel ein Treffen zwischen EU-Bloggerinnen und Bloggern und Vertretern der ungarischen Ratspräsidentschaft statt. In einem zweistündigen offenen Gespräch sprachen wir (Ronny Patz vom Bloggingportal.eu, Ralf Bendrath, JoeMcNamee von EDRi und vasistas?) mit Gergely Polner, Sprecher der Ratspräsidentschaft, und Borbála Garai, dritte Sekretärin für die Zusammenarbeit in Strafsachen und das materielle Strafrecht.< Die ungarische Ratspräsidentschaft organisiert in unregelmäßigen Abständen informelle Treffen mit Bloggern, die an europäischen Themen interessiert sind. Es soll jetzt ein Pilotprojekt gestartet werden, das uns den Zugang zu Pressekonferenzen und auf lange Sicht eine Akkreditierung ermöglichen soll. Thema dieses Mal war die geplante Einführung verpflichtender Netzsperren ohne Richtervorbehalt für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung (pdf), initiiert von Kommissarin Cecilia Malmström (vulgo Censilia).
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: Frankreich: Netzneutralitätsdebatte im Schneckentempo
: Frankreich: Netzneutralitätsdebatte im Schneckentempo
Die Netzneutralität steht in Frankreich schon länger unter Beschuss, seit einiger Zeit gibt es aber auch Versuche, sie gesetzlich zu schützen. Am 17. Februar wurde in der französischen Nationalversammlung über eine gesetzliche Verankerung des Prinzips der Netzneutralität diskutiert. Grundlage hierfür ist ein Gesetzesentwurf (pdf) der sozialdemokratischen Parti Socialiste (PS).Der Entwurf möchte allen französischen Bürgerinnen und Bürgern Neutralität und Gleichheit im Netz garantieren. Ziel ist also ein diskriminierungsfreies Netz, in dem Daten unabhängig von Inhalt, Herkunft und Bestimmung übertragen werden. Anlass des Entwurfs der PS waren unter anderem Berichte der Organisation Reporter ohne Grenzen, die immer öfter Verletzungen der Grundfreiheiten in Frankreich feststellt. Weiterhin soll der Entwurf in Frankreich das Grundrecht auf Breitband nach finnischem Vorbild sichern.
Artikel 1
Das Prinzip der Neutralität muss von Maßnahmen oder Entscheidungen respektiert werden, die eine Auswirkung auf die Organisation, die Bereitstellung oder die Nutzung eines öffentlichen Netzes haben. Dieses Prinzip wird definiert als das Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Inhalts, des Senders oder des Empfängers eines digitalen Informationsaustauschs.
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: Brüssel möchte die europaweite Identifizierung im Internet fördern
: Brüssel möchte die europaweite Identifizierung im Internet fördern Die EU-Kommission hat am letzten Freitag eine öffentliche Konsultation zur elektronischen Identifizierung (eID) und Authentifizierung eröffnet, an der man sich bis zum 15. April beteiligen kann – einfach hier den Fragebogen ausfüllen und/oder eine Stellungnahme einsenden.
Nach dem Start des
biometrischenneuen ePersos in Deutschland möchte die EU-Kommission nun die Überprüfung der Identität für den digitalen Behördengang oder bei Internetgeschäften europaweit fördern. Die Kommission hat keine unmittelbare Zuständigkeit für nationale Ausweisgesetze. Da also keine Harmonisierung mittels Richtlinie herbeigeführt werden kann, sollen Fördermaßnahmen zumindest zu einer Interoperabilität der eID-Systeme in allen Mitgliedstaaten führen. Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, erklärte:Ich heiße alle Beiträge zu der Frage willkommen, wie wir online die Identität und Unterschrift von Personen bei Käufen und Verkäufen und bei Verwaltungsgeschäften, bei denen es auf hohe Sicherheit ankommt, am besten überprüfen können. Ich möchte dazu beitragen, dass alle Europäer ohne die Befürchtung online gehen können, betrügerischen Machenschaften im Netz zum Opfer zu fallen.
Natürlich ist ein absoluter Schutz gegen Identitätsdiebstahl oder Betrug unmöglich. Einige Systeme aber, wie zum Beispiel der ePerso in Deutschland, möchten sich der Perfektion nähern. Deutschland beteiligt sich an dem von der EU geförderten Pilotprojekt STORK (Secure idenTity acrOss boRders linKed), das die grenzübergreifende Anerkennung von eID-Systemen in 18 europäischen Ländern ermöglichen will. Ziel der deutschen Beteiligung ist, den hohen Datenschutzstandard der eID-Funktion nach Europa zu transportieren.
In Frankreich schlug im letzten Sommer der Senator Jean-René Lecerf (UMP) vor, den Personalausweis (carte d’identité) mit biometrischen Informationen zu ergänzen und ihn für den Gebrauch im Internet fit zu machen. Zudem werden auch in unserem Nachbarland immer regelmäßiger Stimmen laut, die ein Vermummungsverbot im Internet oder eine Aufhebung der Anonymität von Bloggern fordern und sich über selbstgewählte Pseudonyme im Netz ärgern.
(Crossposting von vasistas?)
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: Google Art Project: Das nicht wirklich offene Museum
: Google Art Project: Das nicht wirklich offene Museum Mit dem am 1. Februar gestarteten Google Art Projekt können von nun an 2 Milliarden Internetnutzer die 17 bedeutendsten Kunstmuseen der Welt virtuell besuchen. In Deutschland haben sich die Gemäldegalerie und die Alten Nationalgalerie in Berlin an dem Projekt beteiligt. Weitere Museen sind etwa das Museum of Modern Art in New York, die Londoner Tate Gallery, der Palast von Versailles oder das Van Gogh Museum in Amsterdam.
Nach 360°-Rundgängen durch die Museen kann man sich eine eigene Sammlung aus den insgesamt 1 061 Gemälden zusammenstellen, sie kommentieren und sie per Twitter oder Facebook mit Freunden teilen. Jedes Museum hat zudem ein Gemälde ausgewählt, das mit einer „Gigapixel“-Fototechnologie aufgenommen wurde. Die Staatlichen Museen zu Berlin haben beispielsweise die Werke „Der Kaufmann von Gisze“ (1532) von Hans Holbeins d. J. und „Im Wintergarten“ (1879) von Edouard Manet beigesteuert.
Wie könnte man da annehmen, dass ein solches Projekt nicht dem freien Zugang zu Kunst, Kultur und Wissen dient? In vielen Medien wurde eher positiv über das Projekt berichtet.
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: Die Europäische Kommission zweifelt an der Wirksamkeit von Netzsperren
: Die Europäische Kommission zweifelt an der Wirksamkeit von Netzsperren In einem von Statewatch geleakten Entwurf eines Grünbuch über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt (pdf) zweifelt die Europäischen Kommission an der Wirksamkeit von Netzsperren. Sie werden als « technisch herausfordernd » und « kostspielig » bezeichnet (S.6):
Während Zugangssperren zu Anbietern, die über keine nationalen Lizenzen verfügen, gerechtfertigt sein mögen, erwiesen sie sich jedoch bislang als technisch herausfordernd und kostspielig, mit der Wirkung, dass ein nicht unbedeutendes illegales Restangebot weiterhin erreichbar bleibt.
(Whilst blocking access to operators without a national license might be justified, this has proved to remain technically challenging and costly to date, with the effect that a residual but significant “unlawful” offer may continue to be accessible.)
Und ein paar Seiten weiter heißt es (S. 29):
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: 5. Europäischer Datenschutztag
: 5. Europäischer Datenschutztag Happy Data Protection Day! Letztes Jahr hatten wir anlässlich des Europäischen Datenschutztages eine kleine Liste mit Dingen gebloggt, die zur informationellen Selbstverteidigung nützlich sein können. Seit einem Jahr ist viel geschehen. Themen wie Datenschutz und Privatsphäre finden immer öfter den Weg in die Presse. Und neulich sagte unsere Ministerin für Verbraucherschutz sogar, dass der Datenschutz ein deutsches Markenzeichen sei.
Dabei dachte Ilse Aigner wohl unter anderem an das Sommerloch-Thema Google-Street-View. En masse gingen Beschwerden von erzürntenWutbürgern bei den Landesbeauftragten für Datenschutz ein und schließlich wurden etliche Hausfassaden im Netz verpixelt. Zur Einführung von besseren Datenschutzgesetzen führte die ganze Geschichte allerdings leider nicht…
Dabei könnte man sich als Bürger der Europäischen Union eher um Projekte wie INDECT Sorgen machen. Denn hierbei handelt es sich um ein mit fast 15 Millionen Euro gefördertes Überwachungsprojekt, das zum automatischen Bevölkerungsscanner werden soll. Da kann man auch auf das Bergische Land so richtig stolz sein. Entwickelt wird
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: Studie zum Übergang von der Selbstregulierung zur Zensur im Internet
: Studie zum Übergang von der Selbstregulierung zur Zensur im Internet Die europäische Netzwerk für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter, European Digital Rights (EDRi), hat eine interessante Studie zum Thema Netzneutralität und Netz-Regulierung veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Von der ‚Selbstregulierung‘ zur Zensur durch Unternehmen“ (The slide from “self-regulation” to corporate censorship). In der Einführung heißt es:
Die größten und am weitesten entwickelten Internetwirtschaften, einschließlich der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, befinden sich gerade in dem Prozess, eine entscheidende und unumkehrbare Wahl bezüglich der Offenheit, Demokratie, Transparenz und Innovation im Internet zu treffen. Es wird entschieden, ob es Internet-Intermediären (Zugangsanbietern, Webhosting-Anbietern etc.) erlaubt sein soll, für eigene Zwecke den Internetverkehr zu manipulieren oder die eigenen Kunden zu überwachen und sie für diverse Aktivitäten zu bestrafen, um bestimmte politische Ziele zu erreichen. Diese Entscheidung wird ohne jegliche demokratische Prozesse oder eine Analyse über die Auswirkungen getroffen.
Hier geht es zur kompletten Studie (pdf EN).
(Crossposting von vasistas?)
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: Französische Internetsperren ohne Richterbeschluss auf der Zielgeraden
: Französische Internetsperren ohne Richterbeschluss auf der Zielgeraden Während in Tunesien die Zensur abgeschafft wird, ist Frankreich jetzt auf der letzten Zielgeraden der Verabschiedung von Loppsi2 („Gesetz über die Orientierung und Programmierung für die Durchsetzung der inneren Sicherheit“). Gestern hat dort nämlich der Senat die Nationalversammlung bestätigt und den Artikel 4 des Gesetzespakets verabschiedet. Dieser Artikel sieht vor, kinderpornographische Inhalte im Internet zu blockieren – und das ohne Richterbeschluss. Jetzt könnte nur noch der Verfassungsrat eine Umsetzung des Artikels verhindern.
Am 15. Januar hatte das Kollektiv Anti-Loppsi2 in mehreren Städten Frankreichs zu Demonstrationen gegen das Gesetz aufgerufen. Das Kollektiv befürchtet, wie auch die Bürgerrechtsorganisation Quadrature du Net und der Verein zur Verhinderung von Kindesmissbrauch L‘Ange-Bleu, dass die Einführung der Netzsperren einen Einstieg in die Zensur und die schnelle Verbannung weiterer unliebsamer Seiten, wie z.B. WikiLeaks, bedeuten. Der Berichterstatter der Nationalversammlung, Eric Ciotti (Regierungspartei UMP), stritt im Dezember nicht ab, dass das Modell zukünftig auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden könnte.
Der bekannteste bloggende Anwalt Frankreichs kommentierte hierzu:
…Tunesien öffnet das Web, Frankreich macht seins dicht.
Frankreich ist also dem europaweiten Vorhaben ein wenig voraus. Das Europäische Parlament wird in den kommenden Wochen über den Berichtsentwurf der Abgeordneten Angelilli abstimmen und entscheiden, ob verpflichtende Internetsperren von kinderpornographischen Inhalten europaweit eingeführt werden sollen. Mehr Infos gibt es dazu hier.
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: Hadopi: Dieses war der erste Strike…
: Hadopi: Dieses war der erste Strike… … , doch der zweite folgt sobald. In Frankreich beginnt in den kommenden Wochen die nächste Phase des Internetsperren-Gesetzes: Illegale Filesharer werden per Einschreiben schriftlich verwarnt.
Anfang des letzten Jahres ist die französische Three-Strikes-Regelung in Kraft getreten. Zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt die eigens eingerichtete Behörde Hadopi im Auftrag der Unterhaltungsindustrie als ersten Schritt Mahnungen per E‑Mail. Bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen folgt eine Mahnung per Einschreiben und schließlich wird nach weiteren Verstößen der Internetanschluss suspendiert.
Jetzt hat die Hadopi-Behörde während einer Pressekonferenz ein Muster des Einschreibens (pdf) präsentiert. Und endlich nennt sie auch offizielle Zahlen. Zurzeit werden jeden Tag im Schnitt 2000 Mails versandt. Zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2010 gingen fast 70.000 Mails raus. Mireille Imbert-Quaretta, Vorsitzende des Ausschusses zum Schutz der Urheberrechte bei Hadopi, kündigte auf der Konferenz an, einen Gang zuzulegen und 10.000 E‑Mails pro Tag als Ziel für die erste Jahreshälfte 2011 anzusetzen. Eine Bilanz bezüglich der Effizienz der Behörde wird es aber erst in 18 Monaten geben.
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: Kartenprojekt zum Videoüberwachungsplan in Paris
: Kartenprojekt zum Videoüberwachungsplan in Paris Paris startet in Sachen Video
überwachungschutz voll durch. Entschuldigung, Überwachung heißt ja seit dem Gesetzespaket Loppsi2 in Frankreich „Schutz“ (vidéoprotection). Jedenfalls möchte Paris bis 2012 die Zahl der Kameras für den öffentlichen Raum von 293 auf insgesamt 1302 erhöhen. Der Figaro berichtete Ende Dezember, dass mit dem Videoüberwachungsplan für Paris (PVPP) zudem 13.000 öffentliche und private Kameras vernetzt werden sollen.Kleines Vorher/Nachher:
Big Brother à la française
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: EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant
: EU-Kommission: Neue Anti-Piraterie-Maßnahmen geplant Die EU-Kommission möchte den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie im Internet verschärfen. Internetserviceprovider, Suchmaschinen und Webhosting-Anbieter sollen zukünftig stärker eingebunden werden, um „wirkungsvollere Mittel“ gegen Online-Piraterie zu finden.
Ende Dezember hat die EU-Kommission einen Bericht (pdf) bezüglich der Richtlinie vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (pdf) vorgelegt. In dem 10-seitigen Bericht ist die EU-Kommission der Meinung, dass
seit ihrer Verabschiedung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten beachtliche Fortschritte erzielt wurden.
Jedoch wird bemängelt:
Die Durchsetzungsverfahren wurden zwar insgesamt verbessert, doch sind das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend. Ein Grund hierfür ist die beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, durch das Internet.
Die Europäische Kommission listet dann in Punkt 3.1 die verschiedenen Missstände auf, die behoben werden müssten:
Die Vielfalt des Internet erleichtert es, zahlreiche Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu begehen. Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren. Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte; dies hat dazu geführt, dass viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte begehen.
Sie schlussfolgert:
Auch Internetplattformen wie beispielsweise Online-Märkte oder Suchmaschinen können eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Zahl der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu verringern, vor allem durch Präventivmaßnahmen und Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte.
Das Europäische Parlament und alle interessierten Akteure haben bis zum 31. März 2011 Zeit, auf den Bericht zu reagieren.
(Crossposting von vasistas?)
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: Houellebecq umsonst im Netz: Verlag verklagt Blogger
: Houellebecq umsonst im Netz: Verlag verklagt Blogger
Der Roman La Carte et le territoire von Michel Houellebecq ist das das erste Werk unter freier Lizenz, das mit dem Prix Goncourt ausgezeichnet wurde. Das zumindest erklärte Florent Gallaire, Jurist für IT-Recht, neulich auf seinem Blog. Der Prix Goncourt gilt als der begehrteste und wichtigste Literaturpreis in Frankreich und lässt die Verkaufszahlen des Gewinners gewaltig in die Höhe schießen. Aber Michel Houellebecq verkauft sich eigentlich auch so ganz gut, sein Roman Elementarteilchen ist ein Bestseller und mittlerweile Kult.Im September ließ allerdings das französische Online-Magazin Slate.fr die Katze aus dem Sack: Michel Houellebecq bediente sich für sein mittlerweile preisgekröntes Werk Wort für Wort und ohne Quellenangabe bei mindestens drei Wikipedia-Artikeln. Es ist natürlich erlaubt, Inhalte aus der Wikipedia zu verbreiten und zu vervielfältigen, solange der Autor genannt wird und die Inhalte unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. Sie stehen seit Juni 2009 unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA. Daher schlussfolgerte der Blogger Gallaire, dass das Buch als abgeleitetes Werk ebenfalls unter dieser CC-Lizenz stehen müsse (siehe Copyleft) und machte den Roman im Netz frei zugänglich.
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: Entschließungsanträge zur endgültigen Fassung des ACTA im EU-Parlament
: Entschließungsanträge zur endgültigen Fassung des ACTA im EU-Parlament Für die Sitzung des Europäischen Parlaments (EP) am Mittwoch, den 24. November, liegen zwei Entschließungsanträge zum Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA) vor. Am 02. Oktober wurden die Verhandlungen in Tokyo abgeschlossen und der endgültige Text schließlich in der letzten Woche veröffentlicht. In der endgültigen Fassung steht nun nicht mehr viel Konkretes. Strafrechtliche Verfahren und Sanktionen „können“ nun für Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden, eine Three-Strikes-Regelung ist aber nicht explizit vorgesehen. Internetserviceprovider werden zwar nicht mehr zur Haftung gezwungen, können sich aber unter Druck gesetzt sehen und dadurch dennoch in Zukunft enger mit Rechteinhabern zusammenarbeiten. Auch die Umgehung demokratischer Prozesse und die Schaffung eines ACTA-Ausschusses wird weiterhin von Bürgerrechtlern kritisiert. In einem Interview mit der taz erklärte Jérémie Zimmermann, Sprecher der französischen Organisation La Quadrature du Net:
Laut den Artikeln 5 und 6 des Entwurfes soll ein Acta-Komitee eingerichtet werden, in dem Änderungen am Vertrag verhandelt und verabschiedet werden. Das heißt: Acta wird selbst zu einer Art Gesetzgeber. Nachdem zum Beispiel das Europäische Parlament das Abkommen akzeptiert haben wird, kann es vom Acta-Komitee dennoch modifiziert werden.
Für die heutige Plenartagung liegt ein gemeinsamer Entschließungsantrag von den Grünen/EFA, den Sozialisten & Demokraten, der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL) sowie ein alternativer Entschließungsantrag der größten Fraktion des EPs, den Konservativen und Christdemokraten (EPP/ECR), vor. Der Antrag der EPP/ECR setzt sich jedoch kaum mit den wahren Problemen des ACTA auseinander und sieht keine Bedenken, dass das Abkommen über den Rahmen des geltenden EU-Rechts, den „Acquis communautaire“, hinausgehen könnte.
Durch die Abstimmung sollen Bedingungen an die Unterzeichnung des ACTA geknüpft werden. Ein Inkrafttreten des Abkommens ist an die Zustimmung des Parlaments gebunden.
Hier geht’s zum Livestream des EPs.(Crossposting von vasistas?)
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: Vorratsdatenspeicherung gewinnt die belgischen Big Brother Awards
: Vorratsdatenspeicherung gewinnt die belgischen Big Brother Awards
Gestern Abend fand in Gent die Verleihung der belgischen Big Brother Awards statt. Die Big Brother Awards gibt es ja bekanntlich auch bei uns in Deutschland. Für alle Uneingeweihten: Mit diesem Negativpreis prämieren weltweit Datenschutzorganisationen die schlimmsten Fälle privater und staatlicher Überwachung, kurz gesagt die größten Datenkraken des Jahres. In Belgien wurde nun der (un)glückliche Gewinner von der flämischen Liga für Menschenrechte geehrt.Auf der Webseite konnte bis zum 17. November für die Kandidaten gestimmt werden. Arne Vandenbogaerde von der Liga erklärte uns, dass Luc Beirens, der belgischen Federal Computer Crime Unit (FCCU), der Einladung zur Preisverleihung gefolgt sei. Er verteidigte an diesem Abend die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung und nahm den Preis entgegen.
Die Vorratsdatenspeicherung gewinnt den belgischen Überwachungs-Oscar
Am 23. April 2009 wurde zwar in Belgien ein Gesetzesentwurf vorgelegt, die europäische Richtlinie 2006/24/CE ist aber bis heute nicht in belgisches Recht umgesetzt worden. Deutschland war da etwas schneller. Hier wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 durch das Bundesverfassungsgericht bereits wieder aufgehoben und für verfassungswidrig erklärt.
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: IT-Riesen kritisieren die französische Three-Strikes-Regelung
: IT-Riesen kritisieren die französische Three-Strikes-Regelung Seit Ende September ist die Kontrollbehörde Hadopi in der Umsetzung und praktischen Bekämpfung von illegalen Downloads in Frankreich aktiv und versendet im Rahmen der Three-Strikes-Regelung Warn-E-Mails an mutmaßliche Raubkopierer und Piraten. Anschlussinhaber sind dazu gezwungen, die Verbindung ausreichend gegen Missbrauch durch Dritte abzusichern. Wie das geschehen soll, ist aber noch unklar.
Bisher wurde noch nicht genau definiert, was eine „abgesicherte“ Verbindung ist. W‑LAN-Anschlüsse können beispielsweise geknackt und durch Dritte missbraucht werden. Klar ist nur, dass es eine Kennzeichnung der Hadopi-Behörde von Geräten und Software geben wird, die Verbrauchern dann den „ausreichenden“ Schutz signalisiert.
Die Kontrollbehörde hat daher einen Entwurf von Spezifikationen zur Anschlussabsicherung ausgearbeitet und zu einer Konsultation hierüber ausgerufen, die am 30. Oktober auslief. An ihr nahmen hauptsächlich Internetdienstanbieter teil, aber auch die CCIA (Computer and Communications Industry Association). Wie Numerama jetzt berichtete, hat die Organisation, der einige Riesen der IT-Branche (AMD, eBay, Facebook, Google, NVIDIA, Microsoft, Yahoo!, Fujitsu, RedHat etc.) angehören, eine 4‑seitige Antwort (pdf) eingereicht.
Die CCIA macht sich in dem Dokument Sorgen, dass Software-Entwickler sich dem Willen der Behörde fügen sollen, und zwar « sogar über den Kampf gegen Piraterie hinaus ». Natürlich ist die Aufregung von Vertretern aus der Wirtschaft darüber, dass sich der Staat in die Kräfte des Markts einmischt, nicht weiterhin erstaunlich. Die Argumentation ist aber trotzdem lesenswert – die CCIA bemängelt Folgendes:
(a) the invitation to install software under threat of legal penalties hardly creates the appearance of a user option, and this ‘invitation’ promises to bring various unintended consequences, including encouraging undesirable behavior by repressive governments, which would negatively affect European values and businesses;
(b) it appears to endorse site-blacklisting by third parties other than the software user, e.g., courts ; and
© it stigmatizes neutral Internet protocols, which can impede legitimate uses of Internet technology.Zu Punkt a) führt die CCIA weiter unten das Beispiel der chinesischen Anti-Porno-Software “Green Dam Youth Escort” auf:
As the reaction to Green Dam indicated, the installation of monitoring software on users’ computer, absent any conviction for criminal activity, is not an acceptable policy option, regardless of the ostensible objective.
Begrüßenswert im letzten Punkt ist die Kritik der CCIA, dass durch das 3‑Strikes-Gesetz in Frankreich neutrale Protokolle, wie z.B. P2P oder Torrents, stigmatisiert werden. Punkt b) jedoch ist eher erschreckend und ich hoffe sehr, dass die Hadopi-Behörde zukünftig nicht mit undurchsichtigen Mechanismen Internetfilter in Frankreich einführen will.
Hierzu heißt es weiterhin im Schreiben der CCIA:
It is inimical to concepts of internet freedom, however, to encourage the installation of software that can restrict users who are not themselves before a judicial authority from accessing a given piece of content. The draft should be amended to clearly reflect that only private sector administrators and users should dictate what content a computing device can access.
(Crossposting von vasistas?)
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: Recht vergessen zu werden: Stärkung des EU-Datenschutzrechts
: Recht vergessen zu werden: Stärkung des EU-Datenschutzrechts Die Europäische Kommission hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie ihre neue Strategie zur Stärkung des Datenschutzrechts vorstellt. EU-Bürger sollen in Zukunft mehr Kontrolle über ihre Daten und das „Recht vergessen zu werden“ haben. Bis Mitte Januar 2011 können sich zudem alle Interessierten an einer öffentlichen Konsultation beteiligen und Vorschläge zur weiteren Datenschutzpolitik äußern. Die Konsultation wird dann im nächsten Jahr als Vorlage für eine neue allgemeine Datenschutzregelung dienen. Mehr Infos hierzu gibt es dort.
Kernziele der Strategie sind zunächst:
- Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird. Jeder sollte überdies klar und in transparenter Weise darüber informiert werden, wie, warum, von wem und wie lange seine Daten gesammelt und verwendet werden. Jeder sollte die Möglichkeit haben, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach vorheriger Aufklärung freiwillig zuzustimmen, beispielsweise beim Online-Surfen, und jeder sollte das „Recht vergessen zu werden“ haben, wenn seine Daten nicht länger gebraucht werden oder er will, dass seine Daten gelöscht werden.
