Die Liste mit rund 100.000 gesperrten Webseiten, die jetzt zum Schutz der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter im Bundestag eingesetzt wird, ist geheim. Und soll es auch bleiben. Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de hatte vor einem Monat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) eine Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz gestellt.
Heute twitterte er die Ablehnung. Verwendet wird die Standardargumentation, dass eine Freigabe „nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann“.
Die inoffizielle Kurzform der Absage ist:
„Wenn bekannt wird, welche Seiten wir dem Bundestag sperren, ist die Funktionsfähigkeit des Staates im Arsch.“
Die offizielle Langfassung ist:
„Ihr Antrag wird gemäß § 3 Nr 1 c) IFG abgelehnt. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Dies ist hier der Fall.
Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist nach Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, die zu einer solchen Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, von denen Angriffe auf die Informationstechnik des Bundes mittels Schadprogramme ausgehen. Bei Bekanntwerden der URLs der betroffenen Webseiten ist von nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen auszugehen, da Angreifer mit diesem Wissen diese Schutzmaßnahme unterlaufen können.“