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Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer

Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss. Die Handelskammer macht dies bisher nicht. Aus der PM: Transparenzgesetz: CCC setzt sich…

  • Markus Beckedahl
Verwaltungsgebäude der Handelskammer Hamburg. Bild: El Gran Dee. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss. Die Handelskammer macht dies bisher nicht.

Aus der PM: Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein.

Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“ beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“

Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“

Wir wünschen viel Erfolg und sind gespannt.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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6 Kommentare zu „Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer“


  1. Stefan

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    Am Link hinten ist ein „http“ zu viel.


    1. Danke, ist gefixt.


  2. Frl. Unverständnis

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    Der CCC ist einfach toll :) Durch unnachgiebiges Verweisen auf den demokratischen Rechtsstaat hat dieser Verein schon viel in die richtige Richtung gerückt. Viel Erfolg und weiter so!


  3. BastianBalthazarBux

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    Falls das für GmbHs und AGs in öffentlicher Hand durchgeht könnte das für den ein oder anderen „Würdenträger“ ganz schön unangenehm werden. Man gibt sich ja gerne volksnah. Da paßt eine üppige Kompensation dafür, daß man im Aufsichtsrat der lokalen Stadtwerke „rumlummelt“ nicht ganz ins Bild :D


  4. Moritz Berger

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    Angesichts der Tatsache, dass die IHK´s zwar den deregulierten Markt predigen, aber immer noch auf der Zwangsmitgliedschaft für das Gewerbe bestehen, ist der Schuß vor den Bug des CCC sehr gut.

    Siehe auch:
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ihk-zwangsmitgliedschaft-bverfg-verfassungsbeschwerden-dominik-storr-interview/
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/heikler-fall-fuer-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-befasst-sich-mit-zwangsmitgliedschaft-in-handelskammern‑1.1924713

    Vielleicht brauchen wirdaher bald keine Transparenz mehr :-)


    1. Die realistische Alternative ist halt direkte staatliche Regulierung statt Selbstverwaltung durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sollte man sich gut überlegen, ob man das besser findet.

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