Die massenhafte Handy-Rasterfahndung namens Funkzellenabfrage ist eine Routinemaßnahme, über die es leider wenige offizielle Zahlen und Statistiken gibt. Laut eigenen Hochrechnungen gehen wir von über 50 solchen massenhaften Datenerhebungen aus – jeden Tag. Jetzt hat mal wieder ein Bundesland ein paar Zahlen geliefert, diesmal das Saarland.
Der Piraten-Abgeordnete Michael Hilberer hatte der Landesregierung bereits im September 2013 elf Fragen zu Funkzellenabfragen im Saarland gestellt. Nach vielen direkten Gesprächen und einer Aktenauswertung der Ministerien hat die Landesregierung 15 Monate später – kurz vor Weihnachten – die Antwort veröffentlicht. Im Anhang findet sich erstmals eine Erhebungsmatrix, in der jedes Verfahren mit Funkzellenabfrage(n) aufgelistet ist und 16 Datentypen wie Ort, Zeitraum, Rechtsgrundlage, übermittelte Datensätze und Ermittlungserfolg beantwortet werden. Das wollten wir statt PDF in einem weiter verwendbaren Format haben, aber ein Sprecher des Landtags teilte uns mit:
Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass die gewünschte Datei nicht im Excel-Format verfügbar ist.
Also haben wir es kurzerhand selbst gemacht. Mit Hilfe von Stefan Wehrmeyer, Datenjournalist bei correctiv.org, (und dem Tool Tabula) haben wir die die vier-seitige Tabelle aus dem PDF befreit und veröffentlichen sie an dieser Stelle als HTML und CSV.
Und das sind ein paar der Zahlen:
Die Vollzugspolizei des Saarlandes hat im Erhebungszeitraum 01.09.2013 bis 31.08.2014 in insgesamt 175 Verfahren nichtindividualisierte Funkzellenabfragen vorgenommen.
Hier ist zu beachten, dass in einzelnen Verfahren auch mehrere Funkzellenabfragen durchgeführt werden können.
Insgesamt wurden 7.459.326 Datensätze übermittelt.
Siebeneinhalb Millionen Verbindungsdaten bei 991.000 Einwohnern macht 7,5 Datensätze pro Bürger in einem Jahr.
Das ganze kostete „in Summe 34.342 Euro“, eine Funkzellenabfrage kosten zwischen 85 und 765 Euro, im Schnitt knapp unter 200. Der Abfragezeitraum ging von einer Minute bis knapp unter 46 Stunden, durchschnittlich leicht über sechs Stunden.
Bisher gibt es keine sinnvollen und umfassenden Statistiken zum Einsatz der Handy-Rasterfahndung, weil es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Die Vorschriften für die Justizstatistiken zur Telekommunikationsüberwachung unterscheiden nicht zwischen individualisierten (Was hat Person X getan?) und nicht-individualisierten (Was ist an Ort X und Zeit Y passiert, egal von wem?) Abfragen. Das muss geändert werden. Bis dahin bleiben parlamentarische Anfragen dieser Art der einzige Weg, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Diese Erhebungsmatrix aus dem Saarland kann dabei gerne als Vorlage dienen, die so ähnlich auch vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen wurde.
Michael Hilberer erklärt in der dazugehörigen Pressemitteilung:
Die große Gefahr bei Funkzellenabfragen liegt an der Menge der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger, die mit dieser elektronischen Rasterfahndung in das Visier der Ermittler geraten. Bei siebeneinhalb Millionen Datensätzen in zwölf Monaten stellt sich auch im Saarland die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieses Überwachungsinstrumentes. Statistisch gesehen sind das über 20.000 Datensätze pro Tag, 14 in jeder Minute eines Jahres. Das ist zu viel!
Zudem fordert er Statistiken und Benachrichtigungen wie in Berlin:
Wir fordern, dass die Ermittlungsbehörden in Zukunft von sich aus eine Statistik führen und veröffentlichen, damit sich die Bevölkerung ein Bild der alltäglichen Überwachungsmaßnahmen machen kann. Die Tabelle innerhalb unserer Anfrage wäre dafür eine gute Vorlage. Außerdem sollte in Zukunft jedem Betroffenen innerhalb der überwachten Funkzelle eine SMS geschickt werden. Damit wären zumindest die Mindeststandards an Transparenz erfüllt.
