Auf der gestrigen Regierungspressekonferenz wurde Staatssekretär Steffen Seibert auch zum Überwachungsprogramm „Eikonal“ befragt. Die Antworten sind traurig: alles geheim, kein Kommentar, dazu sagen wir nichts. Ein Detail ist aber erhellend: Der Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ bezog sich nur auf „Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen“:
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun.
Das ursprüngliche Statement:
Der Auszug aus der Mitschrift der Pressekonferenz:
Frage: Herr Seibert, „Auf deutschem Boden muss deutsches Recht gelten“, so die Aussage der Kanzlerin. Jetzt haben wir in den vergangenen Tagen von „Eikonal“ und den Ausleitungen vom Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt erfahren dürfen. Gilt das uneingeschränkt? Wie ist das zu bewerten? Wie ist die Sicht der Kanzlerin und der Bundesregierung auf „Eikonal“ und das damit zusammenhängende Kooperieren mit der Preisgabe von Daten deutscher Bürger an die NSA?
StS Seibert: Ihre Frage bezieht sich auf Dokumente, die die Bundesregierung dem ersten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat und die als Verschlusssache beziehungsweise teils als „streng geheim“ gelten. Deswegen wird die Bundesregierung zu diesem angefragten Sachverhalt nun auch nicht Stellung nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ist es ja so, dass der BND über die operativen Aspekte seiner Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und dem dafür vorgesehenen und zuständigen Gremium des Deutschen Bundestags berichtet, insbesondere auch diesem Untersuchungsausschuss, dem ersten dieser Wahlperiode. Dem liegen die teils streng geheimen Unterlagen vor. Ich kann dazu hier nicht Stellung nehmen.
Frage: Herr Seibert, es ist ja durchaus so, dass Sie und die Kanzlerin Stellung nehmen, wenn Sie es gerne tun möchten, wie man sieht, wenn man nur einmal den Satz „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ zitiert. Würde die Kanzlerin oder würden Sie sich auch zu dem Satz „Das Schicken von Daten deutscher Bürger in enger Kooperation des BND mit der NSA in Richtung USA geht gar nicht“ hinreißen lassen?
StS Seibert: Ich glaube, Sie werden kein Beispiel dafür finden, dass ich mich hier für die Bundesregierung oder die Bundeskanzlerin schon zu streng geheimen Sachverhalten, die in Dokumenten enthalten sind, die dem Deutschen Bundestag oder seinem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden sind, geäußert hätte. Deswegen tue ich es auch diesmal nicht.
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun. Ich werde mich aus diesem Grunde und aufgrund grundsätzlicher Erwägungen hierzu nicht äußern.
Frage: Es gab ja auch andere Äußerungen der Bundesregierung, zum Beispiel von Herrn Pofalla, der mehrfach gesagt hat, dass die Daten deutscher Bürger, bevor Daten weitergegeben wurden, ausgefiltert worden seien. Einmal ganz unabhängig vom aktuellen Fall gefragt: Würden Sie das heute noch einmal bekräftigen?
StS Seibert: Ich habe jetzt nicht zu interpretieren, was damals gesagt wurde. Ich kann zu dem aktuellen Fall aus diesen Gründen nicht sagen. Grundsätzlich ist es so, dass die operativen Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mitgeteilt werden. Das ist immer so gewesen und hat, glaube ich, auch sehr viel Sinn, wenn man den Sinn einer geheimdienstlichen Tätigkeit überhaupt bedenkt.
Zusatz: Aber die Äußerung steht ja so im Raum.
StS Seibert: Ich habe auch dazu nichts zu sagen.
