Heute im Bundestag verweist auf eine Antwort der Bundesregierung (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) bezüglich den Speicherungspflichten von Daten. Konkret ging es um die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Argumentiert wird damit, dass ein solcher Einschüchterungseffekt auch früher nicht wahrgenommen worden sei, obwohl bereits „vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.“
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