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Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten

Heute im Bundestag verweist auf eine Antwort der Bundesregierung (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) bezüglich den Speicherungspflichten von Daten. Konkret ging es um die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Argumentiert wird damit, dass ein solcher Einschüchterungseffekt auch früher nicht wahrgenommen worden…

  • Markus Beckedahl

Heute im Bundestag verweist auf eine Antwort der Bundesregierung (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) bezüglich den Speicherungspflichten von Daten. Konkret ging es um die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Argumentiert wird damit, dass ein solcher Einschüchterungseffekt auch früher nicht wahrgenommen worden sei, obwohl bereits „vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.“

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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4 Kommentare zu „Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten“


  1. Die Bundesregierung sagt aber noch mehr: In die Antwort mal hineinsehen. Die stellen nämlich fest, dass der AK VDS für die Einschüchterung verantwortlich ist:

    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/bundesregierung-denunziert-arbeitskreis-vorratsdatenspeicherung/


    1. Unfassbar. Ist das schon dieses Orwell-Sprech? „Die Kritiker unserer Maßnahmen sind schuld an der Angst davor, weil sie sie kritisieren.“

      Und man möchte ihnen das Volkszählungsurteil um die Ohren hauen… http://de.wikipedia.org/wiki/Volkszählungsurteil


  2. Also, kein Grund zur Besorgnis: “Die Bundesregierung sieht deshalb Grund zu der Annahme, dass sich die bekannt gewordenen Vorkommnisse in Zukunft nicht wiederholen werden, sondern alle Telekommunikationsunternehmen künftig die bestmögliche Sorgfalt bei der sicheren Verwahrung der ihnen anvertrauten Daten walten lassen. “


  3. […] Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten. Schuld für Panik sei der AK Vorratsdatenspeicherung. […]

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