Die SPD-Sachsen hat auf ihrem Parteitag laut Leipziger Volkszeitung beschlossen, dem BKA-Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die SPD führt zusammen mit der CDU eine Große Koalition in Sachsen. Wenn Sachsen nicht für das BKA-Gesetz stimmt, dürfte die Mehrheit von 35 Sitzen im Bundesrat für eine Verabschiedung nicht zustande kommen. Bin mal gespannt, ob die SPD-Vertreter in der Landesregierung den Parteibeschluss auch umsetzen.
[Danke an Markus]
In Anbetracht dessen, dass die CDU in Sachsen eine deutlich größere Landtagsfraktion stellt, als die SPD ist das wohl eher unwahrscheinlich.
Das tolle am Bundesrat ist ja, dass die Regierungsparteien eines Bundeslandes einstimmig abstimmen müssen, d.h. auch mit 5,1% kann man eine große Partei blockieren.
Es spielt bei der Vertretung von Ländern im Bundesrat keine Rolle, wer größer ist. Die Stimmabgabe wird nicht nach Mehrheitswahlsystem innerhalb einer Koalition bestimmt, womit die stärkere Partei immer die Stimmabgabe im Bundesrat bestimmen würde.
Aber wenn ich das doch richtig verstanden habe, kann der Bundesrat vom Bundestag überstimmt werden, sollte der BR einem Gesetz nicht zustimmen.
Oder verstehe ich da was falsch?
Am besten wäre es, wenn jemand die derzeitige Position des BKA-Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren beschreiben könnte, sodass man sehen kann, wo noch die Chance besteht, dass es nicht zustande kommt.
JEIN:
Das BKA-GEsetz ist zwar formal ein Einspruchsgesetz, weil es in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes steht,
Art. 73 Grundgesetz:
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
…
9a.
die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht;
was soviel bedeutet wie, der Bundesrat kann das Gesetz ablehnen – nach Vermittlungsausschuss – vom Bundestag aber wieder überstimmt werden.
Diese bei der Föderalismusreform geänderte/neu eingeführte Regelung hatte aber noch eine weitere zur Folge. Nämlich die Einführung des Absatz 2, mit dem sich die Länder offenbar ein Mitspracherecht beim Thema Innere Sicherheit vorbehalten wollten:
(2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 9a bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Das heisst, das BKA-Gesetz braucht unbedingt eine Mehrheit im Bundesrat.
Spannend finde ich, dass der Wiefelspütz nun schon zurückrudert und erklärt er könne damit leben, auf die Eilfall-Regelung zu verzichten.
Ich frage mich ja echt warum zum Teufel dieser mensch dann immer noch meint unbedingt die Online-Durchsuchung zu brauchen. So Merkbefreit kann doch kein Mensch sein.