Österreich hat mangelndes Aufklärungsmandat der EU-US-Arbeitsgruppe kritisiert. Aber wer noch?

Entgegengesetzt zu der Meinung im europäischen Parlament ist die Bereitschaft der EU-Kommission, Restriktionen gegenüber den USA zu verhängen und unangenehme Fragen zur Überwachungsaffäre zu stellen, sehr gering. So gingen aus der EU-US-Arbeitsgruppe, die sich mit der gegenseitigen Beziehung im Datenschutz angesichts des Überwachungsskandals beschäftigen sollte, wenig konkrete Ergebnisse hervor, lediglich 13 Handlungsempfehlungen wurden formuliert, deren Umsetzung man im Sommer noch einmal überprüfen wolle, bevor es zu konkreten Schritten kommt.

Ein uns zugeflogenes Dokument zeigt, dass so etwas schon von Anfang an abzusehen war. In dem Schreiben, das von Österreich an den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten gerichtet wurde, wird kritisiert, dass das Aufklärungsmandat der Gruppe zu eng definiert ist und sich nicht bloß mit den theoretischen Datenschutzbestimmungen auseinander setzen dürfe, sondern mehr mit den vorliegenden Fakten.

Österreich bedauert daher, dass die Ratspräsidentschaft beschlossen hat, von Anfang der Aufgabendefinition der Arbeitsgruppe eine sehr enge Formulierung zugrunde zu legen.

Österreich weist auf seine wiederholten Bemühungen hin, mehr Klarheit hinsichtlich der Spähprogramme wie PRISM durch das Mandats der Arbeitsgruppe zu schaffen und äußert starke Bedenken, dass dies mit der vorgesehenen Aufgabendefinition überhaupt nicht im Rahmen des Möglichen liege:

Man könnte das so verstehen, dass sobald eine Frage aufkommt, die sich auf die Durchführung der Geheimdiensttätigkeiten der USA bezieht, die Diskussion sofort beendet werden könnte, indem die Angelegenheit an die für Geheimdienste zuständige Gruppe der betroffenen Mitgliedsstaaten oder eines einzelnen Mitgliedsstaates weitergereicht wird.

Dass überhaupt keine Fragen zu den Angelegenheiten gestellt werden durften, ist ein trauriger Fakt, der aus dem Dokument hervorgeht. In einem anderen Dokument der Ratspräsidentschaft wird ebenfalls darauf verwiesen, dass konkrete Fragen zur Aufklärung der Überwachung den Mitgliedsstaaten überlassen werden.

Ein weiterer Fakt ist: Österreich verlangte schon damals nach mehr Aufklärungskompetenzen. Andersherum: Warum hat die deutsche Regierung – genau wie alle anderen größeren EU-Mitgliedsstaaten und NATO-Mitglieder – das nicht auch schon längst getan?

Von diesen Staaten, die sich gegenseitig dabei unterstützen, ihre zweifelhaften und vermutlich rechtswidrigen Überwachungstaktiken sowie ihre Zusammenarbeit zu verbergen, können wir nichts erwarten. Da dürfte auch der geplante Untersuchungsausschuss des Bundestages keine Ausnahme bilden, wenn sich der Regierungsvorschlag bezüglich dessen Aufgabenbereich durchsetzt. Die einzige begründete Hoffnung ruht noch auf den Dokumenten Edward Snowdens, die vermutlich noch einiges zu den Verstrickungen der Geheimdienste und Regierungen einzelner Länder und Bündnisse mit der NSA und untereinander erzählen werden.

2 Ergänzungen

  1. Slowenien und Luxemburg. Sonst waren alle brav auf NATO-Kurs, den Großbritannien, Frankreich und Deutschland vorgegeben haben.

  2. Slowenien und Luxemburg. Alle anderen waren brav auf NATO-Kurs, den UK, FR und DE vorgegeben haben.

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