BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen

Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.

In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich „grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“ Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: „Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“

Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?

11 Ergänzungen

  1. Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?
    Natürlich nirgends. Wozu auch?

    Wie DetlevT treffend kommentiert:

    Dreimal wird in dieser nicht all zu langen Pressemitteilung [des BMI] darauf hin gewiesen, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. Ist es denn schon soweit, dass man das extra erwähnen muss? Offenbar ja. Und damit nicht irgendjemand die Aussage des Bundesinnenminister an Hand des Gesetzentwurfes selbst überprüft und vielleicht in Zweifel zieht, wurde dieser Entwurf gar nicht erst veröffentlicht.
    http://antiterror.blog.de/2008/04/18/muss-mal-gesagt-werden-4060121

  2. Ralf, die Version hab ich auch. Aber die stammt aus dem Sommer des vergangenen Jahres. Ich hätte gerne den aktuellen Entwurf, den wohl verschiedene Redaktionen haben, aber nicht veröffentlichen. Ebensowenig wie die dafür verantwortlichen Ministerien.

  3. Dann sollte man zukünftig also seine Wohnung per Video überwachen um gegebenenfalls feststellen zu können, ob die Überwacher Überwachungskameras installiert haben. Das ist ja bald schlimmmer als damals mit der Stasi.

    Kann man eigentlich verklagt werden, wenn der eigene Hund in der Wohnung so einen Überwacher, der gerade Videokameras installieren will, beim Einbruch auffrisst? :)

  4. Meiner Meinung nach ist das alles nur Taktik; durch die Erweiterung der Gesetze um einen Bereich der jeden Bürger angeht (und nicht nur die Computerbenutzer) wird vom eigentlichen Vorhaben, dem Bundestrojaner, nur abgelenkt. Völlig klar wie es wieder kommen wird, es wir lange darüber lamentiert, bis dann alle froh sind, dass die Videoüberwachung nicht kommt, dafür „nur“ der Bundestrojaner

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