Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, ob deutsche Behörden Verschlüsselungsverfahren knacken können, weil sonst das Staatswohl gefährdet wird. Mit dieser Begründung lehnt die Bundesregierung eine Auskunft über diese Frage ab. Mindestens Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt setzen sich aber mit der Frage auseinander, das Bundeskriminalamt umgeht Verschlüsselung mit Staatstrojanern.
Vor zwei Wochen erhielten wir einen kleinen Einblick, wie die anglo-amerikanischen Geheimdienste verbreitete Verschlüsselungs-Technologien knacken und umgehen. Der Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat das zum Anlass genommen, die deutsche Bundesregierug mal zu fragen, auf welchem Stand deutsche Behörden bei der Überwindung von Verschlüsselung sind. Jetzt ist die Antwort da.
Also, wenn man das Wort „Antwort“ gelten lässt. Auf mehr als zwei Seiten führt die Bundesregierung zunächst aus, dass „im Hinblick auf das Staatswohl“ die eigentliche Antwort geheim ist. Das Geheimhaltungsinteresse der Behörden ist hier größer als das Fragerecht der Abgeordneten. Die Häppchen für die gemeine Öffentlichkeit lassen sich in etwa so zusammenfassen:
Bundeskriminalamt
Die Bundesoberbehörde kann Verschlüsselung nicht selbst brechen bzw. dechiffrieren. Sehr wohl jedoch haben sie mit Staatstrojanern die Verschlüsselung umgangen und wollen das auch weiterhin tun. Über weitergehende Mittel tauschen sie sich mit anderen Staaten in der „Remote Forensic Software User Group“ aus.
Militärischer Abschirmdienst
Der Nachrichtendienst der Bundeswehr hat sich mit der Fragestellung noch nicht befasst.
Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Inlandsnachrichtendienst beschäftigt sich mit dem Thema. Alles andere ist geheim.
Zollkriminalamt
Die Bundesmittelbehörde hat sich „auch mit dem Überwinden von verschlüsselten Verfahren befasst.“ Zudem führt man „Marktbeobachtungen“ durch, welche Produkte das können. Schließlich hat man sich auch in multilateralen Standardisierungsgremien damit befasst, hier wird „insbesondere“ das Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) genannt.
„Staatswohl“ ist wie das „Supergrundrecht Sicherheit“ ein wilkommener Weg, die wahren Grundechte nicht zu respektieren. Der Bürger oder Parlamentarier muss sich die Antwort zusammenreimen.
Vermutung: Die Fähigkeit zur Entschlüsselung ist desto ausgereifter, je mehr die Behörde geheimhalten kann. Das wird niemand „dementieren können“.
Richtig!
Gerade das lächerliche “Supergrundrecht Sicherheit” zeigt in welchem Zustand unserer Staat und unsere Demokratie ist. Es ist eine Schande!
Grundlegende Freiheiten und Rechte werden eliminiert für ein perverses Verständnis von Sicherheit. All das wird von Diensten durchgeführt die niemand demokratisch kontrollieren kann, von denen wir nicht wissen was und für wen sie etwas tun und im Zweifelfall demokratische Strömungen überwachen und unterdrücken. Vielleicht habe ich nicht aufgepasst: Aber warum lassen wir uns das gefallen??
…. und auf Anfragen nach einem „Öffentlichen Schlüssel“ wird vom Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste zuerst die Postadresse gefordert. Sonst gib es keine Auskunft und keinen „Öffentlichen Schlüssel“!
Info: https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlicher-schlussel-9/
Wer lesen kann. In der Antwort steht, dass nur schriftliche Korrespondenz akzeptiert wird; wissen schon, Stift und so.
Ist so eine Sache mit Lesen und Anfragen stellen.
Du hast wohl schon mal mit fragdenstaat.de per Zuruf kommuniziert oder war es doch ne Trommel?
Auch das Verteidigungsministerium bearbeitet Anfragen via fragdenstaat.de nicht mehr per Mail. https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlicher-schlussel-9/#nachricht-12178
Die Krieger haben sich das IFG-Gesetz einfach hingebogen und haben es nicht mehr nötig zu antworten.
Ein Thema für ICIC2013!
Ob bei dem Verlangen nach Identität ein Zusammenhang hierzu besteht?
http://www.heise.de/ct/artikel/Alleswisser-1960338.html
Gestern habe ich diesen sehr interessanten Vortrag von Herrn Prof. Foschepoth auf Youtube gesehen:
http://www.youtube.com/watch?v=E79NARBuMS8
Darin erklärt er, dass das flächendeckendes Abhören in Deutschland seit Kriegsende bis heute ununterbrochen stattfindet. Zudem veranschaulicht er auch, dass die Wahrung dieses Geheimnisses oberstes Gebot ist, und dies im Grundgesetz, insbesondere Art. 10 auf haarsträubende Weise verankert wurde. Wie gesagt hochinteressant und es lässt diese Meldung in anderem Licht erscheinen.
Doch, der MAD hat auch einen Trojaner im Umlauf. Wurde vor über 10 Jahren beauftragt, kostete 10 Millionen Euro und funktioniert „bedingt“.