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Eckpunkte geleaktEU-Kommission will soziale Medien zu Alterskontrollen verpflichten

Mit dem neuen EU Kids Act will die EU-Kommission junge Menschen von „riskanten“ sozialen Medien und Videoplattformen fernhalten. Dafür soll es umfassende Alterskontrollen im Netz geben – auch für Erwachsene.

  • Sebastian Meineck
Ursula von der Leyen mit einem Smartphone am Ohr
Auch Erwachsene wie Ursula von der Leyen selbst werden ihr Alter im Netz nachweisen müssen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/ANP, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem Australien im Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für junge Menschen verhängt hat, will die EU-Kommmission eine ähnliche Regulierung schaffen. Der neue EU Kids Act soll verpflichtende Altersschranken für soziale Medien und Video-Plattformen bringen. Zur Durchsetzung sollen Menschen ihr Alter nachweisen müssen. Auch für den Zugang zu Apps und Videospielen soll es Alterskontrollen geben.

Die Eckpunkte des geplanten EU Kids Act hat die EU-Kommission in einem 11-seitigen Papier beschrieben, das unter anderem die Medien Politico und Euractiv veröffentlicht haben. Am morgigen Mittwoch soll EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrer Rede zur Lage der Union näher darauf eingehen. Der Entwurf für das Gesetz wird am Donnerstag erwartet.

Das plant die EU-Kommission

Der EU Kids Act könnte das frei zugängliche Internet, wie wir es derzeit kennen, grundlegend verändern. Für viele populäre Dienste und Spiele soll es Alterskontrollen geben, die auch Erwachsene überwinden müssen. Das Vorhaben lässt sich auf fünf Aspekte herunterdampfen:

1. EU-weites Mindestalter: Dem Papier zufolge sollen Jugendliche in der EU künftig erst ab 15 Jahren einen eigenen Account auf „riskanten“ Social-Media- und Video-Plattformen haben dürfen. Als riskant gelten etwa Kontaktmöglichkeiten zu Fremden, suchtfördernde Mechanismen oder personalisierte Empfehlungssysteme. Für 13- bis 15-Jährige können Eltern auf den betroffenen Plattformen einen „Einführungsaccount“ mit „streng begrenzten Funktionen“ einrichten. Konkrete Anbieter nennt das Papier nicht. Mit Blick auf das Vorbild Australien dürften mindestens Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube unter die Regelung fallen.

2. Verpflichtende Alterskontrollen: Weil Menschen unter 15 Jahren noch keine eigenen Accounts anlegen dürfen, will die EU betroffene Plattformen zu strengen Alterskontrollen verpflichten. Das bedeutet: Auch alle Erwachsenen müssten sich den Kontrollen beugen. Umsetzen will das die EU-Kommission mit ihrer selbst entwickelten Alterskontroll-App. Auch Werkzeuge mit vergleichbaren Standards für Genauigkeit und Datenschutz sollen erlaubt sein. Keine Alterskontrollen soll es für Accounts geben, die ohnehin schon seit „vielen Jahren“ bestehen. Anbieter von Apps und Computerspielen sollen das Alter von Nutzer*innen ebenso kontrollieren müssen. Die jeweilige Altersgrenze sollen Kennzeichnungen je nach App oder Spiel festlegen.

3. Elterliche Überwachung: Für unter 15-Jährige soll es nur von Eltern oder Aufsichtspersonen überwachte Accounts auf riskanten sozialen Medien und Videoplattformen geben. Dafür müssen sich Eltern zunächst einen eigenen Account anlegen und sich entsprechend selbst einer Alterskontrolle beugen. Auch auf kindgerechten Plattformen sollen junge Menschen unter 13 Jahren nur von Eltern kontrollierte Accounts haben.

4. Vorschriften für sicheres Design: Soziale Medien und Videoplattformen, aber auch Online-Spiele und KI-Chatbots, sollen verpflichtende Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz einführen. Das Papier listet hierfür Beispiel auf. So sollen Anbieter etwa auf suchtfördernde Mechanismen wie unendliches Scrollen verzichten. Nutzer*innen sollen mehr Kontrolle über personalisierte Empfehlungen bekommen. Beiträge junger Menschen sollen nur eingeschränkt für andere sichtbar sein. Und für junge Menschen soll es mehr Schutz vor unerwünschtem Kontakt durch Fremde geben.

5. Beweislastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden erst einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Kinder- und Jugendschutzregeln verstoßen haben könnte. Entsprechende Verfahren können sich über Jahre ziehen. Künftig sollen Online-Dienste der EU-Kommission bereits vorab darlegen, wie sie junge Menschen schützen wollen. Dann soll die Kommission innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob ein neuer Dienst oder eine neue Funktion in der EU ausgerollt werden darf.

Diese geplante Nachweispflicht betrifft dem Papier zufolge jedoch nur Dienste, die laut DSA (Gesetz über digitale Dienste) als sehr große Plattformen oder Suchmaschinen eingestuft sind, also beispielsweise Instagram, TikTok oder YouTube. Um die neue Jugendschutz-Aufsicht zu finanzieren, sollen die Dienste eine Gebühr zahlen.

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Diese Kritik gibt es an den Plänen

Die Pläne für den EU Kids Act gehen zurück auf einen Bericht von zwei Gesundheits-Expert*innen, die im Auftrag der EU-Kommission Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz ausgearbeitet haben. Dafür haben sie verschiedene Fachleute angehört, aber keinen Konsens angestrebt. Der Bericht hat jedoch fachliche Mängel und argumentiert teils unschlüssig, wie wir bereits im Juli analysiert haben. Zum Beispiel schaffen die Expert*innen darin keine Klarheit über den Zweck von Alterskontrollen.

Stellenweise legt der Bericht nahe, dass Alterskontrollen eine Art Schutzschild seien, also junge Menschen wirksam von Gefahren im Netz bewahren können. An anderer Stelle wiederum stellen die Expert*innen die Kontrollen eher als ein Signal dar. Demnach würden Minderjährige durchaus „einen Weg finden“, um Altersschranken „zu umgehen“. Wirksam wären sie nur, wenn sich „gesellschaftliche Einstellungen“ wandeln, so der Bericht.  Die EU-Kommission setzt in ihren Eckpunkten zum EU Kids Act anscheinend voraus, dass Alterskontrollen junge Menschen von potenziell gefährlichen Orten im Netz fernhalten können.

Ein vom Familienministerium einberufenes deutsches Expert*innen-Gremium aus 18 Fachleuten konnte sich im Vorfeld nicht auf ein klares Ja zum Social-Media-Verbot einigen. Stattdessen hat das Gremium zwei Optionen präsentiert: Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts – oder differenzierte Beschränkungen je nach Dienst und Risiko anstelle einer festen Altersgrenze.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Der Deutsche Ethikrat wiederum hat sich in einer 87-seitigen Stellungnahme bereits klar gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen und vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt. Die 26 Mitglieder des Rats sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten.

Unter anderem schrieb der Ethikrat über Alterskontrollen:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

Die von der EU-Kommission in ihren Eckpunkten angepriesene Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) lehnte der Deutsche Ethikrat ausdrücklich ab – ebenso das deutsche Expert*innen-Gremium.

Eine deutliche Warnung vor Alterskontrollen gab es auch im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz. In einem offenen Brief lehnten sie die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung ab. Das sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, so die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

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Die EU-Kommission wiederum stolpert über ihre selbstgesteckten Ziele. In den Eckpunkten für den EU Kids Act nennt sie eine Reihe hoher Ansprüche an Alterskontrollen. Aus dem Englischen übersetzt: „Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und geringe Eingriffsintensität.“ Das Problem: Es gibt keine Technologie, die diese Ansprüche gleichermaßen erfüllen kann.

So braucht es für genaue und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Außerdem braucht es Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das nur mit Abstrichen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Werkzeuge wie die Alterskontroll-App der EU können etwa Menschen diskriminieren, die keine mit der App kompatiblen Papiere besitzen.

Das passiert als nächstes

Am Donnerstag sollen Ursula von der Leyen und EU-Kommissarin Henna Virkkunen den Entwurf für den EU Kids Act vorstellen, wie die Agentur Reuters berichtet. Als nächstes stehen Verhandlungen im EU-Parlament und EU-Rat an.

Neben dem EU Kids Act plant die EU-Kommission weitere Regelungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Unter anderem ist ein Entwurf für ein Gesetz über digitale Fairness („Digital Fairness Act“) geplant. Es soll grundlegende Standards für Verbraucher*innen jeden Alters schaffen. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) soll zudem ein Update bekommen. Hier regelt die EU unter anderem Alterskontrollen für Videoplattformen.

Weitgehend unter dem Radar großer Nachrichtenmedien verhandeln Kommission, Rat und Parlament weiterhin über die „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, kurz: CSA-VO. Hier geht es nicht nur um die vielseits kritisierte Chatkontrolle, sondern auch um Alterskontrollen für Dienste mit Chatfunktion und Software-Marktplätze wie App Stores. Bereits im Januar 2026 warnte die EU-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) vor einer „Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“

Betroffene Online-Plattformen dürften kräftig lobbyieren, um ihre Geschäftsmodelle gegen unliebsame Regulierung zu schützen. Immerhin sind etwa suchtfördernde Mechanismen und personalisierte Empfehlungen dafür da, Menschen möglichst lange an eine Plattform zu binden, sodass sie viele Werbeanzeigen konsumieren. Das ist bares Geld für die Plattformbetreiber. In Australien und in den USA bemühen sich Tech-Konzerne darum, die finanziellen Einbußen durch Kinder- und Jugendschutz zu begrenzen.

Um den Druck auf die EU zu erhöhen, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an nationalen Regelungen für Social-Media-Vebote, darunter Deutschland, Österreich und Frankreich. Teils sind die Pläne nicht mit aktuellem EU-Recht vereinbar. Der neue EU Kids Act könnte solche Hürden aus dem Weg räumen.

Update, 15. September, 19:15 Uhr: Wir haben ergänzt, dass die geplanten Alterskontrollen auch Anbieter von Apps betreffen.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

    Foto: Philipp Sipos


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