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Eckpunkte geleakt: EU-Kommission will soziale Medien zu Alterskontrollen verpflichten

Mit dem neuen EU Kids Act will die EU-Kommission junge Menschen von „riskanten“ sozialen Medien und Videoplattformen fernhalten. Dafür soll es umfassende Alterskontrollen im Netz geben – auch für Erwachsene.

  • Sebastian Meineck
Ursula von der Leyen mit einem Smartphone am Ohr
Auch Erwachsene wie Ursula von der Leyen selbst werden ihr Alter im Netz nachweisen müssen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/ANP, Bearbeitung: netzpolitik.org

Nachdem Australien im Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für junge Menschen verhängt hat, will die EU-Kommmission eine ähnliche Regulierung schaffen. Der neue EU Kids Act soll verpflichtende Altersschranken für soziale Medien und Video-Plattformen bringen. Zur Durchsetzung sollen Menschen ihr Alter nachweisen müssen. Auch für den Zugang zu Apps und Videospielen soll es Alterskontrollen geben.

Die Eckpunkte des geplanten EU Kids Act hat die EU-Kommission in einem 11-seitigen Papier beschrieben, das unter anderem die Medien Politico und Euractiv veröffentlicht haben. Am morgigen Mittwoch soll EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrer Rede zur Lage der Union näher darauf eingehen. Der Entwurf für das Gesetz wird am Donnerstag erwartet.

Das plant die EU-Kommission

Der EU Kids Act könnte das frei zugängliche Internet, wie wir es derzeit kennen, grundlegend verändern. Für viele populäre Dienste und Spiele soll es Alterskontrollen geben, die auch Erwachsene überwinden müssen. Das Vorhaben lässt sich auf fünf Aspekte herunterdampfen:

1. EU-weites Mindestalter: Dem Papier zufolge sollen Jugendliche in der EU künftig erst ab 15 Jahren einen eigenen Account auf „riskanten“ Social-Media- und Video-Plattformen haben dürfen. Als riskant gelten etwa Kontaktmöglichkeiten zu Fremden, suchtfördernde Mechanismen oder personalisierte Empfehlungssysteme. Für 13- bis 15-Jährige können Eltern auf den betroffenen Plattformen einen „Einführungsaccount“ mit „streng begrenzten Funktionen“ einrichten. Konkrete Anbieter nennt das Papier nicht. Mit Blick auf das Vorbild Australien dürften mindestens Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube unter die Regelung fallen.

2. Verpflichtende Alterskontrollen: Weil Menschen unter 15 Jahren noch keine eigenen Accounts anlegen dürfen, will die EU betroffene Plattformen zu strengen Alterskontrollen verpflichten. Das bedeutet: Auch alle Erwachsenen müssten sich den Kontrollen beugen. Umsetzen will das die EU-Kommission mit ihrer selbst entwickelten Alterskontroll-App. Auch Werkzeuge mit vergleichbaren Standards für Genauigkeit und Datenschutz sollen erlaubt sein. Keine Alterskontrollen soll es für Accounts geben, die ohnehin schon seit „vielen Jahren“ bestehen. Anbieter von Apps und Computerspielen sollen das Alter von Nutzer*innen ebenso kontrollieren müssen. Die jeweilige Altersgrenze sollen Kennzeichnungen je nach App oder Spiel festlegen.

3. Elterliche Überwachung: Für unter 15-Jährige soll es nur von Eltern oder Aufsichtspersonen überwachte Accounts auf riskanten sozialen Medien und Videoplattformen geben. Dafür müssen sich Eltern zunächst einen eigenen Account anlegen und sich entsprechend selbst einer Alterskontrolle beugen. Auch auf kindgerechten Plattformen sollen junge Menschen unter 13 Jahren nur von Eltern kontrollierte Accounts haben.

4. Vorschriften für sicheres Design: Soziale Medien und Videoplattformen, aber auch Online-Spiele und KI-Chatbots, sollen verpflichtende Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz einführen. Das Papier listet hierfür Beispiel auf. So sollen Anbieter etwa auf suchtfördernde Mechanismen wie unendliches Scrollen verzichten. Nutzer*innen sollen mehr Kontrolle über personalisierte Empfehlungen bekommen. Beiträge junger Menschen sollen nur eingeschränkt für andere sichtbar sein. Und für junge Menschen soll es mehr Schutz vor unerwünschtem Kontakt durch Fremde geben.

5. Beweislastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden erst einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Kinder- und Jugendschutzregeln verstoßen haben könnte. Entsprechende Verfahren können sich über Jahre ziehen. Künftig sollen Online-Dienste der EU-Kommission bereits vorab darlegen, wie sie junge Menschen schützen wollen. Dann soll die Kommission innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob ein neuer Dienst oder eine neue Funktion in der EU ausgerollt werden darf.

Diese geplante Nachweispflicht betrifft dem Papier zufolge jedoch nur Dienste, die laut DSA (Gesetz über digitale Dienste) als sehr große Plattformen oder Suchmaschinen eingestuft sind, also beispielsweise Instagram, TikTok oder YouTube. Um die neue Jugendschutz-Aufsicht zu finanzieren, sollen die Dienste eine Gebühr zahlen.

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Diese Kritik gibt es an den Plänen

Die Pläne für den EU Kids Act gehen zurück auf einen Bericht von zwei Gesundheits-Expert*innen, die im Auftrag der EU-Kommission Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz ausgearbeitet haben. Dafür haben sie verschiedene Fachleute angehört, aber keinen Konsens angestrebt. Der Bericht hat jedoch fachliche Mängel und argumentiert teils unschlüssig, wie wir bereits im Juli analysiert haben. Zum Beispiel schaffen die Expert*innen darin keine Klarheit über den Zweck von Alterskontrollen.

Stellenweise legt der Bericht nahe, dass Alterskontrollen eine Art Schutzschild seien, also junge Menschen wirksam von Gefahren im Netz bewahren können. An anderer Stelle wiederum stellen die Expert*innen die Kontrollen eher als ein Signal dar. Demnach würden Minderjährige durchaus „einen Weg finden“, um Altersschranken „zu umgehen“. Wirksam wären sie nur, wenn sich „gesellschaftliche Einstellungen“ wandeln, so der Bericht.  Die EU-Kommission setzt in ihren Eckpunkten zum EU Kids Act anscheinend voraus, dass Alterskontrollen junge Menschen von potenziell gefährlichen Orten im Netz fernhalten können.

Ein vom Familienministerium einberufenes deutsches Expert*innen-Gremium aus 18 Fachleuten konnte sich im Vorfeld nicht auf ein klares Ja zum Social-Media-Verbot einigen. Stattdessen hat das Gremium zwei Optionen präsentiert: Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts – oder differenzierte Beschränkungen je nach Dienst und Risiko anstelle einer festen Altersgrenze.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Der Deutsche Ethikrat wiederum hat sich in einer 87-seitigen Stellungnahme bereits klar gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen und vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt. Die 26 Mitglieder des Rats sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten.

Unter anderem schrieb der Ethikrat über Alterskontrollen:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

Die von der EU-Kommission in ihren Eckpunkten angepriesene Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) lehnte der Deutsche Ethikrat ausdrücklich ab – ebenso das deutsche Expert*innen-Gremium.

Eine deutliche Warnung vor Alterskontrollen gab es auch im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz. In einem offenen Brief lehnten sie die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung ab. Das sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, so die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

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Die EU-Kommission wiederum stolpert über ihre selbstgesteckten Ziele. In den Eckpunkten für den EU Kids Act nennt sie eine Reihe hoher Ansprüche an Alterskontrollen. Aus dem Englischen übersetzt: „Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und geringe Eingriffsintensität.“ Das Problem: Es gibt keine Technologie, die diese Ansprüche gleichermaßen erfüllen kann.

So braucht es für genaue und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Außerdem braucht es Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das nur mit Abstrichen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Werkzeuge wie die Alterskontroll-App der EU können etwa Menschen diskriminieren, die keine mit der App kompatiblen Papiere besitzen.

Das passiert als nächstes

Am Donnerstag sollen Ursula von der Leyen und EU-Kommissarin Henna Virkkunen den Entwurf für den EU Kids Act vorstellen, wie die Agentur Reuters berichtet. Als nächstes stehen Verhandlungen im EU-Parlament und EU-Rat an.

Neben dem EU Kids Act plant die EU-Kommission weitere Regelungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Unter anderem ist ein Entwurf für ein Gesetz über digitale Fairness („Digital Fairness Act“) geplant. Es soll grundlegende Standards für Verbraucher*innen jeden Alters schaffen. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) soll zudem ein Update bekommen. Hier regelt die EU unter anderem Alterskontrollen für Videoplattformen.

Weitgehend unter dem Radar großer Nachrichtenmedien verhandeln Kommission, Rat und Parlament weiterhin über die „Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, kurz: CSA-VO. Hier geht es nicht nur um die vielseits kritisierte Chatkontrolle, sondern auch um Alterskontrollen für Dienste mit Chatfunktion und Software-Marktplätze wie App Stores. Bereits im Januar 2026 warnte die EU-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) vor einer „Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“

Betroffene Online-Plattformen dürften kräftig lobbyieren, um ihre Geschäftsmodelle gegen unliebsame Regulierung zu schützen. Immerhin sind etwa suchtfördernde Mechanismen und personalisierte Empfehlungen dafür da, Menschen möglichst lange an eine Plattform zu binden, sodass sie viele Werbeanzeigen konsumieren. Das ist bares Geld für die Plattformbetreiber. In Australien und in den USA bemühen sich Tech-Konzerne darum, die finanziellen Einbußen durch Kinder- und Jugendschutz zu begrenzen.

Um den Druck auf die EU zu erhöhen, arbeiten mehrere Mitgliedstaaten bereits an nationalen Regelungen für Social-Media-Vebote, darunter Deutschland, Österreich und Frankreich. Teils sind die Pläne nicht mit aktuellem EU-Recht vereinbar. Der neue EU Kids Act könnte solche Hürden aus dem Weg räumen.

Update, 15. September, 19:15 Uhr: Wir haben ergänzt, dass die geplanten Alterskontrollen auch Anbieter von Apps betreffen.

Über die Autor:innen

  • Sebastian Meineck

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

    Foto: Philipp Sipos


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16 Kommentare zu „EU-Kommission will soziale Medien zu Alterskontrollen verpflichten“


  1. „Teils sind die Pläne nicht mit aktuellem EU-Recht vereinbar. Der neue EU Kids Act könnte solche Hürden aus dem Weg räumen.“

    An so einer Stelle muss man sich zwangsläufig fragen, was das „EU-Recht“ dann überhaupt noch wert ist.
    Wenn einfach nur genug Mitgliedstaaten im Alleingang voranpreschen und Druck machen müssen, damit durch eine neue Regelung Dinge, die gestern noch nicht mit EU-Recht vereinbar waren, morgen dann plötzlich mit EU-Recht vereinbar sind…

    „Umsetzen will das die EU-Kommission mit ihrer selbst entwickelten Alterskontroll-App“.
    Gibt es zu der eigentlich inzwischen irgendwelche positiven(!) Neuigkeiten? Ich konnte nichts finden. Daher gehe ich mal einfach davon aus, dass es immer noch ein Kuddelmuddel mit massiven Problemen ist.


    1. Die Pläen von Deutschland und Co scheitern derzeit am Herkunftslandsprinzip – da die Plattformen in der Regel in Irland sitzen, bestimmt das irische Recht, was sie beim Jugendschutz machen müssen.


  2. Nun ja...

    ,

    Der Vorteil bei Steam wäre, dass sehr alte Accounts endlich gewissermaßen als altersverifiziert gelten würden. Der Rest…


  3. Demokratie im Zerfall.

    Die Kernaufgabe der EU ist die Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstands. Die Themen Wirtschaft, Technologie, Infrastruktur, Rohstoffe hat die EU nicht einmal auf der Agenda.

    Beim aktuellen Modethema Rüstung dasselbe Versagen. Frau von der Leyen und ihr Team versuchen nicht einmal, die Länder, die Unternehmen Europas zusammen zu bringen, die Kräfte zu bündeln und Expertise und Kapazitäten auf zu bauen für die Entwicklung und Produktion europäischer Waffen. Stattdessen sind wir bei allen kritischen Systemen auf die USA angewiesen, verstärken unsere Abhängigkeit sogar.

    Das einzige Thema, dass die Kommissionspräsidentin mit Hochdruck vorantreibt, ist die Kontrolle des Internets. Als Familienministerin ist sie 2008 noch mit ihrem Vorschlag der „Internet-Stoppschilder“ gescheitert. Inzwischen diktiert sie den großen Plattformen, welche Meinungen erlaubt sind, und was zu löschen ist.

    Mit der flächendeckenden Ausweispflicht fürs Internet, der Aufhebung der Anonymität, dürfte sie ihr Ziel erreicht haben, das Internet zu einer gigantischen Propagandaplattform für EU-Kommission und Bundesregierung um zu stricken.

    Schöne neue Welt.


  4. „Wir haben ergänzt, dass die geplanten Alterskontrollen auch Anbieter von Apps betreffen.“
    Bedeutet also im Klartext: man wird gezwungen mindestens Google oder Apple seinen Ausweis hinterherzuwerfen. Wie soll sonst soll die Alterskontroll- App auf das Gerät kommen?


  5. Ich denke, die EU-Kommission geht wieder mal am eigentlichen Problem vorbei. Das Problem sind doch die süchtig-machenden Mechanismen, nicht das Alter der Nutzer. Warum also nicht dort angreifen? Ganz einfach- es wird Widerstand der Konzerne geben, die sich ihr Geschäftsmodell nicht kaputtmachen lassen wollen.

    Gleichzeitig erfüllt diese Vorlage einen angenehmen Nebeneffekt: Weniger Probleme mit dem Aufbau einer Kontroll- und Zensurarchitektur, wie sie der Deutsche Ethikrat ebenfalls befürchtet.


  6. Thema Lock-In. Das führt für Nutzer alter Accounts dazu, dass man vor dem Dilemma steht, den Zirkus mitzumachen, oder letztlich das Plattform-lock-in zu akzeptieren. Schelmisch.

    App ist natürlich mist, warum gibt es eine App? Ein Lesegerät ist nötig, dazu niederschwellige Prozesse, ein paar Standards, und wer nicht mitmacht, fliegt vom Markt. Fordert endlich Können ein.

    Apps sind eine Sackgasse.


  7. Philip Engstrand

    ,

    Nennt mich zynisch, aber genau das brauchen wir.
    Die komplette Demaskierung der „Wir machen das nur zum Kinderschutz“ – Geschichte. Denn es wird sehr, sehr unzuverlässig funktionieren, bei manchen Leuten gar nicht und wenn nur 1–2 Hauptstadtjournalist*innen, 2–3 Politiker und 1–5 Influencer beim täglichen Werk betroffen sind, werden Umgehungsmethoden aus dem Boden sprießen …


    1. Constanze

      ,

      Zyniker! :)


      1. Philip Engstrand

        ,

        „In jedem Zyniker steckt ein enttäuschter Idealist.“ — George Carlin


        1. Zeit für einen Engstrand'schen Imperativ

          ,

          Lebe stets so, dass Du dich nicht ent-täuschen musst!

          Im Übrigen: Wen nennt man gerne mal einen „Idealisten“?


  8. Die Kritik ist inhaltlich überwiegend belastbar, soweit sie technische Unreife, Ausschlussrisiken, familiäre Überwachung und die mangelnde grundrechtliche Differenzierung angreift. Sie überzeichnet jedoch, wenn sie aus einer pseudonymen Altersbestätigung unmittelbar eine allgemeine Ausweis- und Identifizierungspflicht ableitet. Der präzisere Vorwurf lautet: Der Entwurf verspricht eine zugleich anonyme, zuverlässige, diskriminierungsfreie und flächendeckende Alters- und Sorgeberechtigungsprüfung, ohne nachzuweisen, dass diese Kombination technisch, administrativ und grundrechtlich tragfähig umgesetzt werden kann.


    1. Sebastian Meineck

      ,

      Danke für deinen Kommentar! Auf wessen Kritik beziehst du dich? Dieser Text hier leitet nicht unmittelbar eine allgemeine Ausweis- und Identifizierungspflicht ab, sondern die Sorge vor einem Grundstein. Mehr dazu findest du z.B. hier:

      „Strenge Alterskontrollen für alle – umgesetzt mit einer staatlich verordneten Ausweis-App – legen den Grundstein für ein umfassenden Kontroll-Apparat. Selbst wenn das System mit hohen Datenschutz-Standards startet, gibt es keine Garantie, dass das so bleibt. Es bräuchte nur ein technisches und ein juristisches Update, um einen datensparsamen Kontroll-Apparat in einen gefährlichen Überwachungsapparat zu verwandeln.“

      https://netzpolitik.org/2026/alterskontrollen-der-pudding-wird-uns-auf-die-fuesse-fallen/


  9. Martin Brieger

    ,

    Danke Sebastian für die zähe Geduld, das schon so oft Durchgekaute so konzise und ohne Eifer und Zorn in seiner Widersprüchlichkeit zusammenzufassen ohne auszurasten.
    Christoph Schmees stellt die Frage: „Was treibt die (nicht meine) Politiker an, diesen längst als falsch erkannten Weg so beharrlich zu verfolgen?“ und fühlt sich schon an Altersstarrsinn erinnert. (https://www.pc-fluesterer.info/wordpress/2026/09/17/eu-kommission-will-auf-dem-irrweg-alterskontrolle-beharren/).
    Wenn nun deutlich ist, dass „Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Datenschutz, Sicherheit, Nichtdiskriminierung und geringe Eingriffsintensität“ nicht konsistent technisch umsetzbar sind, dann heißt das, von den zur Verantwortung herangezogenen Plattformen wird Unmögliches verlangt.
    Weil aber gilt: „Ultra posse nemo obligatur“, auf gut Deutsch: ‚Über das, was möglich ist, hinaus kann niemand in die Pflicht genommen werden’, ist zu fragen, warum die EU-Kommission so penetrant unbelehrbar ist, trotz des Einsatzes der Kräfte und Argumente der breiten Front der Besten?
    Das kann ich mir nur so erklären: Die Furcht vor der politisch unterstützten vollständigen Souveränität der großen Akteure (November 2024 meldete NTV: „Der künftige US-Vizepräsident, JD Vance, hat in einem Interview vor der US-Wahl europäischen NATO-Mitgliedern gedroht, ihnen die Unterstützung zu versagen, wenn die EU weiterhin gegen das Portal X von Elon Musk vorgeht.“) lässt die EU-Kommission so agieren, dass sie einerseits ihre großartige Bemühung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, vornehmlich der jüngeren in den Vordergrund stellt, aber in dieser von ihr selbst gefeierten Aktion für die Plattformen das Schlupfloch der technischen Unmöglichkeit offen hält – oder sie im Gegenzug als Kollateralgewinn schlagend ausgeweitete Kontrolle über das einstmals freie Internet erhält.
    Oder hätte jemand eine andere gute Erklärung?


  10. Aus dem Pleistozän gegriffen

    ,

    Antipragmatismus. Alles nachweisen, statt simple und elternfreundliche Accountpaare zu regulieren. Diese könnte man stützen, indem man Email für Eltern sicher macht, Beratung und angebot über Schule bzw. Zivilgesellschaft mit Förderung dessen. Alternativ kann man anonyme Funktionen im Eperso bieten, ohne Kosten der Anbindung durch Anbieter, die es ermöglicht, Email und Elternaccount auf einen 18+ Ausweis zu sperren. Ohne weiteren Kram. Du bist 18+, du kannst einen Kindaccount verwalten. Sorgerechtsnachweis ist absolut unnötiger Überhang.

    Daher: Tertiäre Agenda?


  11. SpeXter

    ,

    https://youtu.be/mQRcK9nYg9g

    Der Akt würde faktisch die meisten Linux Distributionen verbieten, er würde Indi Spiele praktisch unmöglich machen, er macht es illegal einen eigenen Game Server zu betreiben und es quasi unmöglich machen irgend ein Spiel irgendwo zu spielen, ohne vorher seine komplette Identität gegenüber dem Anbieter offen zu legen. Und er unterscheidet nicht wirklich zwischen Online und Offline Spielen, da er faktisch sagt, dass „Online Spiele“ und „Video Spiele“ faktisch das gleiche sind. Außerdem würde er rückwirkend wirken, d.h. tausenden Spiele der letzten Jahre wären über Nacht in der EU verboten. Wird alles ausführlich im Video erklärt.

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