Umfangreicher Zugriff auf Videoüberwachung, weitreichende Überwachung von Kontaktpersonen und schwache Transparenzpflichten: Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Befugnisse bekommen. Einen Gesetzentwurf dazu legte die schwarz-rote Landesregierung im Mai dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Am heutigen Montag waren Sachverständige im Verfassungsschutz-Ausschuss des Landesparlaments und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken.
Besonders alarmiert hat die Fachleute offenbar die geplante Neuregelung zur Videoüberwachung. Der neue Paragraf zu Observationen sieht vor, dass Betreiber:innen von Videoüberwachungsanlagen verpflichtet werden können, „die Überwachung auszuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln“. Das beträfe Überwachungskameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ oder in „Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs“.
Videoüberwachung aus Parks, Einkaufszentren, Krankenhäusern
Das bedeutet: Observiert der Verfassungsschutz eine Person, kann er sich dafür im Zweifel Live-Zugang zu den Überwachungskameras eines Einkaufszentrums oder einer S-Bahn geben lassen. Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft das in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ein.
Bei einer solchen Maßnahme sind regelmäßig unzählige Personen betroffen, die nicht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes stehen. „Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden“, schreibt Werdermann. „Die Befugnis ermöglicht eine nahezu durchgängige Rundumüberwachung aus der Ferne.“
Das schreibt auch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp. Im Gegensatz zu klassischen Observationen gehe es beim Zugriff auf die Videoüberwachungseinrichtungen auch privater Stellen um „deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen, für die strengere Maßstäbe und gesetzliche Erfordernisse gelten“. Sie zählt eine ganze Reihe Orte auf, die von der neuen Regelung erfasst wären, „sogar der Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten“.
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Kamp kritisiert außerdem, dass im Entwurf nicht eindeutig festgelegt sei, wie lange ein solcher Zugriff stattfinden dürfe. Außerdem fehle eine spezifische Eingriffsschwelle, ihrer Meinung nach bedarf es bei so einer invasiven Maßnahme einer „mindestens erhöhten Beobachtungsbedürftigkeit als Eingriffsvoraussetzung“ und es sollte einen generellen Richtervorbehalt geben.
Umfeldausforschung mit Auskunftsersuchen
Als unverhältnismäßig kritisiert Kamp ebenfalls die geplante Neuregelung zu Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern. Im Gesetz selbst gibt es keine Beschränkung, „dass das Auskunftsverlangen nur erfolgen darf, wenn die Daten zur Aufklärung tatsächlich erforderlich sind“.
Werdermann bemerkt außerdem, dass die Auskunftsersuchen – auch diejenigen zu Verkehrs- und anderen Daten – nicht im Kapitel für „Nachrichtendienstliche Mittel“ eingegliedert sind. Das habe zur Folge, dass die Ersuchen nicht nur gegen eine bestimmte Zielperson eingesetzt werden könnten, sondern zusätzlich gegen Dritte. „Damit eröffnet der Gesetzgeber eine ins Blaue hineingehende Möglichkeit der Überwachung des gesamten Umfelds einer Zielperson mittels Auskunftsersuchen“, so Werdermann.
Diese Eingruppierung wirkt sich außerdem aus, wenn der Inlandsgeheimdienst entsprechend gewonnene Daten an andere Behörden übermitteln will. Auch hier würden für die Informationen aus Auskunftsersuchen geringere Voraussetzungen gelten, wenn sie nicht als nachrichtendienstliche Mittel gelten.
Keine Selbstauskunft ohne Selbstbezichtigung?
Der Auskunftsanspruch für Betroffene ist im neuen Gesetz sehr restriktiv geregelt. Wer vom Berliner Verfassungsschutz künftig wissen wollen würde, ob Daten zur eigenen Person vorliegen, soll dabei auf „einen konkreten Sachverhalt“ hinweisen und „ein berechtigtes Interesse an der Auskunft“ darlegen. Das heißt, eine Person müsste sich wohl teils selbst bezichtigen, warum sie für den Inlandsgeheimdienst interessant sein könnte.
„Hierdurch wird der Auskunftsanspruch unverhältnismäßig eingeschränkt“, schreibt dazu die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte. Kamp gibt zu Bedenken, dass der Verfassungsschutz in der Regel im Geheimen agiert, ohne dass Personen etwas davon mitbekommen. „Wer beispielsweise erfasst ist, weil ein Informant ihn mit einer anderen Person verwechselt hat, wird bei Beantragung einer Auskunft zum konkreten Sachverhalt naturgemäß keine Angaben machen können“, so Kamp.
Staatstrojaner und mangelnde Kontrolle
Neben diesen Punkten enthält das geplante Gesetz eine Vielzahl weiterer grundrechtssensibler Vorschläge. Der Berliner Verfassungsschutz soll künftig Staatstrojaner für die sogenannte Online-Durchsuchung nutzen dürfen, um eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ abzuwehren. Das soll dann erlaubt sein, wenn „geeignete polizeiliche Hilfe“ nicht rechtzeitig erlangt werden könne.
Weitaus kürzer als die vorgesehenen Befugnisse reichen die geplanten Berichts- und Rechenschaftspflichten für den Inlandsgeheimdienst. Berichtspflichten gelten zwar für einige Auskunftsersuchen, Werdermann vermisst sie aber für Observationen, verdeckt eingesetzte Dienstkräfte oder Online-Durchsuchungen. Dort, so seine Stellungnahme, „sind keine Berichtspflichten vorgesehen, obwohl hier ein noch viel stärkeres Bedürfnis an einer Kontrolle durch das Parlament besteht“. Ohne verfügbare Zahlen dazu, wie und wie häufig die Behörde ihre Befugnisse einsetzt, ist eine öffentliche Kontrolle nicht möglich.
Nach der Anhörung im Verfassungsschutzausschuss des Parlaments steht bei dem Gesetzentwurf aus dem Senat noch eine letzte Lesung im Plenum an. Vorher kann der Ausschuss nachbessern und die Kritik der Sachverständigen berücksichtigen. Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes war auch wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, die etwa das hessische und das bayerische Verfassungsschutzgesetz rügten.
Nimmt das Abgeordnetenhaus die Kritik der Sachverständigen nicht ernst, könnte erneut ein Ländergesetz zu einem Inlandsgeheimdienst vor Gericht landen.

Was die sich in
BerlinChina Town alles ausdenken!Übt der Ami mit seiner so genannten „KI“ und dem KI-Partener Palantir so ein Druck aus?
Hey Jim, we need to make mony
Yes Bob, but no idea how to make the $$$
Jim! As same as every time! Ask the cow Germany, they will, oh they will.
Die Geräte sind dazu meist überhaupt gar nicht fähig. Im ÖPNV zeichnen die Boxen das Material verschlüsselt auf und überschreiben es nach Ablauf der Speicherfrist. Der Zugriff darauf ist nur wenigen Mitarbeitern möglich, das beschlagnahmen der Boxen nutzt den Strafverfolgungsbehörden nichts da die Daten verschlüsselt sind. Es werden zum auslesen immer legitimierte Personen benötigt. In so fern ist gegen die Offline Kameras im ÖPNV auch nichts einzuwenden. Das ausleiten von Livebildern ist bei diesen Systemen nicht vorgesehen und scheitert an den Funklöchern ohnehin.
Wer denkt sich so was aus??? Ich schlage vor das solche Menschen selbst vom Verfassungsschutz beobachtet werden!
es reicht! wo soll das alles denn enden? 24/7/365 überwachung immer und überall? und sowas schlägt die „soziale“ bürgerpartei spd mit vor? oh oh und dann wundern die sich das sich die menschen immer mehr von denen abwenden? tja ist alles selbstverschuldet!
Hallo ich bin Cloney, der berühmte U-bahn Clone mit den 4 Gesichtern :)
wie versteckten sich die VS und Geheimdienstagenten seit jeher?
Etwa mit Bart , Mütze, Perücke ? War es nicht so ?
Und das sollen „potentielle“ Täter nicht können und das Aussehen eines anderen kopieren ?
Mh….das glaub ich ist eine unsichere Sache , buggy KI Software auf Personen loszulassen.
Zumal dann auch schon schnell Unschuldige verhaftet werden und Schaden erleiden können.
Wenn jemand 5 Pässe hat , dann ist es an der Zeit woanders die Probleme zu lösen , nicht in der U Bahn, denn da ist es meist zu spät. Seltsam ist es auch zu lesen ,dass gefasste Straftäter sofort wieder frei kommen , auch nach Gewalttaten. Wo ist da der Sinn des Überwachungsschutzes?
EIn Staat/Parteiensystem der ständig alles verfolgt und Kriege gegen alles anzettelt , der kann mit seinem Volk, von dem er bezahlt wird , nie Frieden schliessen und wird nie aufhören noch mehr Unheil zu erzeugen um eine Industrie damit zu füttern.
Die meisten Kriege der Welt wurden von Banken und Industriellen unterstützt.
Aber die Schuld wird immer auf die Völker übertragen . Am besten viele Jahre für die Demut und Untertänigkeit , dass der Opa mal falsch gewählt hat oder sich per Androhung in den Kriegsdienst stellen musste.
So ist das nun leider.Die Kriegstreiber leben ja auch privat mehr auf Inseln/Yachten/Hotels/Palästen, nicht an Bahnhöfen/U Bahnen.Bewacht von einer Privatarmee , die der Steuerzahler zahlt , weil sie so Angst haben vorm Bürgertum.Um es in Schach zu halten wurden diverse Fake-Schutzgesetze -Gesetze erlassen.
zB für Demonstrationen , Internet, Stromsperren. Sie werden als Verbesserung verkauft.
Kurbeln aber nur das Geschäft bei Anwälten und Justiz an.
Das System war zuvor schon gescheitert, aber alle wählen weiter so.
Es zeigt sich leider immer deutlicher , dass diese Demokratie kein Garant für Frieden ist.