Überwachung von Journalist:innenReporter ohne Grenzen verklagt BND wegen Staatstrojanern

Der Einsatz von Staatstrojanern durch den BND gefährdet den journalistischen Quellenschutz. Reporter ohne Grenzen zieht deshalb nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht auch darum, dass die Betroffenen mangels Informationspflichten gar keine Chance haben, sich zu wehren.

Pegasusfigur auf Smartphone
Auch der BND setzt auf den Staatstrojaner Pegasus. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Christian Ohde

Der Journalist:innen-Verband Reporter ohne Grenzen (RSF) verklagt den deutschen Auslandsgeheimdienst BND vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Einsatzes von Staatstrojanern. Mit ihrer Klage war die die Organisation schon vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Klage für unzulässig erklärte, wie auch vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Klage nicht annahm, gescheitert. Laut RSF liegt das daran, dass die Klage nicht im Namen von konkret betroffenen Kläger:innen gestellt wird.

Nach Auffassung des Verbandes verletzt die Überwachung mit Staatstrojanern grundlegende Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 10) sowie das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13).

„Wir sind durch alle rechtlichen Instanzen in Deutschland gegangen, um sicherzustellen, dass diese Grundrechte geschützt werden, doch nun hat auch das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde ohne Begründung abgelehnt. Daher wenden wir uns jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagt Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen Deutschland.

Fehlender Rechtsschutz durch Nachweispflicht

Reporter ohne Grenzen will mit der Klage auf ein Problem hinweisen: In Deutschland verlangen Gerichte einen Nachweis, dass man selbst Ziel einer geheimen Überwachung war, bevor sie eine Klage gegen die Überwachungsmaßnahme annehmen. Diesen Nachweis zu liefern, sei aber faktisch unmöglich, weil die Maßnahmen des Geheimdienstes im Verborgenen stattfinden würden. Wer dagegen klagen wollte, müsste sich selbst bezichtigen – also einräumen, in einer Konstellation tätig zu sein, die den Einsatz eines Staatstrojaners rechtfertigen könnte, heißt es in der Pressemitteilung. Der RSF bezeichnet das als „unzumutbar hohe Hürden“, die die Organisation nun mit der Beschwerde in Straßburg abschaffen wolle, denn sie verhinderten effektiven Rechtsschutz für Journalist:innen.

Journalist:innen müssten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können, der Einsatz von Staatstrojanern würde diese Vertraulichkeit jedoch untergraben. „Der Geheimdienst kann Journalisten heimlich per Trojaner überwachen, ohne dass der Betroffene hiervon jemals erfährt. Hiergegen gibt es in Deutschland keinen Rechtsschutz, wenn vom Betroffenen auch weiterhin Nachweise für eine Überwachung verlangt werden. Dies steht einem demokratischen Rechtsstaat schlecht zu Gesicht und verstößt gegen die Menschenrechte“, sagt Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für RSF führt.

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1 Ergänzungen

  1. „dass die Klage nicht im Namen von konkret betroffenen Kläger:innen gestellt wird“

    Oh je, hier hat wohl die Executive eine Regel geschaffen, um sich selbst und die Behörden vor der Judikative zu schützen. Und die Judikative wird vor Überlastung, verursacht von der Regierung selbst, geschützt. Netter Versuch.

    Gewaltenteilung nicht verstanden? Die Rolle der Verfassung auch als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat nicht verstanden? Und dann diese Regel anzuführen, wenn Intransparent einen Nachweis der Betroffenheit unmöglich macht? Sind wir in Lummerland oder wie denken die sich das?

    Wie wäre es mit einem Verfassungsstaatsanwalt, der unabhängig von der Berechtigung eines Klägers potentiell begründeten Verfassungsverstößen nachgehen muss?

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