UN-Sonderberichterstatter: „Die Staatliche Überwachung von Kommunikation untergräbt die Meinungsfreiheit“

Der UN-Sonderberichterstatter Frank La Rue. Bild: Janwikifoto. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.
Der UN-Sonderberichterstatter Frank La Rue. Bild: Janwikifoto. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.
Der UN-Sonderberichterstatter Frank La Rue. Bild: Janwikifoto. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Die Auswüchse staatlicher Überwachung müssen massiv zurückgefahren und demokratisch kontrolliert werden. Das fordert der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in einem neuen Bericht. Staatliche Überwachung greift demnach nicht nur in Grundrechte, sondern auch in international verpflichtende Menschenrechte ein.

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung Frank William La Rue hat am Dienstag einen Bericht über staatliche Überwachung von Kommunikation und die Meinungsfreiheit veröffentlicht. Und der findet klare Worte.

Arten der Kommunikationsüberwachung

Durch den technischen Fortschritt hat nicht nur die Kommunikation zugenommen, sondern auch die Möglichkeit von Staaten, diese zu überwachen. Doch „das Recht auf freie Meinungsäußerung kann nicht ohne Privatsphäre in der Kommunikation gewährleistet werden“, so der Sonderberichterstatter. Moderne Überwachungstechnologien ermöglichen Staaten die invasive und willkürliche Überwachung von Personen, die teilweise gar nicht wissen können, dass sie überwacht werden und erst recht nicht in der Lage sind, sich zu wehren. Durch technologischen Fortschritt muss Umfang oder Dauer von Überwachung nicht mehr begrenzt werden. Sinkende Kosten für Technik und Datenspeicherung haben finanzielle oder praktische Hindernisse für die Durchführung von Überwachung ausgerottet. Aus diesen Gründen haben Staaten jetzt größere Möglichkeiten zur gleichzeitigen, invasiven, gezielten und breit angelegten Überwachung als je zuvor.

Gezielte Telekommunikations-Überwachung

Staaten können die private Kommunikation gezielter Personen auf viele verschiedene Wege überwachen. Echtzeit-Überwachungsmöglichkeiten erlauben, Telefon-Gespräche jeder Person in Festnetz und Mobilfunk abzuhören und aufzuzeichnen. Der Aufenthaltsort von Zielpersonen kann genauso festgestellt werden wie SMS-Nachrichten gelesen und aufgezeichnet. Mit der Überwachung von Internet-Anschlüssen können Online-Aktivitäten überwacht werden, einschließlich besuchter Webseiten.

Von Internet-Unternehmen können gespeicherte Inhalte wie E-Mails, Nachrichten und andere Daten abgefragt werden. Explizit erwähnt wird der ETSI-Standard zur Cloud-Überwachung. Im Mobilfunk können mit Funkzellenabfragen und IMSI-Catchern Geräte und Nutzer auch massenhaft getrackt und abgehört werden.

Immer mehr Staaten setzen auch Staatstrojaner ein, die mobile Geräte und Computer komplett übernehmen und überwachen können.

Massenhafte Telekommunikations-Überwachung

Die Kosten und logistischen Hürden zur Massenüberwachung sinken rapide. Einige Staaten haben schon jetzt die Möglichkeit, die Internet-und Telefon-Kommunikation ihres ganzen Landes zu überwachen und aufzuzeichnen. Durch Anzapfen von Glasfaserleitungen kombiniert mit Wort-, Sprach- und Stimmerkennung kann eine fast vollständige Kontrolle über Tele- und Online-Kommunikation erreicht werden.

Viele Staaten legen mit der Vorratsdatenspeicherung riesige Datenberge an, die später gefiltert und analysiert werden können. Auch hier können Behörden Telefongespräche, Nachrichten und Internet-Verkehr nach Wörtern, Sprache, Stimmen oder Webseiten filtern und rasterfahnden. Mit Deep Packet Inspection können nicht nur besuchte Seiten, sondern auch der Inhalt von Webseiten und Kommunikation überwacht werden.

Ein weiteres Tool, das Staaten heute regelmäßig einsetzen, ist „social media monitoring“. Dabei werden Soziale Netzwerke, Blogs und Medien ausgewertet, um Verbindungen und Beziehungen, Meinungen und Orte zu kartografieren. Hocheffektive „Data Mining“ Technologien können auf öffentliche und private Netzwerke angewendet werden.

Zugriff auf Kommunikationsdaten

Statt direkt zu überwachen, können Staaten Daten oft auch einfach von Dritten und Firmen abfragen. Da diese immer mehr Daten haben, ist das eine immer wertvollere Überwachungsmethode.

Abgerufen und analysiert, können auch scheinbar harmlose Metadaten wie Verbindungsdaten bei der Vorratsdatenspeicherung ein detailliertes Profil des Lebens eines Individuums abbilden, einschließlich medizinischer Konditionen, politischer und religiöser Ansichten oder Zugehörigkeit, Interaktionen und Interessen. Die Erkenntnisse können teilweise sogar detaillierter sein als als den eigentlichen Inhalten der Kommunikation.

Die Häufigkeit der Zugriffe auf Daten von Dritten nimmt dabei rapide zu. Das zeigen unter anderem Transparenzberichte, wie von Google.

Internet-Sperren und Zensur

Die technologischen Fortschritte haben nicht nur Überwachung, sondern auch Zensur gefördert. Diese wird offiziell meist aus moralischen Gründen eingeführt, faktisch aber eingesetzt, um abweichende Meinungen, Kritik oder Aktivismus zu bekämpfen.

Technologien zur Zensur erleichtern aber auch die Überwachung von Internet-Aktivitäten, um verbotene Bilder, Worte, Seiten oder Inhalte zu erkennen, zu zensieren oder zu ändern. Die Personen, die solche Inhalte aufrufen wollen, können dann wieder zielgerichtet überwacht werden.

Viele Staaten haben außerdem eine Cyber-Polizei, die Inhalte „manuell“ filtert und zensiert. Die surfen aktiv auf Webseiten, Sozialen Netzwerken, Blogs und Foren, um verbotene oder unerwünschte Inhalte zu finden. Diese können dann entweder zensiert oder vom Netz genommen werden.

Beschränkungen der Anonymität

Einer der wichtigsten Fortschritte beim Aufkommen des Internets war die Möglichkeit, anonym zu kommunizieren. Doch im Namen von Sicherheit und Strafverfolgung gehen Staaten immer mehr gegen Anonymität im Netz vor. Das reicht von Personalausweis-Pflicht in Internet-Cafés und beim Kauf von SIM-Karten bis zu Klarnamenszwang auf Sozialen Netzwerken und in Blogs.

Solche Beschränkungen von Anonymität erleichtern jedoch staatliche Überwachung ungemein. Einschränkungen der Anonymität haben also eine abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung.

Bedenken über nationale Rechtsnormen

Nach dieser treffenden technischen Bestandsaufnahme, die der regelmäßigen netzpolitik.org-Leserin bekannt sein dürfte, konstatiert der Sonderberichterstatter, dass die Gesetzgebung mit dieser technischen Veränderung nicht Schritt gehalten hat. In den meisten Staaten sind die gesetzlichen Standards entweder nicht vorhanden oder nicht ausreichend, um mit der modernen Welt der Kommunikations-Überwachung umzugehen. Ohne starke rechtlichen Schutz sind Journalisten, Menschenrechtler und Aktivisten jedoch dem Risiko willkürlicher Überwachung ausgesetzt.

Ein paar der häufigsten Probleme mit Gesetzen in Bezug auf staatliche Überwachung hat er ausgearbeitet:

Mangel an richterlicher Kontrolle

Während bei traditioneller Kommunikationsüberwachung noch richterliche Anordnungen notwendig waren, wird diese Anforderung immer mehr abgeschwächt oder entfernt. Immer öfter wird die Überwachung von Kommunikation wahllos und auf breiter Basis zugelassen, ohne dass Strafverfolgungsbehörden die sachliche Grundlage für die Überwachung von Fall zu Fall darlegen müssen.

Selbst, wenn eine richterlicher Genehmigung vorgeschrieben ist, wird oft beliebig den Anfragen von Strafverfolgungsbehörden entsprochen. Befristet angeordnete Überwachungsbefugnisse werden oft standardmäßig verlängert, manchmal endlos und sogar von den Strafverfolgern selbst.

In vielen Staaten werden Kommunikations-Anbieter verpflichtet, ihre Infrastruktur für eine direkte Überwachung anzupassen, womit richterliche Kontrolle oft umgangen wird. Solche Maßnahmen entziehen Telekommunikationsüberwachung der Aufsicht der Justiz und erlaubten eine ungeregelte, heimliche Überwachung ohne jede Transparenz oder Rechenschaftspflicht der Staaten.

Ausnahmen für die nationale Sicherheit

Der unbestimmte und nicht näher definierte Begriff der „nationalen Sicherheit“ wird in vielen Ländern zur akzeptablen Rechtfertigung für Überwachungsmaßnahmen. In vielen Fällen genießen Geheimdienste weitreichende Ausnahmen der Verpflichtung von richterlichen Anordnungen.

Hier nennt der Sonderberichterstatter explizit die amerikanische NSA und FISA und den deutschen Verfassungsschutz, der ebenfalls zum „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder“ weitreichende Befugnisse hat.

Die Verwendung des amorphen Konzepts der nationalen Sicherheit zu invasiven Einschränkungen der Menschenrechte ist Anlass für eine ernsthafte Besorgnis des Sonderberichterstatters. Neben anderen Problemen untergräbt es die Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Unregulierter Zugriff auf Kommunikationsdaten

Der Zugriff auf Kommunikationsdaten von Kommunikationsanbietern ist oft gesetzlich vorgeschrieben oder eine Bedingung für die Erteilung von Lizenzen. Im Ergebnis bekommen Staaten oft einen Generalzugriff auf alle Daten mit wenig Aufsicht oder Kontrolle.

International wird der Zugriff auf Kommunikationsdaten oft durch bilaterale Rechtshilfe-Abkommen geregelt. Auch diese Zusammenarbeit erfolgt oft außerhalb des Gesetzes auf Basis der freiwilligen Einwilligung von Providern und Unternehmen. Das führt dazu, dass der Zugriff auf Kommunikationsdaten in vielen Staaten ohne unabhängige Genehmigung und mit begrenzter Aufsicht stattfindet.

Extra-legale Überwachung

Eine Reihe an aufgeführten Überwachungsmöglichkeiten fällt aus den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen heraus, diese werden aber trotzdem von vielen Staaten durchgeführt. Die massenhafte Überwachung ganzer Staaten und offensive Werkzeuge wie Staatstrojaner sind ernsthafte Herausforderungen für die traditionellen Vorstellung von Überwachung, dass sie mit bestehenden Gesetzen zu Überwachung und Zugriff auf private Informationen nicht in Einklang gebracht werden können.

Solche Technologien sind nicht nur neue Methoden der Überwachung, sondern neue Arten der Überwachung. Aus Menschenrechts-Perspektive ist der Einsatz solcher Technologien extrem beunruhigend.

Technologien zur massenhaften Überwachung verwerfen jedes Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Sie erlauben Staaten jeden einzelnen Kommunikationsvorgang einer ganzen Region oder eines ganzen Landes zu überwachen und zu speichern, ohne eine Anordnung für jeden einzelnen Fall einholen zu müssen.

Trojaner erlauben einem Staat nicht nur, auf Geräte zuzugreifen, sondern auch die darauf befindlichen Informationen – versehentlich oder absichtlich – zu verändern. Damit bedrohen sie nicht nur das Recht auf Privatsphäre, sondern auch das Recht auf ein faires Verfahren, wenn solche Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden.

Obwohl viele Staaten Staatstrojaner einsetzen, wurde die rechtliche Grundlage dafür nirgends diskutiert – außer in Deutschland. Hier verweist der Sonderberichterstatter auf das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Bundestrojaner.

Extra-territoriale Anwendung von Überwachungs-Gesetzen

Weil immer mehr Kommunikation über Grenzen hinweg stattfindet und die meisten Kommunikationsdaten bei ausländischen Anbietern gespeichert werden, hat eine Reihe an Staaten angefangen, Gesetze zu erlassen, die sie ermächtigen, extra-territoriale Überwachungsmaßnahmen durchzuführen oder Kommunikation innerhalb fremder Jurisdiktionen zu überwachen. Damit können Menschen nicht wissen, ob sie möglicherweise einer ausländischen Überwachung unterliegen, diese Entscheidung auch nicht anfechten oder gar Entschädigungen fordern.

Der Sonderberichterstatter führt eine Reihe an Beispielen an, darunter den weltweiten Staatstrojaner-Einsatz der Niederlande, FISA und den FISA Amendments Act der USA sowie den ETSI-Standard zur Cloud-Überwachung in Europa.

Diese Entwicklungen verdeutlichen eine alarmierende Tendenz zur Ausweitung der Überwachung jenseits territorialer Grenzen. Mit Kooperationsvereinbarungen zwischen Strafverfolgungsbehörden können nationale gesetzlichen Beschränkungen immer mehr umgangen werden.

Verpflichtende Vorratsdatenspeicherung

Um die Kommunikationsdaten, auf die man zugreifen kann, zu vermehren, verpflichten einige Staaten Telekommunikationsanbieter dazu, Kommunikationsinhalte und Informationen über Nutzeraktivitäten kontinuierlich aufzuzeichnen und aufzubewahren. Solche Gesetze ermöglichen die Erstellung historischer Aufzeichnungen über individuelle E-Mails und Nachrichten, Standorte, Interaktionen und vieles mehr.

Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind invasiv, teuer und bedrohen die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung. Durch die Verpflichtung von Kommunikationsanbietern, große Datenbanken mit Informationen, wer wann wie lange mit wem kommuniziert und wo die dabei sind, zu erstellen und teilweise über Jahre zu speichern, steigern verbindliche Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung den Umfang der staatlichen Überwachung und damit der Spielraum für Verstöße von Menschenrechten erheblich. Zudem sind diese Datenbanken von Kommunikationsdaten anfällig für Diebstahl, Betrug und versehentliche Offenlegung.

Gesetze zur Offenlegung der Identität

In vielen Staaten fordern Gesetze die Offenlegung der Identität in Internet-Cafés. Solche Gesetze sind besonders problematisch in Ländern, in denen wenige Menschen Computer besitzen und Menschen sehr auf öffentlich zugängliche Computern angewiesen sind. Hier wird als ein Beispiel Indien genannt.

Manche Staaten gehen dazu über, eine Klarnamenspflicht online einzuführen und an eine amtliche Identifizierung zu koppeln. In Südkorea musste man sich nach einem Gesetz von 2007 mit seinem Realnamen anmelden, um Webseiten mit mehr als 100.000 Besuchern am Tag aufrufen zu können. Das wurde aber vom Verfassungsgericht wieder verworfen, weil es die Meinungsfreiheit untergräbt und Demokratie einschränkt. In China geht die Pflicht zur Identifizierung beim Zugang zu Internet, Festnetz- oder Mobilfunk noch weiter. Mit solchen Verpflichtungen die anonyme Meinungsäußerung unterbunden.

Auch die Verpflichtung, beim Kauf oder der Registrierung von SIM-Karten einen echten Namen oder ein staatliches Dokument vorzuweisen, untergräbt die anonyme Kommunikation. In 48 der 54 Staaten in Afrika werden diese Registrierungsdaten in umfangreichen Datenbanken mit Benutzer-Informationen zusammengeführt, die dann unter Behörden ausgetauscht und zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet werden.

Auch in Deutschland ist der Identifizierungszwang gesetzlich vorgeschrieben.

Einschränkungen von Verschlüsselung und Gesetze zur Offenlegung von Schlüsseln

Die Sicherheit und Anonymität der Kommunikation wird auch unterlaufen durch Gesetze, die die Verwendung von „Privacy-enhancing technologies“ wie Verschlüsselung einschränken. Viele Staaten haben jetzt Gesetze, die Personen dazu zwingen, ihre Daten zu entschlüsseln, wenn das von ihnen verlangt wird. Darunter sind Südafrika, Finnland, Belgien und Australien.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Nach disem doch etwas deprimierenden Ist-Zustand liefert der UN-Sonderberichterstatter eine Reihe von Empfehlungen, wie Staaten sicherstellen können, dass auch bei Überwachungsanordnungen die Menschenrechte eingehalten werden. Zusammengefasst sind das:

  • Die Aktualisierung und Stärkung von Gesetzen und rechtlichen Standards
  • Die Erleichterung privater, sicherer und anonymer Kommunikation
  • Die Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu Informationen und das Verständnis für die Bedrohungen der Privatsphäre
  • Die Regulierung des Markts von Überwachungstechnologien
  • Eine intensivere Beurteilung der einschlägigen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen

Die kompletten Schlussfolgerungen und Empfehlungen haben wir in einem extra Posting veröffentlicht: State Communications Surveillance and Freedom of Opinion and Expression: Conclusions and Recommendations.

Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts wurde der Sonderberichterstatter Frank La Rue nochmal sehr deutlich:

Ohne ausreichenden Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und Anonymität der Kommunikation kann niemand sicher sein, dass seine oder ihre private Kommunikation nicht unter der Kontrolle des Staates steht.

Frank La Rue ist nur noch ein Jahr im Amt und wird sich dem Thema weiter als Schwerpunkt annehmen.

Disclaimer: Ich bin in der DigiGes und Menschen von der DigiGes haben aktiv an diesem Bericht mitgewirkt.

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