Elektronischer Personalausweis: BMI will Kommunikationsstrategie nicht veröffentlichen

Michael Ebeling betreibt das Blog devianzen und setzt sich dort u.a. mit dem neuen elektronischer Personalausweis auseinander. Am 31. März hatte Ebeling per Frag den Staat eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und wissen wollen, wieso die Sprachregelung von „ePA – elektronischer Personalausweis“ zu „nPA – neuer Personalausweis“ geändert worden war. Knapp zwei Wochen später erhielt Ebeling eine Antwort aus dem Bundesministerium des Innern (BMI): Es handele sich demnach um eine neue Kommunikationsstrategie, die in Zusammenarbeit mit Serviceplan Public Opinion, einem „Spezialist für Politik- und Gesellschaftskommunikation“, entwickelt wurde. Ebenfalls genannt wird ein Handbuch mit 14 „goldenen Regeln“ als Leitlinie für die Kommunikationsarbeit. In einer angehängten Präsentation finden sich zudem „Tabuwörter“, die vermieden werden sollen, wie Biometrie, Chip, Daten auslesen/ auswerten/ sammeln, Datenkontrolle, eGovernment und gläserner Bürger.

Ebeling stellte am 15. April erneut eine Anfrage nach IFG und forderte das in der Antwort des BMI genannte Handbuch, die „14 goldenen Regeln“ und die Unterlagen zur Ausschreibung für die Stelle eines „Experten für die fachliche Außenkommunikation“ an. Am 22. Mai erhielt Ebeling auch darauf eine Antwort – ein Anspruch auf Informationszugang bestehe beim Handbuch und den goldenen Regeln demnach nicht:

Das Strategiepapier wurde im Jahr 2009 gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die 14 goldenen Regeln sind in dem vorgenannten Strategiepapier (Handbuch) verankert. Nach Prüfung der Unterlagen muss aus fachlicher Sicht auch heute noch an dieser Einstufung festgehalten werden, da die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann, insbesondere dann, wenn der Inhalt öffentlichkeitswirksam verarbeitet, bzw. Teile des Inhalts zusammenhangslos verbreitet werden können.

Die Ausschreibung für eine Referentin oder einen Referenten „für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit rund um die Einführung des Elektronischen Personalausweises“ wurde Ebeling übersandt, eingestellt wird nur nach einer „Sicherheitsüberprüfung“ (wobei das beim BMI vielleicht sowieso üblich ist?). Ebeling sieht hier undemokratische Praktiken:

Das Strategiepapier ist das Produkt einer PR-Agentur aus München und dient der Argumentation in der Öffentlichkeit. Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass derartige (wie gesagt: aus Steuergeldern bezahlte!) Informationen der Allgemeinheit vorenthalten werden. Entweder diskutieren wir in sachlicher Art und Weise über Sinn und Unsinn eines e-Persos, dann dürfte es aber keine Geheimnisse dazu geben. Zumindest nicht, solange es um Argumente im Zuge einer öffentlichen Debatte geht.

In letzter Zeit gab es einigen „Spaß mit Informationsfreiheit“: So nehmen Bundesbehörden laut interner Protokolle das Gesetz nicht wirklich ernst, Malte Spitz verklagte die Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen nach IFG und wir haben nach Rat des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit eine verweigerte Anfrage nochmal gestellt. Wie Andre letzte Woche schrieb: „Dem Geist der Informationsfreiheit entspricht das nicht wirklich.“

8 Ergänzungen

  1. Sieht etwas nach bezahlter Propaganda gegen das Volk aus. Will man diesen Eindruck widerlegen, sollte man den ollen Flyer den vermutlich jeder sprachbegabte Mensch hätte schreiben können, lieber offenlegen. Das peinlich hier ist vermutlich nicht der Inhalt (alte Männer fahren ja angeblich auch keine Damenräder oder Jeeps weil sie einfach alt sind …) sonder eher der Preis den man für die Sprachverwirrung gezahlt hat. Evtl. man den Spiegel und Co. anschreiben und etwas Druck aufbauen?

  2. Sicherheitsüberprüfungen sind wohl üblich bei allen Arten von Arbeiten für ein Ministerium. Ich bin auch vor vielen Jahren im Rahmen einer Bewerbung meines AGs für ein Projekt für ein Ministerium mit überprüft worden. Wobei es da auch verschiedene Arten der Sicherheitsüberprüfung gab und sicherlich auch noch geben wird. D.h. so eine Sicherheitsüberprüfung ist wohl eher der Regelfall.

  3. Ich hab die Anfrage noch mal gestellt. Diesmal mit der Bitte um explizite Begründung der Verschlusssacheneinstufung. Mal schauen, ob ich das, was das BMI mir mal beigebracht hat, doch noch mal brauchen kann ;-)

  4. Die Geschichte ist wahr.
    Erstmals öffentlich erwähnt wurde „npa“ im Januar 2006 oder 2007, während einer abendlichen Diskussion auf der ‚Omnicard‘. Der zuständige Referatsleiter des BMI griff die Bemerkung eines Diskussionsteilnehmers auf, mit ungefähr den Worten, dies wäre ja eine tolle freundliche Bezeichnung und klinge viel positiver, als „Elektronischer Personalausweis“, weil es wegen des fehlenden angstbesetzten Wortes „Elektronisch“ die Akzeptanz der Bürger erhöhen könne. Er bat darum, den Ausweis so nennen zu dürfen. Die Abendrunde stimmte zu. Niemand stellte die Frage, wie man den npa denn nennen müsste, wenn der mal alt wäre.

    Die Diskussion wurde vom Veranstalter auf Video mitgeschnitten und die historische Wortschöpfung müsste noch in dessen Archiv zu finden sein.

  5. Dass das verwirklicht wird ist nur mit guter Qualität gleichzusetzen . Finde das ganz grosse Klasse . Bin schon gespannt wann das dann soweit ist. Kindly regards
    Jaja-Marschall Earch-Hau

    1. Danke! Scary, aber wie erwartet. Und irgendwie analog zur Gesundheitskarte. Was es wohl gekostet haben mag?

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