Digitale-Dienste-GesetzHier kannst Du Dich beschweren

Ein Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.

Zwei Fußballer best Heeren sich bei Schiedsrichtern.
Verbraucher beschweren sich beim Digital Service Coordinator (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Shutterstock

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes eine neue Beschwerdestelle eingerichtet. Die Behörde ist mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes von nun an „zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland“.

Als sogenannter Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen und regelmäßigen Verstößen kann sie Zwangs- und Bußgelder gegen Plattformen und Dienste verhängen, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen können die Bußgelder eine Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes haben.

Im Rahmen dieser Aufgabe gibt es nun auch eine zentrale Beschwerdestelle, bei der Bürger:innen Hinweise auf Verstöße gegen das Digitale-Dienste-Gesetz geben können. Auf der Beschwerdeseite macht die Behörde gleich mehrfach klar, dass sie keine einzelnen Inhaltelöschungen oder ähnliches veranlassen kann und dafür auch nicht zuständig ist. Vielmehr geht es bei den Beschwerden um systematische und regelmäßige Verstöße von Online-Diensten.

Welche Regeln für Online-Dienste jetzt in Kraft treten

Beschwerdegründe sind laut der Behörde beispielsweise, „wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen“.

Im Beschwerdeformular lassen sich die Gründe auswählen, die alle im DSA geregelt sind:

  • Probleme mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren) bei der Online-Plattform
  • Probleme im Umgang mit Beschränkungen von Accounts/Inhalten/Diensten
  • Probleme mit der Kontaktmöglichkeit oder dem gesetzlichen Vertreter der Online-Plattform
  • Probleme mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Probleme bei der außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Probleme beim Schutz vor missbräuchlicher Nutzung
  • Probleme beim Online-Schutz Minderjähriger
  • Probleme durch irreführende und manipulative Aufmachung des Dienstes (Dark Pattern)
  • Probleme mit Transparenzberichten
  • Transparenzprobleme bei Online-Werbung
  • Transparenzprobleme bei Empfehlungssystemen

Das Beschwerdeformular selbst ist recht einfach gehalten. Nach der Wahl des Themas wird man aufgefordert, in bis zu 2.500 Zeichen den Sachverhalt darzulegen. Hierbei kann man auch bis zu fünf Screenshots anhängen. Positiv zu bemerken ist außerdem, dass für eine Beschwerde nur eine Mailadresse nötig ist, auch wenn im Formular die vollen Kontaktdaten abgefragt werden. Die Beschwerdestelle behält sich vor, diese Mailadresse für Nachfragen zur weiteren Klärung des Sachverhalts zu nutzen.

Etwas verwirrend ist im Beschwerdedialog die Einwilligung, ob die Daten an den jeweiligen Anbieter, gegen den man sich beschwert, weitergeleitet werden dürfen. Hierbei bleibt unklar, ob damit nur der Sachverhalt gemeint ist oder auch die persönlichen Kontaktdaten.

7 Ergänzungen

  1. > Etwas verwirrend ist im Beschwerdedialog die Einwilligung, ob die Daten an den jeweiligen Anbieter, gegen den man sich beschwert, weitergeleitet werden dürfen. Hierbei bleibt unklar, ob damit nur der Sachverhalt gemeint ist oder auch die persönlichen Kontaktdaten.

    Und was antwortet die Bundesnetzagentur Journalist:innen, wenn sie um Klärung bitten?

  2. Heißt das denn jetzt, es können endlich diverse Beiträge der EU-Kommission und Leuten wie Ylva Johansson gemeldet werden, wenn diese wieder einmal politische Desinformationen zur Chatkontrolle verbreiten? Oder die Beiträge aller möglichen Parteien, wenn die gegen Geflüchtete, Arbeitslose, Niedriglöhner*innen und Arme hetzen? Oder die Seiten von Bundes- und/oder Landesregierungen oder eines Ministeriums bzw. deren Youtube-Präsenzen, wenn von diesen Seiten aus gegen das Grundgesetz gehetzt und agitiert wird, z.B. weil sie neue Massenüberwachungsmethoden, die Einführung von Zwangsdiensten wie die Wehrpflicht oder die Militarisierung der Gesellschaft propagieren?

  3. „Der DSA selbst legt nicht fest, was rechtswidrig ist. Vielmehr sind „rechtswidrige Inhalte“ gemäß DSA alle Informationen, Produkte und Dienstleistungen, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen.“

    Wie soll dss funktionieren? Illegal in Deutschland, aber legal in Österreich und was kann das DSA dagegen jetzt großartiges machen? Da kann ein Staat doch die Meinungsfreiheit von Bürgern eines Staates einfach massiv einschränken. Absoluter Witz.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.