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Öffentliches Geld - Öffentliches Gut!Warum Gewinne von Wissenschaftsverlagen die Gesellschaft doppelt kosten

Frei geteiltes Wissen nützt der Gesellschaft besonders. Dem stehen die Geschäftsmodelle von Wissenschaftsverlagen im Weg. Warum aber Open Access nicht automatisch für freies Wissen sorgt und welche Ansätze es gibt, um mehr Wissen zugänglich zu machen, analysiert Aline Blankertz.

mehrere Glasbecher und Kolben auf einem Labortisch
Offenere Wissenschaft ist gut, aber das allein reicht nicht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hans Reniers

Vor dem Internet haben vor allem wissenschaftliche Verlage die Erkenntnisse öffentlich finanzierter Wissenschaft publiziert: Sie erhielten Artikel von Wissenschaftler*innen, ließen sie begutachten und veröffentlichten sie in gedruckten Zeitschriften. Bibliotheken abonnierten diese Zeitschriften, damit Forschende und Studierende auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft aufbauen konnten.

Offenere Wissenschaft durch Digitalisierung?

Mit der Digitalisierung sollte die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse viel günstiger werden, da aufwändige Verlagsprozesse wie Druck und Eintrag in Datenbanken deutlich einfacher wurden. Diese Kostensenkung hat den Markt für Wissenschaftsverlage enorm konzentriert und hochprofitabel gemacht: Allein Elsevier, einer der größten Verlage, hat 2022 einen Gewinn von über einer Milliarde Euro erwirtschaftet, und das mit einer Gewinnmarge von 38 Prozent.

Weitere große Verlage folgen der gleichen Tendenz, zum Beispiel Springer Nature mit einer Marge von 27 Prozent und Wiley mit 23 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Marge der fünf großen Tech-Konzerne Alphabet, Apple, Meta, Amazon und Microsoft belief sich 2022 auf 21 Prozent.

Mit den großen Plattformen haben die Verlage nicht nur ihre beachtliche Profitabilität gemeinsam, sondern auch Teile des Geschäftsmodells. So wie Plattformen Anbieter*innen und Käufer*innen oder Werbende und Nutzende zusammenbringen, bedienen Verlage Wissenschaftler*innen in verschiedenen Funktionen: als Autor*innen, Leser*innen und als Gutachter*innen, die die eingereichten Artikel beurteilen.

Alle Seiten wollen, dass die jeweils anderen Seiten möglichst gut vertreten sind, das sind die sogenannten Netzwerkeffekte. So können die Verlage von mehreren Seiten Geld verlangen.

Das etablierte Geschäftsmodell der Verlage war, für die veröffentlichten Zeitschriften bei den Leser*innen eine Abo-Gebühr zu verlangen. Üblicherweise waren das staatlich finanzierten Bibliotheken. Dieses Modell zog zunehmend Kritik auf sich, unter anderem wegen steil steigender Abo-Preise. Für Forschende an weniger gut finanziell ausgestatteten Einrichtungen, insbesondere außerhalb von Industrieländern, waren die nicht bezahlbar.

Die Antwort darauf sollte Open Access sein. Open-Access-Publikationen sind frei zugänglich für die wissenschaftliche Community und sogar die breite Öffentlichkeit. Damit wird Wissen viel freier geteilt und erlaubt einen offenen Austausch jenseits von Paywalls. Doch dafür nehmen die Verlage Geld von den Autor*innen der Artikel, die sie veröffentlichen. Diese Gebühren, die „Article Processing Charges“, stellen weiterhin sicher, dass Wissenschaftsverlage exorbitante Gewinne erwirtschaften.

Offenheit ist nicht genug

Open Access verbreitet sich zunehmend. Aktuelle Schätzungen gehen von der Hälfte der Neuveröffentlichungen aus. Doch das Open-Access-Modell löst nicht alle Probleme: Weiterhin sind es nur wenige Verlage, die einen Großteil des Marktes kontrollieren und aufgrund ihrer etablierten Reputation weiterhin die besten Artikel anziehen.

Je besser das Ansehen, umso höher der Preis: Einige Zeitschriften von Springer Nature haben 2021 9.500 Euro für jeden veröffentlichten Artikel verlangt. Solche Preise machen es insbesondere jüngeren Forschenden und solchen aus weniger reichen Ländern oder Institutionen nahezu unmöglich, ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen und zum geteilten Wissen beizutragen. Die tatsächlichen Kosten für eine Veröffentlichung werden auf etwa 400 US-Dollar geschätzt. Denn der Hauptaufwand, die Begutachtung der Einreichungen, erfolgt ehrenamtlich.

Hinzu kommt, dass statt eines qualitativ hochwertigen Wettbewerbs neue Zeitschriften sprießen, die gern verzweifelten Wissenschaftler*innen Geld abknöpfen für eine fragwürdige Begutachtung. Solche „Predatory Journals“ fluten den Markt mit Veröffentlichungen, in einem Fall mit 187.000 Artikeln in 17.000 Spezialausgaben in nur einem Jahr. Das wiederum senkt die durchschnittliche Qualität veröffentlichter Artikel und erschwert es neuen Zeitschriften, sich von Predatory Journals abzuheben und sich am Markt durchzusetzen.

Während der Zugang zu Erkenntnissen unter Open Access kein Problem mehr ist, ist es der Zugang zur Veröffentlichung: Forschende mit begrenzten Ressourcen müssen sich zwischen überteuerten etablierten Zeitschriften und qualitativ fragwürdigen, bezahlbareren Alternativen entscheiden.

Für die Verlage sind beide Varianten außerordentlich lukrativ. Denn Steuerzahlende kommen gleich doppelt für sie auf: Die meisten Artikel in Zeitschriften basieren auf öffentlich finanzierter Forschung. Und unabhängig davon, ob die Forschenden für die Veröffentlichung oder den Zugang zu Veröffentlichungen zahlen, fällt es auf die öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und Bibliotheken zurück.

Für eine offene, unabhängige Wissenschaft

Die Problematik ist auch in Deutschland bekannt. Doch wie man dagegen vorgehen sollte, ist noch unklar. In einem Fall haben 40 Verleger*innen als Reaktion auf überhöhte Veröffentlichungsgebühren Elsevier verlassen, um nicht-gewinnorientierte Alternativen aufzubauen.

Mehrere Länder verhandeln mit den großen Verlagen, damit einzelne Universitäten nicht von den Forderungen überrumpelt werden. 2018 eskalierten diese Verhandlungen in mehreren europäischen Ländern insbesondere wegen Vorbehalte der Verlage gegenüber den Open-Access-Wünschen der Forschenden und kamen teilweise erst 2023 zu einem Abschluss.

Zudem setzen sich viele Beteiligte dafür ein, das „Platin-Modell“ von Open Access weiter durchzusetzen: Hier übernehmen öffentliche Einrichtungen, Zusammenschlüsse von Universitäten oder anders geformte wissenschaftliche Gruppen die Qualitätskontrolle selbst und vermeiden so Veröffentlichungs- und Abogebühren.

Die Forschungsförderung kann noch stärker die frei zugängliche Veröffentlichung von Ergebnissen zur Bedingung für Finanzierung machen, um so auch etablierte Forschende dazu zu bewegen, nicht weiterhin in aktuell noch angesehenen „geschlossenen“ Zeitschriften zu veröffentlichen.

Ein weiterer Hebel erscheint besonders gut geeignet, um die Exzesse der Verlage zu beschränken: Bei Online-Plattformen haben die Untersuchungen von Wettbewerbsbehörden wie dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission dazu beigetragen, dass sie inzwischen deutlich mehr Maßnahmen ergreifen können, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.

Das kann auch bei Wissenschaftsverlagen funktionieren: Beispielsweise kann das Bundeskartellamt seit der diesjährigen Kartellrechtsreform auch in Märkte eingreifen, wenn in einer Sektoruntersuchung eine Störung des Wettbewerbs auch ohne Rechtsverstoß nachgewiesen wird. Es geht auch um die Freiheit von Wissen – es würde sich lohnen, diese Option genauer zu untersuchen.

27 Ergänzungen

  1. Eine interessante Idee das Bundeskartellamt als Wettbewerbsbehörde auf den Plan zurufen. Ich möchte an dieser Stelle jedoch zu Bedenken geben, dass das Bundeskartellamt zwar selbständig Sektoruntersuchungen durchführen kann, aber zumindest in der Vergangenheit nicht für ihr Arbeitseifer bekannt war.

    Das es bei es eine „Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die drei größten Wissenschaftsverlage“ gibt müsste man dem Bundeskartellamt wohl explizit mitteilen und hoffen das dem Problem Priorität eingeräumt wird.

    Über das Bundeswirtschaftsministerium Druck auf das Kartellamt aufzubauen, muss nicht zwangsläufig zielführend sein, da das Ministerium von Robert Habeck zwar die Aufsicht hat, aber dem Kartellamt gegenüber nicht weisungsberechtigt ist.

    1. > …,dass das Bundeskartellamt zwar selbständig Sektoruntersuchungen durchführen kann, aber zumindest in der Vergangenheit nicht für ihr Arbeitseifer bekannt war.

      Der Schein trügt! Behörden sollte nicht generell unterstellt werden, dass sie ihren Zweck und Auftrag verfehlt wollen. Es ist eher so, dass sie politisch eingebremst werden, wenn es opportun erscheint, was eher Frust der Behördenmitarbeiter zur Folge hat.

  2. „Doch dafür nehmen die Verlage Geld von den Autor*innen der Artikel, die sie veröffentlichen.“

    Das ist eine unvollständige Einordnung. Es ist zwar nicht mehr ganz einfach, die Belege dafür zu finden, weil viele Journals bereits vollständig auf Open Access umstellen/umgestellt haben und alte Preise bei einer schnellen Suche daher kaum noch zu finden sind. Es waren aber in der Vergangenheit auch für die Publikation in geschlossenen Journals Gebühren im Bereich von 1.000-2.000 Euro üblich, bei hohem Impact Factor auch durchaus mehr (grob geschätzt 30-50% der OA-Preise).
    Ein wenig nachvollziehbar ist es z.B. hier, wo Gebühren für das Verwenden von farbigen Abbildungen anfallen: https://www.nature.com/ismej/authors-and-referees/gta
    Ein Paper mit zwei Farbabbildungen (selbst bei reiner pdf-Veröffentlichung) würde z.B. £878 / $1,352 an Gebühren mit sich bringen. Komplexe Abbildungen haben häufig farbige Elemente, und am Ende ist ein Paper ein Stück weit Marketing gegenüber Editor und den mit Review beauftragten Forschenden. Graustufen lösen bei Farbensehenden selten Begeisterungsstürme aus.
    Ich habe noch einen älteren Vergleich von Springer gefunden, in dem zumindest in einem Fall zwischen der „Publication Fee“ von 980 Euro und der „Open Access Fee“ unterschieden wird.
    http://web.archive.org/web/20130310094429/http://www.springeropen.com/about/apccomparison/

    Ich kann dem Artikel nicht verdenken, dass er die Darstellung der Journale übernimmt, die sich große Mühe dabei geben, den Anschein zu erwecken, das Open Access-Modell „zwinge“ sie neuerdings zu Gebühren. Tatsächlich haben Forschende für ihre Publikation schon immer zahlen müssen. Im schlimmeren Fall hat man (bzw. das eigene Institut) 1.700 Euro oder mehr für eine Publikation gezahlt, auf die das Institut ohne Abo danach selbst nicht mehr zugreifen konnte.

    1. Richtig! Einerseits wurden auch schon früher von einigen Closed-Access-Zeitschriften sogenannte „page charges“ verlangt (ich kenne die in der Höhe von rund $100 pro Seite), andererseits gibt es viele Open-Access-Zeitschriften, die keine Gebühren von den Autor*innen verlangen und z.B. durch Konsortien oder Mitgliedschaften von Bibliotheken, Spenden u.a. finanziert werden (das erwähnte „Platinum“-Modell, häufiger als „Diamond Open Access“ bezeichnet). „Doch dafür nehmen die Verlage Geld von den Autor*innen der Artikel, die sie veröffentlichen“ ist natürlich lukrativ und beliebt bei den kommerziellen Verlagen, aber es ist eben keine zwingende Logik.

  3. Ich arbeite an einer Uni in Schweden & Schweden gehört ja zu den Ländern die mit den grossen Verlagen einen Rahemvertrag zu open access abgeschlossen haben-daher ist es etwas schwierig sich immer nur auf die offiziellen Preise der Verlage auf deren Webseiten zu verlassen; „natuerlich“ sind diese Verträge nicht einfach einseh- und verstehbar, aber niemand zahlt in Schweden 9.000 Euro um einen 08/15-Artikel in einenm Journal von T&F open access zu veröffentlichen. Aber natuerlich bleiben viele Probleme bestehen-nicht nur durch das Quasi-Oligopol der grossen Verlage, sondern auch durch Verlage wie MDPI die durch dubiose „special issues“ mit hunderten von Artikel APCs verlangen damit ein Artikel am Ende open access wird. Alles in allem ein globales Problem, das sich kaum auf Kartellamts- oder EU-Ebene lösen lassen wird.

  4. Es ist begrüßenswert und verdient weite Verbreitung, dass der Artikel die Geldgier von Elsevier & Co. aufzeigt. Zu ergänzen ist aber unbedingt folgendes: das Geschäftsmodell der „Großen“ besteht längst nicht mehr darin, wissenschaftliche Qualität auf sich zu ziehen und klingende Münze draus zu machen. Ebenso wie in den billigeren Predatorys kommt auch bei den Etablierten mit schöner Regelmäßigkeit reiner Nonsens in die Journals/Special Editions, klassischerweise aus chinesischen Papermills: also frei erdachte Forschungsresultate „auf Bestellung“, garniert mit z.T. offensichtlichen Photoshop-Bildmanipulationen. Wer mehr darüber erfahren will, wie bizarr die betreffenden Journals/“Editoren“ auf Beschwerden über fake-science reagieren, und wie auch deutsche Professoren sich fröhlich an besagtem Editorenspielchen beteiligen, dem seien die zahlreichen Erfahrungsberichte auf „For better Science“ empfohlen, imho der wichtigste deutsche Wissenschaftsblog. Zur Massenabnahme chinesischen Papermülls bei Elsevier, Wiley & Co. z.B.:

    https://forbetterscience.com/2020/01/24/the-full-service-paper-mill-and-its-chinese-customers/

    1. „„For better Science“ empfohlen, imho der wichtigste deutsche Wissenschaftsblog.“ – wo findet sich dort deutsche Sprache? Ich hab mal schnell geschaut, aber für mich sieht das aus wie komplett auf Englisch.

      1. Betreiber Leonid Schneider ist (aus der Ukraine zugewanderter) Deutscher und hiesigen „Insidern“ im Bereich Molekularbiologie gut bekannt, da er früher u.a. für das „Laborjournal“ geschrieben hat. Die Blogbeiträge auf „For better Science“ sind, soviel ist richtig, primär auf Englisch, aber mittels Translate-Funktion (direkt unter der Suchfunktion zu finden) kann man sie auch in anderen Sprachen lesen.

        1. > … mittels Translate-Funktion (direkt unter der Suchfunktion zu finden) kann man sie auch in anderen Sprachen lesen.

          Wobei die Korrektheit der Übersetzung noch zu prüfen ist, denn wer blamiert sich gerne wegen einer Übersetzung, die leicht daneben ist?

          1. > … Wobei die Korrektheit der Übersetzung noch zu prüfen ist, denn wer blamiert sich gerne wegen einer Übersetzung, die leicht daneben ist? <

            Das versteht sich von selbst. Ebenso wie es sich von selbst versteht, dass ein relevanter deutscher Wissenschaftsblog Englisch bevorzugen darf, weil eben auch das Ausland auf den "Wissenschaftsstandort" Deutschland schaut.

            Und was man dann z.B. sieht, ist – um auf den Beitrag von Fr. Blankertz zurückzukommen – u.a. das hier:

            https://forbetterscience.com/2024/07/23/bundesverdienst-kummerer-am-bande/

            Bundesverdienstkreuz für einen Prof., der "Editor in Chief" eines Elsevier-Journals ist, in dem reichlich unzweifelhafter Papermill-Nonsens abgedruckt wird. Sowohl er als auch seine Uni (Leuphana Lüneburg) haben auf Anfragen des Blogbetreibers nicht reagiert.

            Wie so etwas möglich sein kann, ist den Ausführungen von Fr. Blankertz an der Stelle zu entnehmen, an der sie die gigantischen Umsätze von Elsevier erwähnt: Das ganze wird praktisch nur noch als Bombengeschäft angesehen, seriöse Wissenschaft darf gerne auf der Strecke bleiben, und solange keine größeren nationalen oder internationalen Medien Fälle wie diesen aufgreifen und die gebotenen kritischen Fragen stellen, wird es auch ungebremst so weiter gehen.

    1. Seitens vieler etablierter Professoren letztlich mangelnder Handlungsdruck: das haben wir immer schon gemacht, das hat fuer mich immer gut funktioniert, wo kamen wir denn da hin, da koennte ja jeder kommen.

    2. Darauf möchte ich antworten.

      Jeder Autor bleibt Urheber seines Papers und hat daher in Deutschland nach einer „Schonfrist“ selbsredend das Recht zur Weitervermarktung seines Werkes. D.h. ca. 6 Monate nach Veröffentlichung können Wissenschaftler ihre Paper auf der Website ihrer Hochschule selbst bereitstellen. Google Scholar verweist auch bevorzugt auf freie Quellen bevor auf die Wissenschaftsverlage verwiesen wird. Wenn das zur Zeit nicht flächendeckend geschieht, sehe ich darin einen Bildungsmangel der betreffenden Wissenschaftler.

      Es gibt allerdings auch Fachrichtungen, in denen bevorzugt Bücher (eher Sammlungen von Papers in „Kapiteln“) veröffentlicht werden sollen und die auch verkauft werden sollen. Dort gibt es natürlich einen Zielkonflikt mit der freien Publikation von Papers auf den Seiten der Hochschule.

      Außerdem, zumindest im Bereich Informatik, haben die Verlage ihre Niederlage auch schon eingesehen und erlauben bereits meistens die Pre-Publikation z.B. auf arxiv.org. Dass es keinen praktischen Unterschied mehr macht, ob man eine Pre-Publikation liest oder die Publikation vom Server des Verlages, dürfte sich inzwischen rumgesprochen haben…

      Jede Hochschule von Rang unterhält darüberhinaus ein Foschungsinformationssystem (FIS) und ein digitales Archiv. Dort können Publikationen zusätzlich eingestellt werden und bekommen sogar eine DOI, was sie direkt aus anderen Publikationen zitierfähig und auffindbar macht (ohne auf die Gnade von Google Scholar angewiesen zu sein), siehe Publikationssuche via doi.org. Auch hier gebricht es eher an der aktiven Nutzung als an den bereitgestellten Möglichkeiten.

      Also, wird alles gemacht, aber die Durchdringung und Verbreitung lässt noch zu wünschen übrig.

      1. Anonymous hat hier behauptet:
        „Jeder Autor bleibt Urheber seines Papers und hat daher in Deutschland nach einer „Schonfrist“ selbsredend das Recht zur Weitervermarktung seines Werkes. D.h. ca. 6 Monate nach Veröffentlichung können Wissenschaftler ihre Paper auf der Website ihrer Hochschule selbst bereitstellen.“
        Ich glaube so ganz stimmt das leider nicht – lasse mich aber mit einem entsprechenden Hinweis auf Gesetzliche Regelungen (Welches Gesetz, welcher Paragraph – zum Nachschlagen!) gerne auch eine Besseren belehren. Ich habe selbst als Wissenschaftl(ich)er (Mitarbeiter) über 12 Jahre an einer Universität gearbeitet und deshalb auch zahlreiche wissenschaftlich Veröffentlichungen. Für ein Buchprojekt musste ich als Autor einen Vertrag mit dem Verlag unterschreiben, der dem Verlag das ALLEINIGE Recht zur Vermarktung des Buches gibt. Zwar bin ich – zusammen mit einem weiteren Autor) weiterhin Autor und Urheber, darf aber auch nach über 10 Jahren den Inhalt ds Buches nicht in irgendeiner anderen Form veröffentlichen (z.B. als Übersetzung ins Englische). Ich bin sicher, dass es ähnliche „AGB“ auch bei den Journals gibt, so dass man als Wissenschaftler keineswegs seine eigene Veröffentlichungen z.B. Jahre später im Internet frei zur Verfügung stellen darf, nachdem der Artikel erstmals bei einem dieser „renominerten Verlage“ veröffentlicht wurde, es sie denn, er wurde bereits als open access veröffentlicht. Und es muss bedacht werden, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen i.d.R. von einem Team angefertigt werden, nur sehr selten von einem Einzel-Autor. D.h. man muss als „Co“-Autor alle anderen Autoren immer um Erlaubnis fragen, bevor man mit der Veröffentlichung irgendetwas anstellen darf, z.B. diese auf den wissenschaftlchen Sharing-Plattformen wie. z.B. ResearchGate oder Academia.edu einzustellen. Das wird sehr problematisch, wenn die Veröffentlichungen einige Jahre alt sind und man zu den anderen Autoren keinen Kontakt mehr hat.

        1. Ich sehe das spät und interessiere mich für das Thema. Meine erste Frage ist: Warum unterschreiben Wissenschaftler Knebelverträge von Verlagen, mit „ewigen Bindungen“? Warum machen sie keinen Vergleich der Verlage und machen eine Rangliste mit einem Herausstellen der schwarzen Verlagsschafe auf, an denen sich andere Wissenschaftler orientieren können? Weil der Verlag X einen großen Namen hat wird er gewählt? Das würde sich rasch ändern.
          Seit ewigen Zeiten besteht meine zweite Frage: Warum schaffen es die DACH-Universitäten nicht, in Eigenverantwortung einen oder mehrere Wissenschaftsverlage mit fairen, vorab diskutierten Bedingungen zu gründen? Sind die Universitäten wirklich von ihrem Organisationsvermögen her zu so etwas nicht imstande?

      2. Das stimmt so nicht. Das Urheberrecht im Sinne des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann in der Tat nicht abgegeben werden, sehr wohl aber die Nutzungsrechte. Wenn ich, wie es die kommerziellen Verlage verlangen, die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Verlag übertrage, darf niemand sonst das Werk verbreiten, auch ich selbst nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ich gemäß § 38(4) UrhG das Manuskript nach 12 Monaten zweitveröffentlichen, viele Verlage erlauben auch in der Lizenzvereinbarung die Zweitveröffentlichung des akzeptierten Manuskripts (nicht des Verlags-PDFs) unter bestimmten Bedingungen nach einer Embargofrist von 12 bis 24 Monaten. Siehe z.B. https://open-access.network/informieren/rechtsfragen/rechtsfragen-in-deutschland

    3. Weil ein Artikel erst nach dem Peer-Review-Prozess als wissenschaftlich geprüft und relevant betrachtet wird.
      Knapp gesagt: Peer-Reviewing bedeutet, dass zwei oder drei, im Extremfall auch mehr, Wissenschaftler*innen das Paper begutachten, die Expertise im betreffenden Feld haben, aber gleichzeitig eine kritische Distanz (also keine direkte Verbindung zum Artikel). Auch dieser Prozess hat seine Tücken, auf die ich hier nicht differenziert eingehen kann (das sprengt das Zeichenlimit). Aber erst nach Peer-Reviewing wird die Arbeit als „geprüft und wissenschaftlich relevant“ eingestuft. Diese Expert*innen werden für das Reviewing vom Journal übrigens nicht bezahlt.

      Im Laufe des Reviewing-Prozesses werden oft Korrekturen oder sogar zusätzliche Untersuchungen seitens der Reviewer empfohlen oder verlangt, bevor ein Paper veröffentlicht wird. Erst wenn sowohl Editor*innen als auch Reviewer mit der Qualität des Artikels zufrieden sind, wird veröffentlicht. Ein Paper kann aber auch beim Einreichen abgelehnt werden, wenn es z.B. dem Anspruch des Journals nicht genügt, das Themenfeld nicht passt o.ä.

      Wie in einer anderen Antwort schon erwähnt, gibt es die (üblicherweise) kostenlose Option, einen „Preprint“ zu veröffentlichen. Während der Corona-Pandemie wurden Preprints viel genutzt, denn wenn es mehrere Korrekturrunden gibt, kann es vom Einreichen (Submission) bis zur Veröffentlichung mit Peer-Reviewing Monate oder sogar länger als ein Jahr dauern. Bei Corona wurden schnellere Ergebnisse benötigt.
      Förderstellen wie z.B. die DFG verlangen von Projekten, die sie finanzieren, eine gewisse Zahl an Papers pro Förderzeitraum, und damit sind grundsätzlich „wissenschaftlich anerkannte“ Papers gemeint, also solche in Journals. Du kannst deine Forschungsergebnisse auch auf der Universitätswebseite präsentieren. Aber weder das noch Preprints sind Publikationswege, für die irgendwer dir die Förderung verlängert. Publish or perish.

      1. Sie sollten sich insbesondere das Geschäftsmodell des Beuth Verlags ansehen. Publikationen Internationaler Standards, die eigentlich öffentliches Gut darstellen, werden nur gegen Gebühr an den Verlag zugänglich!

        1. Das ist ja nun kein Problem des Verlages, sondern der diese Standards nicht offen zur Verfuegung stellenden Standardisierungsorganisationen.

      2. Peer review ist genau das: review durch andere Wissenschaftler auf Gegenseitigkeit und daher eigene Zeit und Kosten. Das laesst sich problemlos ohne einen Verlag als profitorientierten Mittler organisieren, wenn man wollte. Weite Teile der etablierten Professorenschaft wollen aber nicht so wirklich.

        1. Die gesamte RFC-Welt des Internets fuehrt das uebrigens vor, die Entwicklergemeinschaften grosser Open Source Projekte ebenfalls.

          Vom derzeitigen Verlagsmodell profitieren halt die Verlage, und die Etablierten in Politik und Wissenschaft, die mit den Verlagen gut koennen.

      3. „Weil ein Artikel erst nach dem Peer-Review-Prozess als wissenschaftlich geprüft und relevant betrachtet wird.“

        Muss das so sein? Ich stehe dem Peer Review sehr, sehr skeptisch gegenüber. Weil ja die Gutachter anonym bleiben und nicht zuletzt auch, weil man immer wieder einmal hört, dass ein paper abgelehnt wird und ein Jahr später Professor XY genau den Kerngedanken dieses papers unter seinem Namen veröffentlicht. War er einer der Gutachter? Lässt sich schlecht beweisen. Mir schiene ein Verfahren sinnvoller, bei dem drei anerkannte Wissenschaftler mit ihrem Namen und ihrem Ruf die Veröffentlichung eines papers befürworten. Die öffentliche Bekanntheit der Befürworter würde auch das Entstehen von Zitierkartellen erschweren.

        1. Peer review is intended to serve two primary purposes. Firstly, it acts as a filter to ensure that only high quality research is published, especially in reputable journals, by determining the validity, significance and originality of the study. Secondly, peer review is intended to improve the quality of manuscripts that are deemed suitable for publication. Peer reviewers provide suggestions to authors on how to improve the quality of their manuscripts, and also identify any errors that need correcting before publication.

          Despite its wide-spread use by most journals, the peer review process has also been widely criticised due to the slowness of the process to publish new findings and due to perceived bias by the editors and/or reviewers.

          https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4975196/

  5. Falls wir davon ausgehen würden, dass es sich bei einem Paper um wissenschaftliches Werk handeln würde, hätte dann nicht, wenn überhaubt, der Urheber gegenüber dem Verlag ein Anspruch nach § 32 UrhG und nicht umgekehrt? Es heißt ja schließlich Urheberrecht.

    1. Es wäre schön, wenn es denn so wäre, wie es deiner Meinung nach sein müsste. (Und meiner Meinung nach auch). Aber allein dass es „Urhebrrecht“ heißt, bedeutet leider noch lang nicht, dass dieses Recht die Urheber schützt und mit Befugnissen ausstattet. Kein Verlag wird dein en Artikel oder dein Buch drucken oder auch nur im Internet veröffentlichen, wenn sie nicht das ASUSSCHLIESSLICHE Vertwertungsrecht dafür erhalten. Mit anderen Worten, enweder veröffentlicht man seine Werke selbst oder man tritt seine Verwertungsrehcte auf beliebig lange Zeit an den Verlag ab. Und bei Selbstveröffentlichung im Wissenschaftsbereich verliert man seine Reputation, weil’s ja niemand offizielles den Artikel auf Richtigkeit und Wissenschaftlichkeit geprüft hat (die sog, Reviewer“.).

  6. Zu meiner letzten Frage bezüglich § 32 UrhG im Sinne der Dialektik noch eine Ergänzung:
    Eine Argumentation, in der Versucht wird, die Mitarbeitenden des Verlags als Miturheber im Sinne von § 8 UrhG in Betracht zu ziehen, dürfte doch nicht gegen einen grundsätzlichen Anspruch, des Urhebers (!), auf Vergütung funktionieren, da sonst jeder Verlag mit vernünftige Lektorat aus § 32a UrhG herausfallen würde, was wohl kaum itendiert ist? Oder besteht ein hier relevanter Unterschied zwischen Lektorat und Peer Review?

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