Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutetMassenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin

Rote Kreise auf Berliner Stadtkarte
Massenhafte Funkzellenabfragen in Berlin. CC-BY-SA 2.0 OpenStreetMap Mitwirkende

Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.

Dass die Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlicht ein neuer Fall aus Berlin. Wir haben Akten (PDF) erhalten, die eine weitere massenhafte Abfrage von Mobilfunk-Daten belegen. Ende 2009 haben Polizei und Staatsanwaltschaft die „Erfassung und Übermittlung sämtlicher Verkehrsdaten und Verbindungsdaten“ eines Stadtgebiets angefordert und bekommen. Eine grobe (interaktive) Karte des betroffenen Gebiets:



Funkzellenabfrage und Dresden

Zur Erinnerung: In Dresden finden im Februar seit Jahren der ehemals größte Naziaufmarsch der Bundesrepublik sowie Gegenproteste statt. Letztes Jahr haben Ermittlungsbehörden die Verbindungsdaten jeglicher Mobilfunk-Kommunikation in der Dresdner Innenstadt erfasst. Auf deutsch: Wer hat wann mit wem telefoniert, eine SMS gesendet? Und wo waren beide zu diesem Zeitpunkt? Und das von ausnahmslos allen Mobiltelefonen in der Dresdner Innenstadt. Die Zahlen sind gigantisch: 896.072 Verkehrsdatensätze, 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten.

Auch wenn es bereits weitere Aktionen dieser Größenordnung gab, wird es teilweise auf ein bestimmtes Bundesland geschoben. Die Berliner Polizei erklärte, dass sie „bei Demonstrationen noch keine Funkzellenauswertungen durchgeführt“ hat und die Methode ohnehin nur bei „schweren Straftaten“ und „als ultima ratio [nutzt], wenn andere Ermittlungswege nicht zum Ziel führen.“

Diese schweren Straftaten sind keineswegs nur der Terrorismus, mit dem uns die Vorratsdatenspeicherung immer wieder erklärt wurde. Richard Gutjahr hat schön visualisiert, dass die Telekommunikationsüberwachung in erster Linie wegen Drogendelikten angewendet wird.

Nun auch in Berlin

Auch der vorliegende Fall weckt Zweifel, ob er unter die schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung fällt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung immer wieder begründet wird. Es geht um versuchte Auto-Brandstiftung. Keine Bagatelle also, aber auch nicht das, was man unter Terrorismus versteht. Zumal die Verbindungsdaten gar nichts gebracht haben: Das Verfahren wurde eingestellt.

Aber von vorn: Im Oktober 2009 findet die Berliner Polizei in Friedrichshain „angebrannte Gegenstände“ unter einem Auto, dadurch „entstand ein geringer Sachschaden am Pkw“. In Berlin brennen hunderte Autos pro Jahr, die Polizei ist blamiert. Im Jahr 2007 hatte sie 14 Verdächtige gefasst, von denen neun ein Handy dabei hatten. Deswegen geht die Polizei davon aus, dass auch diesmal die Täterin ein Handy einstecken hatte. Also möchten die Ermittler „sämtliche Verkehrsdaten“ der 13 am Tatort zu empfangenden Funkzellen. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus.

Das geht aus Akten hervor, die wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen: PDF, TXT.

Hier wurde also erneut eine „nicht-individualisierte“ Funkzellenabfrage vorgenommen. Bei einer individualisierten FunkzellenVerkehrsdatenabfrage fragt die Polizei: Wann und wo wurde von diesem bestimmten Handy mit anderen kommuniziert? Hier ist die Frage stattdessen: Im Zeitraum X und örtlichen Gebiet Y, welche Handys haben da kommuniziert?

Funkzellen und Visualisierung

In der Akte sind 13 Funkzellen genannt. Zur besseren Vorstellung des betreffenden Gebiets dient die obige Karte, die jedoch keinesfalls exakt ist.

Zunächst ist nicht öffentlich bekannt, an welchem Ort eine bestimmte Funkzelle (also ein Funkmast) steht. Zwar gibt es offene und kommerzielle Datenbanken, aus denen sich ein ungefährer Ort ablesen lässt. Den genauen Standort kennen jedoch nur die Mobilfunkbetreiber, also T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Von denen hat uns nur einer die Daten überlassen, die drei anderen haben ein komisches Verständnis von Datenschutz.

Unbekannt sind auch die genaue Abstrahlrichtung und die Sendestärke, die sich in Reichweite niederschlägt. Daher ist um die plausibelsten auffindbaren Ortsdaten ein willkürlich gewählter Radius von 500 Metern markiert, um ein ungefähres Bild zu erhalten.

Halb Friedrichshain betroffen

Deutlich wird, dass ein recht großer Teil von Berlin-Friedrichshain betroffen ist. Alle Handys, die sich darin aufhielten, könnten also in den übermittelnden Daten auftauchen.

Derzeit ist unklar, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. Wir haben vor über zwei Wochen alle beteiligten und/oder verantwortlichen Stellen angefragt, aber bisher leider keine Antwort erhalten. Konkret stellen sich folgende Fragen:

  • Wie viele Verkehrsdaten/Verbindungsdaten wurden übermittelt? (Anzahl der betroffenen Anrufe, SMS, Internet-Verbindungen)
  • Wie viele Mobilfunkanschlüsse/Rufnummern sind davon betroffen?
  • Von wie vielen Mobilfunkanschlüssen wurden die Stammdaten eingeholt? (Anzahl der Rufnummern, denen Namen und Adressen zugeordnet wurden)

Nach den immensen Zahlen aus Dresden wird klar, dass hier schnell einige tausend Betroffene zusammen kommen könnten. In Friedrichshain wohnen mehr als hunderttausend Menschen. Wenn ihr in der Gegend wohnt: Fragt doch mal bei der Berliner Polizei, ob eure Daten auch dabei sind. Immerhin gibt es ja ein Auskunftsrecht im Bundesdatenschutzgesetz. Wer zu faul ist einen Brief zu schreiben kann auch ein Online-Formular ausfüllen.

Ist das verhältnismäßig?

Die Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder mit dem Terrorismus begründet. Oder zumindest mit schweren Straftaten. Was schwere Straftaten sind, steht in der Strafprozeßordnung. Und da werden neben Mord und Totschlag noch ganz andere Sachen genannt. Ein unvollständiger Auszug:

Oder eben versuchte Brandstiftung. Der Terrorismus, mit dem die Vorratsdatenspeicherung immer begründet wird, ist das nicht.

In Hamburg haben Gerichte manche Funkzellenabfragen wegen brennenden Autos sogar als unverhältnismäßig abgewiesen, da zu viele unbeteiligte Personen davon betroffen sind:

Diese Einschränkung sei dadurch gerechtfertigt, dass bei einer Funkzellenauswertung regelmäßig die Daten einer Vielzahl von Bürgern erfasst werden, die in keiner Weise einer Straftat verdächtig seien. Müller-Horn: „Mit der Datenerhebung wird in das Fernmeldegeheimnis, also in die Rechte dieser Menschen eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist nur dann verhältnismäßig, wenn er nicht ins Blaue hinein erfolgt, sondern wenn eine konkrete Vermutung dafür spricht, dass die Datenerhebung auch tatsächlich zur Ermittlung des Täters führt.“

Was, wie gesagt, auch hier nicht der Fall war. Das Verfahren verlief im Sand, die Ermittlungen wurden eingestellt.

Verknüpfung und Rasterfahndung

Was macht die Polizei eigentlich mit dem Datenberg, wenn sie ihn einmal hat? Wie will sie in tausenden Verbindungsdaten von tausenden Personen ein paar Verdächtige oder gar Tatbeteiligte finden?

Diese Fragen haben wir natürlich Berliner Polizei und Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie Innen- und Justizsenat gestellt. Auch vor zwei Wochen, bisher leider ohne Antwort.

Die Hamburger Polizei beschrieb ihr Vorgehen:

„Auch wenn es sich um zahlreiche verschiedene Brandstifter handelt, so gibt es doch beim Täterprofil eine Schnittmenge von etwa 80 Prozent, die auf alle zutrifft“, so ein Beamter. Quantitativ ist das ein Problem. „Es sind immer noch Hunderte.“ Deshalb ist die Polizei an einer Verknüpfung möglichst vieler Daten interessiert. „Es gibt da viele Möglichkeiten. Wir klären noch, was datenschutzrechtlich geht und was nicht“, so ein Polizist.

Eine Rasterfahndung also. Wobei immer noch offen ist, mit welchen Daten das verknüpft werden soll. Etwa, wer schon einmal mit schwarzem Kapuzen-Pullover auf einer Demonstration war?

Normalität statt Einzelfall

Laut brennende-autos.de haben im Jahr 2009 in Berlin 216 Autos gebrannt. Bei wie vielen dieser Fälle hat danach eine Funkzellenabfrage stattgefunden? Auch diese Frage ist bisher leider unbeantwortet. Mal angenommen das passiert immer, dann könnten die abgefragten Gebiete in etwa so aussehen (klicken für große und interaktive Karte):

Funkzellen von brennenden Autos in Berlin

Einen Anhaltspunkt liefert die Statistik zur Telekommunikationsüberwachung des Bundesamts für Justiz. Danach wurde die Verkehrsdatenüberwachung allein im Jahr 2009 bundesweit 9.459 mal angewendet, davon 762 mal in Berlin. Im Jahr 2010, in dem die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, waren es bundesweit 6.828 Einsätze und 533 in der Hauptstadt.

Im Gegensatz zur Telekommunikationsüberwachung enthalten diese Statistiken keine Aufschlüsselung nach Art der Straftat. Offen bleibt auch, wie viele Anfragen individualisiert (Kommunikation einer bestimmten Zielperson) und wie viele wie im vorliegenden Fall nicht-individualisiert stattfanden.

Politische Diskussion

Nach dem Skandal in Dresden haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine Einschränkung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage gefordert. Auch die Grünen fordern eine rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung, während allein die Linke die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage abschaffen möchte.

Beide Gesetzentwürfe werden am 8. Februar 2012 in einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag behandelt. Wie immer bei Anträgen der Opposition jedoch ohne irgendwelche Folgen.

Leider haben wir auf unsere Anfragen bei den verantwortlichen Stellen keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. Wie viele dieser nicht-individualisierten Funkzellenabfragen gibt es? Wie viele Datensätze werden herausgegeben? Bei welchen Straftaten? Wie viele Menschen sind davon betroffen? Wie viele wurden davon informiert? Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Vielleicht möchte ja die ein oder andere Fraktion des ein oder anderen deutschen Parlaments mal ihre Regierung befragen.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der vorliegende Fall illustriert, was die manchmal abstrakte Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet.

Die rechtliche Grundlage der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage wurde bereits 2001 kurz nach dem 11. September von der rot-grünen Bundesregierung geschaffen und war ursprünglich befristet, wurde aber immer wieder verlängert. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde die Befristung im Jahr 2007 komplett abgeschafft.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 änderte daran nichts. Das Gericht untersagte darin nur die Verpflichtung zur Speicherung, die Anbieter speichern aber auch ohne Verpflichtung freiwillig weiter. Und die Behörden nutzen diese Daten fleissig.

De facto gibt es also auch im Bereich Mobilfunk immer noch eine Speicherung von Daten auf Vorrat, ergo Vorratsdatenspeicherung. Und diese Daten werden viel umfassender genutzt als uns in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung immer verkauft werden soll. Jeder kann betroffen sein.

Nachfolgeartikel

146 Ergänzungen

  1. Sehr gute Arbeit! Danke für den ausführlich recherchierten Artikel!
    Das ist wirklich ein Text, den man auch Leuten vorlegen kann, die mit dem Thema überhaupt nicht vertraut sind.

    1. Du hast Recht, den Text kann man Leuten vorlegen, die mit dem Thema nicht vertraut sind. Die anderen merken nämlich, daß der Beitrag tendenziös und schlampig recherchiert ist und bestenfalls von Ahnungslosigkeit zeugt. Er erweist damit dem Kampf gegen die VDS einen Bärendienst. Das geht schon bei der Begrifflichkeit indiviualisierte Funkzellenabfrage los. Kann es aber gar nicht geben, jede Abfrage von Funkzellendaten ist nicht individualisiert. Auch die Auffassung, daß die Maßnahme nichts gebracht hat und daher gar nicht hätte stattfinden dürfen, läßt auf eine etwas bizarre Logik schließen. Und die Vermischung von Funkzellenabfragen anläßlich einer Demo und anläßlich einer Straftat ist auch nicht sonderlich hilfreich. Das zieht nämlich das hohe Gut der Versammlungsfreiheit auf ein niedrigeres Niveau und dürfte damit dem uninteressierten Bürger eine leichtere Verdrängung des Themas aus seiner kritischen Wahrnehmung ermöglichen. Getreu dem Motto: na wenn es denn der Findung Krimineller dient, ich habe schließlich nichts zu verbergen. Tolle Wurst.

  2. Schon älter, aber mir erst gerade reingetwittert worden und passend dazu: die Zahl, wie oft von den Ermittlungsbehörden die sogenannten „stillen sms“ zur Ortung vermeintlich Krimineller genutzt werden: alleine 2010 über 440.000 mal – davon 236.000 mal von Zoll und Zollfahndung, also wegen Steuervergehen etc. – ein übler Trend. (Quelle: http://www.andrej-hunko.de/bt/parlam-init/fragen/928-anwendung-stiller-sms-in-den-letzten-fuenf-jahren) Gut dass ihr das weiter verfolgt.

    1. Ist bekannt, aber da stehen die Cell-IDs nicht drin. Die Bundesnetzagentur weiss die auch nicht. Die haben gesagt, ich soll die Betreiber fragen.

      1. Die Polizei muss die Sites der Netzbetreiber samt CIDs ja auch irgendwo herhaben. Wenn bei der BNetzA der Datenbestand nicht vorliegt, müssten die Netzbetreiber der Polizei ja wohl die Daten überlassen haben (?). Alternative wäre, dass die Polizei sich den Datenbestand selbst aufgebaut hat (per entsprechendem Endgerät wurde am Tatort geschaut, welche Zellen empfangen werden können. Das wäre aber schon ein netter Aufwand, der gerade bei der Polizei den Einsatz von Spezialisten erfordert – Ottonormalkommissar hat von sowas vermutlich null Ahnung.)

      2. Richaed: Ich würde mal annehmen, dass die Polizei die Daten direkt von den Netzbetreibern hat. Genauere Informationen nehmen wir natürlich gerne entgegen.

      3. Philip: Damit weiss ich, welche Funkzellen an einem bestimmten Ort zu empfangen sind. Wo die konkret stehen, dadurch aber noch nicht ohne weiteres feststellbar.

      4. Aber ist das nicht die Logik des Ganzen?
        * An einem Ort ist es was passiert.
        * Die Polizei besorgt sich das Wissen, welche CIDs an diesem Ort sichbar sind.
        * Mit dieser Liste geht man zum Netzbetreiber und fragt nach allen Verbindung in einem Zeitraum.
        Auf diese Art muss die Polizei nicht den Netbetreibern gegenüber offenlegen, um welchen Ort es sich handelt.
        Sonst würde ja die obige Anfrage (euer .pdf) ja auch so aussehen, das man alle Netzbetreiber nach den Verbindungsdaten für einen Ort abfragt.

    1. Die Wikipedia sagt:

      Global Player ist eine Bezeichnung für ein Unternehmen, das am internationalen Wettbewerb durch Export und Import teilnimmt und in seiner Branche mit Technik, Qualität und Innovation weltweit eine Vormachtstellung einnimmt.

      1. Ich fragte mich ob „P[l]ayer“ ein Tippfehler ist oder ob „Global Payer“ irgendetwas auf polizistisch heißt.

  3. Und warum sprecht ihr im Artikel von einer „Täterin“? Wisst ihr mehr oder ist das ein Vertipper?

    1. Ich verwende öfters geschlechtersensible Sprache. In diesem Posting scheint das in der Tat dort an der einzigen Stelle aufzutauchen. Lustig. Aber natürlich wissen wir nicht mehr als die Polizei und haben keine Ahnung, welcher Täter, welche Täterin, welche Gruppe oder welche Organisation hinter der Tat steckt.

      1. Die Statistik erfasst aber nur jene Täter, die sich erwischen liessen. Wobei Frauen klar am aufholen sind ^.^

  4. Was ist mit:

    Den genauen Standort kennen jedoch nur die Mobilfunkbetreiber, also T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Von denen hat uns nur einer die Daten überlassen, die drei anderen haben ein komisches Verständnis von Datenschutz.

    gemeint. Ihr fragt nach technischen Daten zum Netzbetrieb, was hat das mit einem Verständnis zum Datenschutz zu tun?

    1. @Philip Engstrand: Genau das haben wir uns auch gefragt, als wir jeweils die Begründung lasen. Vermutlich war „Datenschutz“ jeweils nur ein Vorwand, nicht die Daten rauszurücken.

      1. Na ja, die Netzplanung und der Netzbetrieb sind letztendlich Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber.

        Ich hab‘ das dir schon mal erklärt, ich forsche in dem Bereich und selbst für mich und meine Kollegen ist das haarsträubend kompliziert tatsächliche Betriebdaten zu bekommen; von Kunden, denen wir zuvor erklärt haben, wie sie ihr Netz betreiben sollten…

        1. @Philip Engstrand: Geschäftsgeheimnis hätten wir als Begründung eher akzeptiert als Datenschutz (Was lächerlich ist und wie eine schlechte Ausrede klingt).

  5. Schöner, ausführlicher und gut recherchierter Artikel. Weiter so!

    Zum Thema: Mal sehen was da jetzt im Berliner Parlament abgeht, wo doch die Piraten mit drin sitzen.

    Hoffentlich wird das ganze noch schön Massenmedial verarbeitet, damit die Problematik der VDS und des Machtmissbrauchs der Polizei auch bei den Bundestagsabgeordneten und der politikfernen Bevölkerung ankommt.

    1. Vermutlich gar nix. Die im entsprechenden Ausschuss sitzenden PIRATEN (Lauer, Reinhardt) sind einfach zu träge und zur Zeit außerdem mit der Erhöhung der Abgeordneten-Diäten ausgelastet.

    2. Machtmissbrauch der Polizei? Für eine Funkzellenabfrage bedarf es einer richterlichen Anordnung, die Polizei ist hier Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft.

      So viel zum Thema Machtmissbrauch.

  6. Grundsätzlich stimme ich dem Artikel ja zu und bin empört. Ich bin zudem auch kein Freund des Individualverkehrs mit Ottomotoren. Es stinkt mir gewaltig, die Abgase, der Lärm, etc…

    Hier aber,

    In Berlin brennen hunderte Autos pro Jahr, die Polizei ist blamiert.

    möchte ich meinen, ist der Artikel gerutscht. Ein kleiner negativer Niveau-Peak.

    IMHO ist die Polizei nicht blamiert, wegen der hundert Autos die jährlich Brennen. Wer mit Heimtücke fremdes Eigentum zerstört ist blamabel für unsere Gesellschaft.
    Und doch hoffe ich sehr, dass wir nie in einem Überwachungsstaat leben, der es schafft solche Blamagen präventiv zu verhindern.

    Blamiert hat sich die Polizei allerdings schon, meiner Meinung, und zwar in dem Moment als sie Gesetz gebrochen hat, um an die Funkzellen Daten zu kommen. Blamiert hat sich die Politik weil sie das Personal der Polizei soweit reduziert, dass einfache Polizeistreifen als Freund und Helfer nicht mehr möglich sind.
    Blamiert hat sich die Chefetage der Polizei, wenn sie ihre Polizisten nicht entsprechend schulen kann, freundlich mit Menschen um zu gehen.

    Mit vernetzten Grüßen,
    yt

    1. Danke, das stieß mir auch auf! Damit bekommt der an sich gute Artikel einen unangemessenen Spin. Einen, der auch die berechtigten Einwände gegen dieses Fahndungsinstrument in Mitleidenschaft ziehen könnte.

    2. IMHO ist die Polizei nicht blamiert, wegen der hundert Autos die jährlich Brennen. Wer mit Heimtücke fremdes Eigentum zerstört ist blamabel für unsere Gesellschaft.Danke, das stieß mir auch auf! Damit bekommt der an sich gute Artikel einen unangemessenen Spin. Einen, der auch die berechtigten Einwände gegen dieses Fahndungsinstrument in Mitleidenschaft ziehen könnte.

    3. Ich kann gar keinen Gesetzesbruch seitens der Polizei erkennen. Für mich sieht es bis jetzt so aus, als hätte die Polizei Daten aufgrund eines richterlichen Beschlusses erlangt. Entweder weist man also nach, daß der Richter ungesetzlich gehandelt hat, was ich imho auch nicht erkennen kann oder wir setzen mal am richtigen Punkt an und kümmern uns darum, unsere „Volksvertreter“ in die Spur zu schicken und die §§ nach den Vorstellungen des Souveräns (das sind übrigens wir) zu dengeln. Das laute Getöse, auch seitens der Piraten, ist doch zur Zeit nur bloße Augenwischerei.

  7. im Berliner Wedding kann man bei jedem Türken ne anonyme Blau oder sontwas Sim fürn 10er kaufen, wer heutzutage noch unbedingtn Vertragshandy mit allem Schufa, Daten – Marktgedöhns braucht, ist selber schuld. Selbst die Datentarife dieser Prepaidanbieter sind teilweise sogar günstiger als die der großen 4

    1. Darum geht’s doch gar nicht. Niemand ist „selbst schuld“, wenn er in irgendwelche Raster fällt, nur weil er ein Vertragshandy hat.

      Zum anderen tut es eine anonyme SIM-Karte keineswegs. Sobald man diese in ein Handy legt, das einer Identität zuzuordnen ist (z.B. weil es früher Teil eines Vertrages war), ODER in dem schon mal eine SIM-Karte war, die nicht anonym war, ist man über die Geräte-IMEI identifizierbar. Anonymität ist keineswegs einfach, eine einzige Unachtsamkeit reicht, und sie ist zunichte.

      1. Wir sind da schon etwas weiter. Auch wenn Du ein gänzlich anonymes Mobiltelefon (IMEI) und eine anonyme SIM-Karte (IMSI) verwendest, wir kriegen Dich trotzdem. Denn Du hast ganz sicher schon einmal in Deinem Leben ein auf Deinen Namen registriertes unverschlüsseltes Telefon benutzt. Stimmanalyse ist doch längst Standard.

      2. Mit dem anonymen Handy und der anonymen SIM braucht man nur ein paar nicht-Anonyme anrufen, oder von solchen angerufen werden, und es lässt sich mit zunehmender Nutzungsdauer aus dem Netz der Bekanntschaften die Identität immer leichter erschliessen. Da hilft dann nur noch das Einweghandy und die Einweg-SIM, oder nur Kontakte mit anderen Anonymen pflegen.

        Die anonyme Nutzung wird allerdings allein dadurch erschwert, wenn man das Mobiltelefon auch in einer Wohnung oder anderen identitätsfestlegenden Orten eingebucht lässt.

        Es ist also Demogehern zu empfehlen, ein gesondertes anonymes Mobiltelefon bereitzuhalten, das erst auf der Demo eingebucht wird, und nur mit solchen Teilnehmern zu kommunizieren, die in dieser Hinsicht aufgeklärt sind.

      3. Vor allem sollte man ein anonymes Handy nicht dauerd zusammen mit dem ’normalen‘ spazierenführen, sonst kann man die beiden über die Bewegungsprofile trivial assoziieren.

      4. Ja, auch empfiehlt es sich nicht, neben Leuten zu laufen, die ein nicht-anonymes Mobiltelefon mit sich führen, soweit davon auszugehen ist, dass diese Leuten einen kennen.

        Überhaupt sind solche Tips möglichst weit zu kommunzieren, damit unsere Unterdrückungsbehörden endlich lernen, dass diese Massnahmen regelmässig ins Leere laufen, und gesetzgeberische Ansätze in diese Richtung witzlos und zu unterlassen sind.

    2. Viel besser ist es ein Funkloch zu simulieren. Handy in Silberfolie einwickeln und später wieder aus wickeln. Im Notfall ist es auch zur Hand. Bei meinen Versuchen hat mein Handy nach dem aus wickeln nicht gleich versucht Verbindung aufzunehmen. Für Unwissende, in einem Faradayschen Käfig geht kein Empfang oder senden von Stillen SMS oder Telefonaten.

      So ist man einfach nicht dabei gewesen. Es soll auch extra Taschen dafür geben und Karten vom Aldi gehen auch mit falschen Namen frei zu schalten. Die Adresse muss es aber geben der Name nicht so.
      P.S. Nicht weitersagen.

      1. Falls der Akku leer geht ist man besonders Verdächtig. Dann wurde er raus genommen.
        Eigentlich macht man sich bei den Schlapphüten ab der Geburt verdächtig.

  8. Schön das wir auch dafür jetzt eine Bestätigung haben. Das das gemacht wird, ist wohl keine große Überraschung.
    Und schön, dass das alles jetzt noch gemacht wird, wo man noch nicht von einem Polizeistaat sprechen kann. Dann kann man hoffen, dass die Bürger sensibilisiert und trainiert sind, wenn es dann soweit ist.

    1. Wir haben unsere Methoden in den letzten Jahrzehnten derart verfeinert, dass die meisten Leute nicht einmal merken, dass sie längst in einem Polizeistaat leben. Und daher wäre es zur Zeit einfach eine Verschwendung von Ressourcen, mal zu zeigen, was wir wirklich können.

  9. Interessant ist auch wie in der zitierten Akte die sprichwörtliche Mücke zum Elefanten wird: Auf der ersten Seite ist noch von einem „geringen Sachschaden“ die Rede, welcher auf Seite 4 des PDFs dann zur „schweren Straftat“ hochstilisiert wird.

    1. Gesetzt den Fall, jemand will Dich mittels einer kleinen Handfeuerwaffe böse meucheln, schießt aber mangels ausreichender Übung daneben und stanzt Dir nur ein Loch in Deinen besten Mantel. Ich nehme an, wenn die Polizei dann von einer schweren Straftat spricht, wirst Du den Beamten vehement widersprechen und ihnen sagen, daß Sie den geringen Sachschaden doch bitte nicht zu einem versuchten Mord hochstilisieren sollen.

  10. leider wird das oft zitierte auskunftsrecht zumindest in dresden durch § 491 StPO ausgehebelt:

    Auskunft über Verfahren, bei denen die Einleitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft im Zeitpunkt der Beantragung der Auskunft noch nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, wird nicht erteilt. Die Staatsanwaltschaft kann die Frist des Satzes 2 auf bis zu 24 Monate verlängern, wenn wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Ermittlungen im Einzelfall ein Geheimhaltungsbedürfnis fortbesteht.

    echt tolle sache, son gesetz :T

  11. Da ich auch selbst ein Opfer von den Autobrandstiftern bin (mein Wagen wurde im letzten Jahr abgefackelt) bin ich voll und ganz damit einverstanden das die Polizei mit allen Mitteln versucht die Täter die das gemacht haben zu fassen. Eine Alternative wären natürlich Bürgerwehren, aber da kann es dann passieren das der Täter vielleicht nicht ganz so glimpflich davon kommt.

    1. Dein Unmut ist absolut verständlich. Hat man denn in Deinem Fall den/die Täter/inn/en ausfindig gemacht?

      Ich rate auch Dir auch als Betroffener, die Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung hoch zu halten. Oder würdest Du wollen, dass wegen des Abbrennen Deines Wagens hunderte oder gar tausende Unschuldige ihr Recht auf Privatsphäre aufgeben müssen?

      1. „Klar, ich rate auch Dir als Betroffenem…“ Wirklich gelungener Spruch! Wie wäre es mit einem Analogon? Solltest Du in den Berliner Bahnen was auf die Schnauze bekommen, wirst Du wahrscheinlich auch keinen Alarm machen, dass die Speicherzeit der Videoaufnahmen verdoppelt worden ist, sondern dankbar dafür sein, dass erfolgreich nach den Schwachmaten gefahndet werden konnte. Dass da „hunderte … Unschuldige“ mit auf den Bildern sind, wird wohl die Mehrheit in diesem Land als verschmerzbar betrachten!

      2. Die Frage ist doch, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man anhand der Videoaufzeichnung den Täter identifizieren kann, wo doch eine einfache Sonnenbrille oder ein Schal dies verunmöglichen dürfte.

        Ebenso ist die Frage, ob irgendein Brandstifter so blöd sein wird, das Handy nicht vor seiner Tat in angemessener Entfernung abzuschalten. Das ist ja alles kein Hexenwerk.

        Nun wird dann sicher Herr Wiefelspütz unter seinem Stein hervorkriechen und anmerken, dass trotz der Existenz von Handschuhen die Ermittlungsmethode Fingerabdruck nicht gänzlich unwirksam geworden ist.

        Der Unterschied ist aber, dass die fläckendeckende Aufnahme von Fingerabdrücken an allen Orten der Welt zur Erstellung von Bewegungsprofilen einfach so unheimlich aufwendig ist, dass sie nicht durchgeführt werden wird, während die Erstellung von Bewegungs- und Verhaltensprofilen aus Mobilfunkdaten derzeit schon Realität ist.

      3. Natürlich nicht. Die Polizei macht doch kaum was gegen die Brandstiftungen. Und wenn mal welche Festgenommen werden kommen die schnell wieder frei. Ich bewundere die Polizei in Kalifornien, die gehen mit solchen Schwerkriminellen nicht zimperlich um. Sowas wünsche ich mir auch für Deutschland. Als Bürgerin will ich mich endlich wieder sicher fühlen, ohne das mein Eigentum zerstört wird oder das man in Bahnhöfen umgebracht wird.

      4. „Solltest Du in den Berliner Bahnen was auf die Schnauze bekommen, wirst Du wahrscheinlich auch keinen Alarm machen, dass die Speicherzeit der Videoaufnahmen verdoppelt worden ist, sondern dankbar dafür sein, dass erfolgreich nach den Schwachmaten gefahndet werden konnte.“

        Quark.. es ist überhaupt nicht toll dass wir jetzt überall Videokameras haben die zu 99% der Zeit unschuldige Leute erfassen und dafür Personal eingespart haben, dass solche Straftaten im Vorhinein verhinderte.
        Stattdessen kann nun auch noch die ganze Welt sehn wie ich zum Krüppel gemacht wurde, klasse.
        Nur zur Info, die Videoaufnahmen haben in den seltensten Fällen mehr erreicht also ohne auch möglich gewesen wär, höchstens mal eine Verkürzung der Fahndungszeit, aber meist stellen sich die Täter sogar selbst vorher oder könnten genauso gut durch Augenzeugen identifiziert werden.
        Aber wie gesagt, mir wär lieber wir hätten wieder Personal statt Kameras, das verhindert nämlich solche Taten anstatt sie unter Eingriff in die Privatsphäre aller für alle zu dokumentieren.

      5. @Sarah
        Solch eine Polizei würde mir den kalten Schweiß auf die Stirn treiben. Ich möchte nämlich nicht, daß die den Job des Richters übernehmen. So verständlich Deine Wut über die Schweine ist, welche anderen Leuten das Auto anzünden, aber die Schulderkennung muß dem Richter vorbehalten bleiben ohne Wenn und Aber.

  12. Na schön… genau da wo euer Pfeil sitzt da bin ich zuhause…
    ich bin jetzt rastergefahndet … als Unbeteiligter, Eingriff in meine Grundrechte…aber wen von der Polizei und den Beamten die da sitzen interessiert das denn? Gesetzte!? Sind da um gebrochen zu werden.
    Sauerei aber leider nicht wirklich unerwartet… Mein Brief mit der Datenanfrage und Beschwerde ist schon vorbereitet und wird morgen verschickt….

    Danke für den Artikel

  13. Netzpolitik verdient große Anerkennung. Danke für´s Nachhacken!, gute Arbeit. Vielleicht kommt endlich was in Bewegung.

    1. Irrtum bezüglich des großen Verdienstes. Aber Du hast es ganz gut getroffen: nachhacken. Nachhaken wäre aber sinnvoller und der Sache dienlicher gewesen. Dann würde auch ich den Verdienst bejahen.

  14. Ich klebe als eine Art Streetart bunte Zettel in Ubahnhöfe, mir kam zu Ohren das fällt, wenn an der falschen Stelle, auch unter Störung des Bahnverkehrs

    1. Sure. Alles, was gültigen Signalen hinreichend ähnlich ist oder solche verdeckt, kann auch schon mal strafbar sein.

  15. Wenn ich nun meinen mobilen Internetverkehr via VPN verschlüssele, mach ich mich dann verdächtig und ich bekomme Besuch? Oder bin ich dann sorgfältiger zu überprüfen und damit auch noch Bekannte und Freunde?

    1. Davon bekommen die Polizisten nichts mit (jedenfalls nicht in diesem Fall), da die Inhalte der Kommunikation gar nicht in den Verbindungsdaten enthalten sind.

    2. Nein, VPN Verbindungen ist ein ganz normales Mitteln um verschiedene Standorte einer Firma zu einem Netz zu verbinden. Sie werden jeden Tag zu vielen tausend mal benutzt. Nur der Provider könnte es feststellen wird aber kaum Interesse dazu haben.

  16. Da ist er wieder, der totalitäre Staat, und das Individuum ist dem mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert.
    Auch ich wohne in dem betroffenen Gebiet und stehe nun vor der Frage, wie damit umgehen.
    Das für einen technischen Laien machbare versuche ich schon, nutze Proxys, wenn nötig, verzichte auf Smartphone und nutze nicht registrierte Prepaid-Sims. Warum? Weil ich was zu verbergen habe, weil ich eine Privatsphäre habe, die nicht immer mit dem „Wohlverhaltensdogma“ der Mittelstandsfaschisten einhergeht.
    Und bei allen rechtlichen Ansprüchen, die ich als Bürger habe, ich wäre doch mit dem Klammerbeutel gepudert, würde ich mich jetzt persönlich an die Ermittlungsbehörden wenden. Denn was müsste ich denn befürchten, wenn nicht auf einer wie auch immer gearteten Liste zu landen, die in der DDR unter dem Titel „subversiver Staatsfeind“ laufen würde. Gepaart mit anderen Listen der Polizei, der Banken, der was-weiß-ich-für-Behörden, rückt man in der Beobachtungshierarchie immer weiter nach oben und irgend einen Grund wird das Krebsgeschwür namens Sicherheit schon finden, um mich in Frage zu stellen.
    Man kann nur kotzen, sich politisch zusammen schließen, dem Staat auf andere Art die rote Karte zeigen, doch ohnmächtig fühlt man sich dennoch. Bleibt nur, etwas Geld zurück zu legen und sich eine anständige Rechtsschutzversicherung leisten, für den Tag X.

  17. Funkzellen-Überwachung in eigenen Wahlkreis: Ströbele verlangt Auskunft von Justizsenator und Staatsanwaltschaft

    Am heutigen 19.1.2012 erst wurde inoffiziell bekannt:
    Vom 23.11.2009 bis 8.3.2010 ließ die Staatsanwaltschaft Berlin in Berlin –Friedrichshain auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten hin 13 Mobilfunkzellen überwachen: großflächig um die Rigaer Str. 101 herum, also auch das (aus Sicht der Polizei interessante) Umfeld des später geräumten Hauses Liebigstr. 14.
    Die Staatsanwaltschaft ließ die Überwachung nur und erst stoppen, als /weil ihr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 gegen solche Vorratsdatenspeicherung bekannt wurde.

    Als direkt gewählter Bundestags-Abgeordneter In Kreuzberg/Friedrichshain erkläre ich zu diesem Vorgang in meinem Wahlkreises:

    „Ich muss befürchten, dass durch diese Monate währende heimliche Überwachungsmaßnahme die Kommunikation und persönlichen Daten Tausender gänzlich unbeteiligter und nichtsahnender Personen erfasst und möglicherweise ausgewertet wurden.

    Ich halte die für diese Maßnahme offenbar bemühte Eingriffsbefugnis der Strafprozessordnung für rechtlich sehr problematisch. Ich sehe im übrigen hier auch deren Voraussetzungen nicht als erfüllt an, zumindest mangels Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
    Mich befremdet außerdem erheblich, dass die Betroffenen dieser Überwachung innerhalb fast 2 Jahren nach deren Abschluss nicht gehörig davon benachrichtigt wurden. Gründe für dieses Zuwarten vermag ich bisher nicht zu erkennen.

    Ich habe daher mit heutigem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin sowie vom neuen Senator für Justiz und Verbraucherschutz unverzüglich Auskunft verlangt :

    1) Wie viele Verkehrs- und Verbindungsdaten wurden dabei erfasst /erhoben ?
    a) wie viele Fest- und Mobilfunk-Rufnummer sowie Geräte-Kennungen je ?
    b) wie viele Telefonate, SMS und Internet-Verbindungen je ?
    2) Bezüglich wie vieler betroffener Mobilfunkanschlüsse /Rufnummer wurden Namen und Adressen der zugehörigen Inhaber erhoben?
    3) In welchen Strafermittlungsverfahren wurden diese Daten genutzt?
    4) Welchen Stellen wurden diese Daten ggf. übermittelt?
    5) Warum hat die Staatsanwaltschaft den Betroffenen bisher nicht pflichtgemäß Auskunft erteilt ?
    6) Wann nach dem 8.3.2011 hat das AG Tiergarten wie erforderlich mit welcher Begründung die Benachrichtigungspflicht wie lange weiter ausgesetzt ?

    Da auch ich selbst ich natürlich in dieser Gegend meines Wahlkreises ebenfalls viel unterwegs bin und damals war, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin außerdem Auskunft beantragt, ob auch meine eigenen entsprechenden Daten während dieser Aktion erfasst, gespeichert sowie ggf. ausgewertet und an Dritte übermittelt wurden.

    Einen entsprechenden Antrag hatte ich im letzten Jahr bezüglich der Funkzellenüberwachung in Dresden im Februar 2011 gestellt, von der auch ich betroffen war, als ich damals gegen den dortigen Nazi-Aufmarsch protestierte. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus.

    ANHANG:
    Rechtsgrundlagen §§ 100 g Abs. 2, 101 Abs. 4, 6 StPO; 96 TKG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__101.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__96.html

    1. @Christian

      —> „Einen entsprechenden Antrag hatte ich im letzten Jahr bezüglich der Funkzellenüberwachung in Dresden im Februar 2011 gestellt, von der auch ich betroffen war, als ich damals gegen den dortigen Nazi-Aufmarsch protestierte. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus.“

      Nach einem Jahr sollte man sich mal fragen, wann der Antrag bearbeitet wird.

      Gruß

    2. Gibt es neue Erkenntnisse oder hat hier jemand Probleme mit dem verstehenden Lesen? Von einer monatelangen Überwachung kann ich beim besten Willen nichts erkennen. Läßt sich diese Behauptung belegen.

  18. nun, dazu passt ja die veranstaltung heute abend, die just im zentrum der bekanntgewordenen friedrichshainer FZA stattfindet:

    „20.00 Uhr Kadterschmiede: Radikale Politik im digitalen Tsunami

    Vor fünf Jahren organisierten sich europäische Innenminister unter Rädelsführerschaft der deutschen EU-Präsidentschaft in einer sogenannten „Future Group“, um auf die Weichenstellungen für die Polizeiarbeit der Zukunft Einfluss zu nehmen. Der erwartete „digitale Tsunami“ würde demnach verheißen, Milliarden elektronischer Geräte in Echtzeit zu verfolgen und Verhaltensmuster ihrer NutzerInnen analysieren zu können. Inzwischen wird diese digitale Aufrüstung zunehmend spürbar und erreicht auch linksradikale Bewegungen. Die beschriebenen Entwicklungen erfordern ein Umdenken nicht nur bei AktivistInnen.
    Doch es gibt Möglichkeiten des Widerstands gegen die technokratischen polizeilichen Allmachtsphantasien. Jedoch geht es nicht allein um eine technische Antwort auf den neuen digitalen Ermittlungseifer. Nach der Darstellung der technischen Funktionsweise wollen wir uns der Frage widmen, was die Entwicklungen für eine vorwärtsgewandte Antirepressionsarbeit bedeutet.“

    siehe auch http://stressfaktor.squat.net/termine.php?tag=heute

  19. Armes Deutschland.
    Ich halte es für extrem aussagekräftig mit welcher Chuzpe unsere Behörden heute die Grundrechte seiner Bürger misshandelt. Mal schauen wo das alles noch hinführt, einen Überwachungsstaat haben wir jedenfalls heute schon.
    Ich kann nur raten seine Wanze (Handy) komplet abzuschaffen.

  20. Sehr schön. auch wenn ich manche politische Anfragen/Anträge von Bundestagsfraktionen kritisch sehe, die gleichzeitig zum „Tatzeitpunkt“ in Berlin regieren…

  21. Wenn das alles gesetzeskonform geht, dann sollte man sich vorranging um Gesetzesänderungen bemühen. 2013 zum Beispiel. Vorher braucht man sich über die gängige Praxis nicht auszulassen. Die wird weiterlaufen, bis der Gesetzgeber seinen Platz räumen muß.

  22. Ps.
    Die Straftäter als solche bekommt man mit solchen Mitteln sowieso nicht. Was denkt die Bullerei? Ein Panzerknacker, nach stundenlanger, schweißtreibender Arbeit steht im Tresorraum und ruft per Handy seine Olle an: Hey, Süße, ich habe dir doch gesagt, du bekommst einen fetten Klunker von mir.

    Ist klar…

    1. Bemühen Sie einfach mal Google. Zum Beispiel mit „Funkzelle“ und „Mord“. Wenn jeder Täter so schlau wäre, würde überhaupt niemand ermittelt. Die Polizei fängt nur die, die Fehler machen. Und der Brandstifter aus dem letzten Jahr hatte sein Handy bei den Taten auch dabei – angeschaltet. Das Argument wird zwar sehr oft genutzt, trifft aber keineswegs zu.

      1. 1. Ich nutze Google nicht.
        2. Ich habe kein Handy
        3. Straftäter, die dumm sind, haben Strafe verdient
        4. Leider singen diese Vollidioten wie die Vögelein im Frühling
        5. …weil sie dumm sind

        Juristischen Rat gebe ich gerne, wenn die Mandanten auch nur andeutungsweise belegen, ein Resthirn inne zu haben.

        Und ganz allgemein schreibe ich für jede Person, die es liest:
        Reden ist silber, Schweigen ist gold.

        Also haltet doch endlich mal die Klappe @Betroffene!!!!

        Gute Nacht!

  23. Bemühen Sie einfach mal Google. Zum Beispiel mit “Funkzelle” und “Mord”. Wenn jeder Täter so schlau wäre, würde überhaupt niemand ermittelt. Die Polizei fängt nur die, die Fehler machen. Und der Brandstifter aus dem letzten Jahr hatte sein Handy bei den Taten auch dabei – angeschaltet. Das Argument wird zwar sehr oft genutzt, trifft aber keineswegs zu.

    Dass die Polizei richterliche Anordnungen benötigt, ist meines Erachtens viel zu langsam. Privat kann man sein Handy auf Mobilspionage und anderen Plattformen orten lassen und die komplette Industrie lebt hierbei von eifersüchtigen Ehefrauen. Wenn es aber wirklich Bedarf dafür gibt, müssen erst etliche Instanzen „deutschland-korrekt“ abgewalzt werden bis man endlich zur Tat schreiten kann.

  24. Das Problem ist, dass die Polizei nicht alle Täter erwischt. Viele kommen auch ungeschoren davon, Es gab schon viele Täter, die Ihr Handy dabei hatten und zwar an!
    Auch ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, dass die Polizei erst die Erlaubnis des Gerichtes benötigt, so dauert alles viel zu lange. Selbst privat kann man Handy schnell orten, z, B. auf handyortung-kostenlos.org – dies wird unter anderen von krankhaft eifersüchtigen Männern benutzt, die oftmals auch hochaggressiv sind!

    1. Ich habe erst vor einiger Zeit eine Sendung gesehen, in der ausgewertet wurde, wieviele Verbrechen garnicht aufgelöst werden – da kann einem nur schlecht werden! Es ist aber auch teilweise auf die Unfähigkeit der deutschen Polizisten zurückzuführen, die teilweise nicht gut genug geschult sind. Aber wir haben auch einfach zu wenig Personal! Zum Thema Handy muss ich sagen, dass es total sinnlos ist erst eine Erlaubnis des Gerichtes einzufordern. Habe eben selbst getestet, dass man auf handyortung-kostenlos.org in Kürze ein Handy aufspüren kann. Und ich denke soetwas benutzen nicht nur eifersüchtige Partner…

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