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Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste

Heise berichtet über die Pläne der grossen Koalition zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, (PDF) nachdem die Geheimdienste zusätzlich zu den Verkehrsdaten der Vorratsdatenspeicherung nun auch noch „Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen.“: Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer. Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass „beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und ­Tauschbörsen etwa…

  • Markus Beckedahl

Heise berichtet über die Pläne der grossen Koalition zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, (PDF) nachdem die Geheimdienste zusätzlich zu den Verkehrsdaten der Vorratsdatenspeicherung nun auch noch „Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen.“: Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer.

Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass „beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und ­Tauschbörsen etwa zum Handel und Vertrieb volksverhetzender Propagandamaterialien erhoben“ und derlei Umtriebe besser verhindert werden könnten. Ebenfalls ins Visier der Nachrichtendienste geraten dürften nach Ausstellung der neuen Vollmachten insbesondere viel genutzte Suchmaschinen wie Google und Yahoo oder E‑Commerce-Größen wie Amazon. Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs. Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu „Merkmalen zur Identifikation des Nutzers“, zu „Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung“ sowie Informationen „über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste“. Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen. Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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3 Kommentare zu „Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste“


  1. Ja Terrorismusbekämpfungsgesetz, das sieht unser Regierung wieder ähnlich. Wieder ein billiger Abklatsch aus dem amerikanischen Raum, selbst unsere Politik ist nicht mehr frei.
    Ganz abgesehen davon wollte ich gerade meiner schlechten Laune etwas Freiraum schaffen, indem ich in einer Email meine persönliche Meinung äußere. Diese Email sollte an die CDU gehen, da ich keine Email Adresse finden konnte, wollte ich so das Kontaktformular benutzen, doch selbst da geht es schon weiter, hat sich mal jemand angeguckt wieviele persönliche Daten dort angegeben werden müssen? Und dann noch eine Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten.


  2. Terrorismusbekämpfungsgesetz

    Schon der Titel stellt eine besonders gelungene Schöpfung dar. Am 1. Juni 2005 ist die Evaluierung des Gesetze im Bundestag von allen Fraktionen gewürdigt worden.

    manueller Trackback


  3. Da geht sie hin, die Privatsphäre.
    Und die Welt geht unter Applaus zu Grunde.

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