Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Beschlüssen die automatisierten Kennzeichenscanner der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg in Teilen für rechtswidrig erklärt. In allen Fällen lag eine Beschwerde von Bürgern gegen die Maßnahme und die jeweiligen Gesetze vor.
Die bayerische Kennzeichenerfassung hat das Gericht als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Scanner griffen in die Grundrechte aller Personen ein, deren Nummernschild erfasst und abgeglichen werde. In der Pressemitteilung des Gerichtes heißt es: „Kennzeichenkontrollen bedürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eines hinreichend gewichtigen Anlasses.“ Dem genügten die bayerischen Vorschriften nicht, weil die Kontrollen nicht auf den Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht beschränkt seien.
Der bayerische Informatiker Benjamin Erhart hatte seit 2008 mit Hilfe von Spendengeldern gegen das massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen geklagt. Er freut sich über den Beschluss, gibt aber zu bedenken: „Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten, langfristig die Freiheit aller zu sichern.“
In Baden-Württemberg und Hessen monierte das Gericht einerseits die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder und erklärte damit den Einsatz der automatisierten Scanner für formell verfassungswidrig. Zudem sei der Einsatz der Scanner nicht verhältnismäßig, weil die Kontrollen „nicht umfassend auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht begrenzt“ seien. Als solche Rechtsgüter gelten beispielsweise der Schutz von Leib und Leben.
Die Humanistische Union bezeichnete die Urteile als „Großen Sieg für die Bürgerrechte“. Der Rechtsanwalt Udo Kauß, der die Beschwerdeführer aus Bayern und Baden-Württemberg mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation vertrat, sagt dass die Urteile „der pauschalen und anlasslosen Kontrolle des öffentlichen Raumes durch die Polizei enge Bandagen“ anziehe. Das Bundesverfassungsgericht habe die Zulässigkeit solcher Massenkontrollen vom Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation abhängig gemacht. „Das Bundesverfassungsgericht hat damit den Phantasien einer rundherum und ohne konkreten Anlass permanent überwachten Gesellschaft einen Riegel vorgeschoben“, so Kauß weiter.
Bundesregierung plant weiterhin Diesel-Scanner
Die jetzt ergangenen Beschlüsse sind unabhängig von der Diskussion um die Einführung von Kennzeichenscannern zur Überprüfung von Dieselfahrverboten, könnten sich aber auf diese auswirken. In dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Auf den Bildern sind Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen. Die erfassten Daten werden dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel giftiges Stickstoffoxid ein Fahrzeug ausstößt. Wenn kein Verstoß vorliegt, müssen die Daten sofort gelöscht werden.
Liegt ein Verstoß vor, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Diese hat sechs Monate Zeit, um die Daten zu überprüfen und ein Bußgeld zu verhängen. Danach greift eine Höchstspeicherfrist, die eine Löschung aller Daten vorschreibt. Die Behörden könnten also bis zu ein halbes Jahr lang über Daten vieler Autofahrer:innen eines Straßenabschnitts verfügen – ein Datenschatz, für den sich sicherlich bald auch die Sicherheitsbehörden interessieren dürften.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sorgt für erheblichen Widerstand bei Opposition, Datenschützern und Automobilclubs. Als datenschutzfreundliche Variante schlagen diese eine blaue Plakette vor sowie Stichproben- und Schwerpunktkontrollen an den betreffenden Straßenabschnitten.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sieht durch das Urteil Auswirkungen für die Pläne der Bundesregierung: „Wenn das Bundesverfassungsgericht nun den automatischen Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei in mehreren Bundesländern für verfassungswidrig erklärt, muss Andreas Scheuer seine Pläne endgültig beerdigen.“ Das Urteil zeige klare Grenzen für automatisierte Massenüberwachungen auf, mit denen die Große Koalition immer wieder liebäugele.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel um Statements ergänzt.
