Der Bundestag hat in erster Lesung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beraten. In der lebhaften einstündigen Debatte verteidigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinen Gesetzentwurf. Hass und Hetze seien die wahren Feinde der Meinungsfreiheit, sein Gesetz verlagere die Rechtsdurchsetzung nicht auf Private.
In seiner Rede sprach der Minister von Volksverhetzung und Morddrohungen. Das NetzDG in seiner bisherigen Form listet aber mehr als 20 Straftatbestände auf, von denen viele überhaupt nichts mit Äußerungsdelikten zu tun haben. Laut Maas würden Bußgelder auch nur verhängt werden, wenn es systematische Verletzungen beim Beschwerdemanagement gäbe und nicht in Einzelfällen. Im Gesetzestext ist dies jedoch bislang nicht so verankert.
Union: Löschentscheidung soll nicht beim Unternehmen selbst fallen
Auch von Seiten des konservativen Koalitionspartners gab es Kritik am Gesetzentwurf. Alle Rednerinnen und Redner der Union beklagten unisono die wenig verbleibende Zeit bis zur Sommerpause und forderten, dass die Löschentscheidungen durch eine Instanz der „regulierten Selbstregulierung“ getroffen werden sollten. Das würde bedeuten, dass nicht die einzelnen sozialen Netzwerke über Löschungen entscheiden, sondern eine Institution, beispielsweise die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM), die dafür von den sozialen Netzwerken mit Geld ausgestattet würde. Im Gesetzentwurf ist diese Variante allerdings bislang nicht vorgesehen und es bleibt unklar, ob eine solche Änderung nicht ein neues Notifizierungsverfahren bei der EU nötig machen würde.
Der Unionsabgeordnete Hansjörg Durz forderte eine Konkretisierung der Definition, wen das Gesetz betreffe. Andererseits stellte er die bislang im Gesetzestext enthaltene Schwelle von zwei Millionen Nutzern in Frage, weil diese zu hoch sei, um bestimmte gesellschaftlich relevante Plattformen abzudecken. Um welche es sich handle, ließ er offen. Sowohl Durz wie seine Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker konnten sich verbale Attacken auf die „Anonymität im Internet“ nicht verkneifen, ein schon lange beliebtes Thema bei der Union, das nun mit dem im NetzDG enthaltenen Klarnamen-Internet durch die Hintertüre angegangen werden soll.
SPD will den Richtervorbehalt und Konkretisierungen im Gesetzestext
Die Abgeordneten der SPD sprachen sich gegen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ohne Richtervorbehalt aus. Der Auskunftsanspruch gilt vor allem als ein Wunsch der Union im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Für die SPD sei der Richtervorbehalt „die rote Linie“, sagte dann auch der Sozialdemokrat Lars Klingbeil. Er forderte zudem eine Einschränkung des Auskunftsanspruches auf gewisse Straftatbestände. Klingbeil wünschte sich ferner eine Klarstellung im Gesetz, welche Unternehmen vom Gesetz betroffen seien. Bei der freiwilligen Selbstkontrolle hingegen signalisierte er Gesprächsbereitschaft gegenüber der Union.
Von Seiten der Opposition gab es scharfe Kritik am Vorhaben der großen Koalition. Petra Sitte (Linke) warnte davor, dass durch das Gesetz auch legale Inhalte im großen Stil gelöscht werden könnten. Die Definition, welche Netzwerke unter das NetzDG fallen, sei zu weit gefasst. Nicht einmal die Bundesregierung könne sagen, welche Unternehmen denn betroffen wären. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch könne gerade beim Themenfeld Hate Speech nach hinten losgehen, ein neues Betätigungsfeld für die Abmahnindustrie eröffnen und dazu führen, dass Rechtsradikale an die Adressen von antirassistischen Aktivisten gelangen könnten.
Gefährdung politischer Gegner durch Auskunftsrecht
Für die Grünen warnte Konstantin von Notz, dass das Gesetz Probleme nicht löse, sondern neue Probleme schaffe. Das NetzDG würde Anbieter in eine Richterrolle drängen. Problematisch sei auch das Auskunftsrecht, so von Notz: „Hier droht nicht nur ein schleichender Zensureffekt, sondern auch die digitale Bloßstellung und damit eine Gefährdung politischer Gegner – übrigens auch für alle Kritiker von AfD oder Erdogan!“ Notz kritisierte auch, dass die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren nicht einmal Stellungnahmen der Zivilgesellschaft abwarte. Doch genau dort gebe es einhellige und breite Kritik. Auf diese verwies auch seine Fraktionskollegin Renate Künast, die in der Vergangenheit eher mit weitgehenden Löschforderungen aufgefallen war: „Der Gegenwind von allen Seiten sollte zu denken geben“. Sie beklagte zudem eine Engführung des parlamentarischen Verfahrens beispielsweise durch den Zeitplan und die EU-Notifizierung.
Eines ist nach dieser Debatte sicher: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist alles andere als in trockenen Tüchern. Viel Zeit bleibt nicht, denn Ende Juni soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Wenn denn nichts dazwischenkommt.
Gegenwind von allen Seiten
Schon im Vorfeld der Debatte hatte es viel Aufregung um das umstrittene Anti-Hate-Speech-Gesetz gegeben. Erst hatte die SPD Änderungen angekündigt und war dann aber nur mit kosmetischen Kleinigkeiten angekommen. Am Donnerstagnachmittag erschien dann eine Pressemitteilung der CDU, die substanzielle Änderungen am Gesetz und dem Gesetzestext forderte. Bei den Rechtsaußen-Gegnern des Gesetzes wie der AfD und Alternativmedien wie „Tichys Einblick“ hatte dies Begeisterungsstürme ausgelöst, dass die Union nun das Gesetz kippen würde. Das hat sich in der heutigen Bundestagsdebatte eher als Wunschdenken herausgestellt.
Gleichzeitig wird das Gesetz von einem ungewohnt breiten gesellschaftlichen Bündnis kritisiert. Wirtschaftsverbände laufen gemeinsam mit netzpolitischen Vereinen und Bürgerrechtsorganisationen in einer „Allianz für die Meinungsfreiheit“ seit Wochen Sturm. Das Bündnis wandte sich gestern noch einmal in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie an den Vizepräsidenten der EU-Kommission und warnte vor dem gesetzgeberischen Schnellschuss.
