Durchsuchung von Asylbewerber-Handys: Juristen haben „tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum massenhaften Auslesen von Asylbewerber-Handys verstößt gegen das IT-Grundrecht. Das kritisiert der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestages. Demnach ist die umstrittene Maßnahme nicht dem Persönlichkeitsrecht vereinbar.

Über das Auslesen von Handys und den Informationen in Fotos erhofft sich der Gesetzgeber Hinweise auf die Herkunft von Asylbewerbern. – CC0 James Sutton

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert in einer Stellungnahme (PDF) das geplante „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das eine massenhafte Durchsuchung von Datenträgern und Handys von geflüchteten Personen vorsieht. Das Thema wird am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung des Innenausschusses im Bundestag behandelt.

In seiner Stellungnahme äußert der Anwaltverein „tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“. Die Regelungen seien in der vorgesehenen Form abzulehnen. Der Grundsatz auf Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt.

Weiter heißt es:

Die vorgesehene Mitwirkungspflicht und die Befugnis zur Auswertung von Datenträgern sind mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] nicht mehr vereinbar. Entsprechend ist auch die vorgesehene Durchsuchungsbefugnis nicht verhältnismäßig. Es dürfte zudem an einer verfassungsrechtlich ausreichenden Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung fehlen. Schließlich fehlen ausreichende verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen, namentlich Regelungen zu Auskunftsrechten des Betroffenen, individuellem Rechtschutz sowie zur aufsichtlichen Kontrolle.

Zugriff auf gesamten digitalen Hausstand

Grundsätzlich sei ein Zugriff auf Datenträger verfassungskonform ausgestaltbar. Die Kritik des Anwaltvereins bezieht sich vor allem auf das Ausmaß der Daten, die bei der Durchsuchung ausgelesen, gespeichert und ausgewertet werden dürfen: Die Ermächtigungsgrundlage im Gesetzesentwurf als auch die vorgesehene Praxis sehen eine vollständige Spiegelung der Datenträger auf Server des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor.

Dadurch, dass der Betroffene alle Datenträger aushändigen muss und sämtliche Datenträger vollständig gespeichert und durchgesehen werden sollen, verschaffte sich das BAMF als staatliche Stelle Zugriff auf den gesamten digitalen Hausstand des Betroffenen. Sowohl zur Feststellung der Identität wie auch der Staatsangehörigkeit würden weniger Daten benötigt als im Gesetzentwurf enthalten. Hier würden zum Beispiel die Telefonvorwahlen aus Anruflisten ausreichen.

Der Anwaltverein kritisiert in seiner Stellungnahme auch, dass das Gesetz keine Klausel enthalte, dass der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann: „Letztlich soll der Betroffene immer, wenn er keinen gültigen Pass oder Passersatz besitzt, auf Verlangen alle Datenträger vorlegen, aushändigen und überlassen müssen.“ Egal, ob die Identität auch durch mildere Mittel wie zum Beispiel in einer Anhörung mit Dolmetschern und Experten festgestellt werden kann.

Standardmaßnahme durch die Hintertür

Der Anwaltverein betont auch, dass die Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit keinen derart herausragenden Zwecken diene, dass sie einen so massiven Grundrechtseingriff rechtfertige. Er vermutet vielmehr, dass das geplante Gesetz „durch die Hintertür den Charakter einer Standardmaßnahme“ bekomme.

Darauf weisen nicht nur die angenommenen Fallzahlen aus dem Innenministerium hin, sondern auch eine Aussage des BAMF, welches die Durchsuchung schon vor der ersten Anhörung der Asylbewerber nutzen will. In der Debatte hingegen hatten das Vertreter der großen Koalition immer wieder abgestritten. So sagte beispielsweise die SPD-Innenpolitikerin Eva Högl, dass „künftig in einzelnen Fällen“ Daten aus Datenträgern ausgewertet werden könnten. Es sei klargestellt, dass dies nur geschehe, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Überprüfung gebe. Der bisherige Gesetzentwurf enthält aber genau diese Beschränkung nicht, wie der Anwaltverein analysiert.

Er steht mit der Kritik an dem Gesetzesvorhaben nicht allein: Zuletzt hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff daran gezweifelt, ob der Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

12 Ergänzungen

  1. Diese Art von Verfassungsrechtlern wurden gerade in drei Bundesländern aus den Regierungen gewählt. Das ist einer der Gründe dafür, dass Rot – Grün bei den Landtagswahlen derartig abserviert wird. Diese Art Recht lassen sich nicht mal die Schlafschafe gefallen.

    1. @Adamas
      Der Zusammenhang, den Sie da herstellen,ist völlig abstrus und mehr als konstruiert,aber da Sie wie so oft nur Ihren permanenten Hass auf Rot,Grün und auf alles vermeintlich Linke, in diversen Foren posten möchten,brauchen Sie ja auch gar keinen logischen Zusammenhang.
      Sie würden sogar bei den Wetteraussichten sinnentleert Ihren Hass auf Rot,ROT,Grün herausposaunen wollen,ob einer Sie jemals ernst nimmt,na ja…..

  2. Asylbewerber sind Ausländer, d. h. keine Staatsbürger, d. h. sie sind als Nichtbürger auch nicht Träger von Grundrechten gemäß Grundgesetz. Ihnen kommt daher „nur“ der Schutz von Menschenrechten zu.

    1. @Konrad Schulze
      Das ist falsch, denn das Grundgesetz unterscheidet nich, woher jmd ist. Das ist universell.
      Das ist genau die gleiche Logik die der BND mit ihrer Funktionsträgertheorie fährt…

        1. Die Menschenwürde ist schon mal kein „Deutschengrundrecht“.

          Es wird kommen wie bei der „Ausländer-Maut“; Gleiche Rechte und Pflichten für alle ;D

          1. Überhaupt über diesen Nazischeiß zu diskutieren ist schon Schwachsinn!
            Nationalstaaten abreißen, Faschisten und andere Autokraten vernichten, Punkt!
            Direkte Aktion und nicht labern!

    2. Es heißt noch immer Grundrechte und nicht Deutschenrechte und Grundgesetz und nicht Deutschengesetz. Derartiges hatten wir schon mal, ist rund 80 Jahre her.

      Das Grundgesetz und die Grundrechte gelten für jeden Menschen, der sich im Bundesgebiet der BRD aufhält. Genauso gilt die Grundrechtecharta der EU für jeden Menschen, der sich auf dem Gebiet der EU aufhält und nicht nur für in der EU geborene Menschen.

      AfD = Alternative fürs Denken

  3. Das Durchsuchen des Mobile-Phones wäre eine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der „Bittsteller“ zu prüfen. Da Letztgenannte nicht dumm und ebenso vernetzt sind, dürfte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass man mit der Maßnahme lediglich vereinzelt die ganz Dummen fängt. Geschicktere werden mit präparierten „Gemeinschafts-Phones“ im Amt auflaufen. Von daher finde ich die ganze Diskussion der üblichen „Berufsbedenkenträger“ völlig sinnfrei.

    Blickt man einmal über den eigenen ideologischen Tellerrand, gibt man mit einem Ausweisdokument auch eine erhebliche Menge an persönlichen Daten preis. Von daher würde ich den Inhalt eines Mobile-Phones als eine Art „Ersatzpapier“ sehen. Sofern man sich damit als rechtmäßiger „Bittsteller“ ausweisen kann, sind doch alle zufrieden, oder ? ;) Frei nach dem Motto: „Wer nix zu verbergen hat…“

    Aber wie oben schon gesagt, ist das nur ein temporäreres Mittel, welches nicht von Dauer sein wird.

  4. Was ich nach der Lektüre der letzten Meldungen bei Netzpolitik nicht ganz nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass sich der Anwaltverein lediglich in puncto Handy-Durchsuchung der Asylbewerber Mobiltelefine zu Wort meldet. Ich teile zwar die Einschätzung und bin der Meinung, dass hier Einhalt geboten werden muss – bin aber dennoch verwundert, dass der Anwaltverein sich in Sachen VDS, Videoüberwachung, Staatstrojaner, etc. eher wegduckt – wo ist da der Unterschied? oder ist der gewöhnliche Staatsbürger und dessen Grundrechtsposition nicht schützwürdig?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.