Das Bundesverfassungsgericht verkündet ab 10 Uhr in Karlsruhe sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Als einer von über 34000 Klägern gegen das Gesetz bin ich natürlich gespannt. Wir begleiten hier in diesem Artikel das Urteil und die Reaktionen.
—
Der Hashtag auf Twitter und sonstwo ist #vds.
—
Das Urteil soll ca. 120 Seiten haben und das verlesen soll wohl zwei Stunden dauern. Hoffentlich überträgt Phoenix alle zwei Stunden im Laut Fernsehprogramm will Phoenix nur 30 Minuten streamen Stream. Alternativ schalten wir danach auf Twitter-Berichterstattung aus Karlsruhe um.
—
Ein Bild von der Datenkrake von der Presse-Aktion in Karlsruhe.
–
Phoenix erklärt kurz vor 10 Uhr nochmal die Vorratsdatenspeicherung mit vielen Politiker-Statements. Stream ruckelt etwas, hoffe mal auf einen durchgängigen und flüssigen Stream.
–
Es dürfte sicherlich etwas schwer sein, sowohl den ganzen Twitter-Feeds, als auch der Urteilsverkündung zu folgen und dabei zu bloggen. Ich konzentriere mich lieber auf das Urteil. Wenn wir was übersehen, kommentiert das bitte unter dem Artikel mit Links.
—
Die Richter ziehen ein und eröffnen die Sitzung. Namen der Kläger werden vorgelesen. (Nicht alle 34000)
—
Der Phoenix-Stream schaltet sich wieder aus dem Gericht ab und erklärt die VDS. Andreas Bogk vom CCC erläutert ein CCC-Szenario.
—
Es geht wieder zurück in den Saal. Es werden immer noch Kläger vorgelesen.
—
Urteilsverkündung:
SIEG! Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!!!!
Aber: Bundesverfassungsgericht lässt Wege offen, wie man eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestalten könnte. Die derzeitige Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht konform mit dem Grundgesetz. Politik hat schlampige Arbeit bei der Umsetzung geleistet.
Alle bisher gespeicherten Daten sind sofort zu löschen!!
—
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht ist draußen: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß.
—
Phoenix schaltet um 10:18 einfach aus dem Saal ab. Wer überträgt jetzt weiter?
—
Unser Server hat extrem hohe Last, dauert evtl manchmal etwas länger mit dem laden.
—
Auf Phoenix erläutert ein Rechtsexperte vier Punkte des Urteils:
1. Bei der Datensicherheit hat Politik Fehler gemacht.
2. Zur Verfolgung von Straftaten (mittels Telekommunikation) reicht nicht. Es muss detailliert gelistet sein, für welche Straftaten.
3. Datenpool für Polizei und Geheimdienste darf nicht existieren.
4. Soziale Beziehungen dürfen nicht ausgeforscht werden, also z.B. Kontaktaufnahme mit den Anonymen Alkoholikern. Privater Bereich muss gesichert sein.
—
Hallo Phoenix! Ich will die Urteilsverkündung weiter sehen und nicht Claudia Roth.
—
Wo gibt es denn heute Abend überall Parties zur Urteilsverkündung? Schreibt es in die Kommentare.
—
Wir bedanken uns bei den Erfindern des Grundgesetzes für Artikel 10 „(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ (Ausnahmen bestätigen die Regel)
—
Bei einem erneuten Anlauf sollte die Bundesregierung direkt auf Quick Freeze setzen, anstatt anlaßlos Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.
—
Bundesverfassungsgericht hat Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 online gestellt.
—
Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht ganz tot, auch wenn der derzeitige Weg verfassungswidrig ist. Wir müssen also weiter kämpfen. Aber die Ausgangslage ist eine vollkommen andere! Es gibt keine große Koalition mehr und die Datenschutzbewegung ist viel stärker geworden. Seitdem die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, waren auch die Medien auf einmal aufmerksam. Das bedeutet ganz andere Chancen.
—
Wann distanziert sich eigentlich die SPD von der Vorratsdatenspeicherung?
—
Hier klingelt die ganze Zeit das Telefon. Macht bloggen nicht einfacher. Aber Stream ist eh weg. Gleich kommt dann der Pressespiegel.
—
Unsere Pressemitteilung: Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.
—
Unschön: Speicherpflicht für kommerzielle Anonymisierungsdienste.
—
Kosten bleiben bei den DIensteanbietern hängen. Das wird leider Outsourcing der Speicherung fördern.
—
Die konservativen Verfassungsrichter haben wohl eine Minderheitenmeinung zum Gesetz gehabt. War wohl knappe Mehrheit für verfassungswidrig.
—
Die Kurzfassung der Urteilsverkündung steht jetzt als Mitschnitt auf Youtube.
Pressespiegel:
ZDF.heute: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung – Massenhaftes Speichern verstößt gegen Verfassung.
Allerdings: Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist laut Urteil zwar zulässig, der Gesetzgeber muss dabei aber eine Reihe enger Vorgaben erfüllen. So wahrt das bestehende Gesetz aus Sicht der Richter nicht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es mangele an Sicherheit für die Daten. Zudem gebe es keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Heise: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [Update].
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Reuters: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz.
Frankfurter Rundschau: Massendatenspeicherung ist nichtig – „Klatsche“ für den Gesetzgeber.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
RBB: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.
dpa: CDU-Politiker bedauert Karlsruher Urteil
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bedauert. «Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können», sagte Altmaier am Dienstag in Berlin.
(Dumm gelaufen, wenn man verfassungswidrige Gesetz schafft)
tagesschau.de: Aktuelle Regelung verstößt gegen Grundgesetz – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns“, das Rückschlüsse „bis in die Privatsphäre“ ermögliche. [.…] Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht „unkontrolliert“ in deren Händen liegen und von ihren „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.
Telepolis: Kein Fest für Filesharingfreunde
Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und „besonders gewichtigen“ Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
dpa: Grünen-Chefin: Karlsruher Urteil großer Erfolg
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten begrüßt. «Das ist ein riesengroßer Erfolg», sagte sie am Dienstag dem ZDF in Karlsruhe zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen.
Laut dpa fordert der CDU-Innenpolitiker Sven Petke:
CDU-Innenpolitiker Sven Petke eine Nachfolgeregelung gefordert. Das Urteil verändere nicht die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, sagte Petke heute der Deutschen Presse-Agentur dpa in Potsdam. «Wir brauchen die Überwachung der Telekommunikation und des Internets, wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage.»
(Sven Pettke ist übrigens der mit der E‑Mail-Überwachungsaffäre in der CDU-Brandenburg)
FTD: Der Staat darf nicht auf Vorrat schnüffeln.
35.000 Bürger dürfen sich bestätigt fühlen: Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht ist verfassungswidrig. Nun wollen Telekomunternehmen vom Staat Geld zurück. Das Karlsruher Urteil werde „uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen“, fürchtet man in Berlin.
Süddeutsche Zeitung: “Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger“.
Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen „besonders schweren Eingriff“ in die Rechte der Bürger „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert.
Nochmal Süddeutsche Zeitung (um 12:48): Gruslige Aussichten.
Der Jubel der Beschwerdeführer ist berechtigt, muss aber doch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Folgen im Hals stecken bleiben. Die Beschwerdeführer haben gewonnen, aber nicht gesiegt: Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss. Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahr 1983 hatte das Gericht immer wieder betont, dass das Grundgesetz den Bürger „gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten“ schütze. Das ist nun nicht mehr der Fall. Das höchste deutsche Gericht weicht von seinem bisherigen Credo ab.
tagesschau.de: Datenschutz made in Karlsruhe – Verfassungsrichter bleiben ihrer Linie treu.
Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kam nicht überraschend: Spätestens seit der Entscheidung zur Volkszählung in den 80er-Jahren pochen die Richter beim Datenschutz immer wieder auf die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Mittel. Und immer wieder monieren sie, dass gerade diese nicht gegeben sei.
FAZ: Westerwelle: Karlsruher Urteil „hervorragend“.
02. März 2010 Der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle hat das Karlsruher Urteil gegen die Massen-Speicherung von Telefon- und Internet-Daten begrüßt. „Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben“, sagte der Außenminister am Dienstag in Berlin. Die Entscheidung sei auch eine „wirkliche Bestätigung“ des langjährigen
Engagements von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für Bürgerrechte.
(Kleiner Versuch der Geschichtsfälschung, Liberale haben auch das Urteil mit erstritten. Da waren aber noch einige andere Parteien und noch mehr Zivilgesellschaft dabei)
FTD: Das Ende des Sicherheitswahns
Die vermeintliche Ohrfeige aus Karlsruhe ist tatsächlich eine Chance: Schwarz-Gelb kann nun endlich die Sicherheitspolitik Wolfgang Schäubles hinter sich lassen. Mit Thomas de Maizière hat sie dafür den richtigen Mann.
WDR: Datenschützerin Rena Tangens im Gespräch: „Dafür haben wir Jahre gearbeitet“.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (02.03.10) die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung gestoppt. Datenschützer freuen sich über den Erfolg ihrer Verfassungsklage, stellen aber jetzt schon hohe Anforderungen an eine Neuauflage des Gesetzes.
tagesschau.de: FAQ zur Vorratsdatenspeicherung: Welche Daten darf der Staat auf Vorrat speichern?
Spiegel: Speichergegner wollen EU-Spährichtlinie kippen.
Das Urteil der Verfassungsrichter ist nur ein Etappensieg für die Kläger: Karlsruhe hat zwar das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einschränkt, aber die entsprechende EU-Richtlinie ist nicht gekippt. Nun wollen die Gegner in Brüssel gegen das Regelwerk kämpfen.
Reaktionen aus der Politik:
VZBV: Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein.
02.03.2010 – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen.“
Petra Pau, Linksfraktion: Erfolg für Demokratie in Karlsruhe
„Erneut hat das Bundesverfassungsgericht ein so genanntes Sicherheitsgesetz gestoppt. Das ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Demokratie“, kommentiert Petra Pau das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Pau weiter:
Piratenpartei: Ein Sieg der Bürgerrechte – Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.
Jan Philipp Albrecht, Grüne im Europaparlaments: Vorratsdatenspeicherung: Von Karlsruhe nach Straßburg gehen!
“Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider hat sich das Gericht in seinem Urteil allerdings auf Kosten der Grundrechte um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gedrückt. Mit der Entscheidung, die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten für grundsätzlich grundgesetzkonform zu erklären, fällt es hinter seine seit dem Volkszählungsurteil geltende ständige Rechtssprechung zurück. Zwar sind die hohen Anforderungen an die Verwendung der gespeicherten Daten wichtig und begrüßenswert. Der durch die generelle Speicherungspflicht geschaffene Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen.
Olaf Scholz, SPD: Bundesverfassungsgericht stellt Weiche für das digitale Zeitalter
Das Bundesverfassungsgericht misst dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger erneut eine überragende Bedeutung zu. Am Beginn des digitalen Zeitalters stellt das Gericht die Weiche. Ein Gefühl des Beobachtetseins darf in einer freiheitlichen Gesellschaft die unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte nicht beeinträchtigen. Das Urteil stellt den Gesetzgeber allerdings auch nicht vor unlösbare Aufgaben. Es wird anerkannt, dass Telekommunikationsverbindungsdaten für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. Was dazu nötig ist, kann auch in Zukunft getan werden.
Jan Korte, Linksfraktion: Technischer K.o. für den Big Brother.
„Das heutige Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Knockout für die uferlosen Überwachungsträume der Big-Brother-Parteien“, erklärt Jan Korte, Mitglied des Vorstandes der Fraktion DIE LINKE, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung. „DIE LINKE fordert nun einen sofortigen Kurswechsel in der Innenpolitik.“ Korte weiter:
Christian Lindner, FDP: Vorratsdatenspeicherung muss in Brüssel grundsätzlich neu beraten werden.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger persönlich, die FDP und die Bürgerrechtspolitik insgesamt. Die große Koalition hat die Grundrechte der Bürger verletzt. Insbesondere die ehemalige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries hat die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht verteidigt. Die SPD hat aus Karlsruhe eine Ohrfeige erhalten. Unsere Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist dagegen bestätigt worden. Der Staat darf nicht unverhältnismäßig leicht Zugriff auf riesige Datenbestände haben, mit denen Persönlichkeitsprofile ausgerechnet werden können. So werden freie Bürger vom Staat unter einen Generalverdacht gestellt.
Christian Ahrendt und Gisela Politz, FDP: Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein epochaler Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihre Grenzen verwiesen worden. Das Urteil zeigt insbesondere, dass bei der Umsetzung von EU-Richtlinien der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen darf. Im Gegenteil zeigt Karlsruhe die rote Karte für eine Politik, die grundrechtsblind gewesen ist.
(Interessanterweise ist diese FDP-PM jetzt wieder entfernt worden.)
Update: FDP-PM ist wieder da. Man nur den letzten Satz entfernt, der faktisch falsch war: „Die anlasslose Speicherung und Nutzung aller Telekommunikationsverbindungsdaten ist mit diesem Urteil endgültig vorbei“)
Volker Beck und Wolfgang Wieland, Grüne: Niederlage für die Innenpolitik der großen Koalition – Grundrechtsschutz braucht eine europäische Perspektive.
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte, wenn auch nicht auf der ganzen Linie.[…] In der entscheidenden Frage (Ist Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig?) hat sich das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem klaren Nein durchringen können. Das Bundesverfassungsgericht sah sich nur in der Lage, hohe Hürden aufzustellen. Dies zeigt, dass die Grundrechte letztlich energisch in den Parlamenten verteidigt werden müssen. Die Grünen werden hier im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung weder im Europaparlament noch im Bundestag nachlassen. Nicht alles, was verfassungsrechtlich gerade noch so geht, muss der Gesetzgeber auch machen. Auf grundrechtsbeschränkende Gesetzgebungsakte sollte der Gesetzgeber auch einmal verzichten.
Bundesverband Musikindutsrie: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern.
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, weil es sowohl den Datenschutz wie auch die berechtigten Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt. „Wir haben immer betont, dass wir kein Interesse daran haben, wer, wann, was mit wem im Internet kommuniziert. Aber es muss möglich sein, Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können, da bei vollständiger Anonymität das Internet zum rechtsdurchsetzungsfreien Raum würde. Dieser Auffassung hat das Gericht in seinem Urteil Rechnung getragen“, betonte Stefan Michalk, Geschäftsführer des BVMI am Dienstag in Berlin.
Michael Grosse-Brömer, CDU: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig.
Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.
Eco: Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung!
Dazu Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen.
Dabei wird der Datensicherheit der gespeicherten Vorratsdaten eine hohe Priorität zugemessen werden müssen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen. Die Bundesregierung muss den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten, andernfalls wird die Branche zum Schaden des Standorts bedeutend geschwächt. Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte das Urteil eine ‚’schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Erneut habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument “aus der Hand geschlagen wurde“, kritisierte GdP-Chef Konrad Freiberg. Er begrüßte es, dass die Richter die Vorratsdatenspeicherung für die Zukunft nicht ausgeschlossen hätten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) reagierte noch schärfer. Dies sei “ein guter Tag für alle Kriminellen“, sagte Vizeverbandschef Wilfried Albishausen dem “Westfalen-Blatt“.