Telekom Deutschland: EU und Netzneutralität führen zu Drosselung

Die Spotify-Flatrate der Telekom soll weiterhin flat bleiben, aber unbenutzbar werden. Schuld daran sei die Netzneutralität, meint der Netzbetreiber. CC BY 2.0, via flickr/Jurgen Appelo

Bislang war die Spotify-Flatrate der Telekom Deutschland von einer Geschwindigkeitsdrosselung ausgenommen, selbst wenn das monatliche Datentransfervolumen ausgeschöpft war. Das soll sich künftig ändern, teilte der Netzbetreiber in einem Blog-Eintrag mit und versuchte, der EU den schwarzen Peter zuzuschieben (Hervorhebung aus dem Original übernommen):

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

In Frage stellt die Telekom freilich nicht die umstrittene Praxis, gegen Bezahlung bestimmte Dienste – wie hier Spotify – vom Transfervolumen auszunehmen und ihnen so Startvorteile gegenüber ihrer Konkurrenz zu verschaffen (Zero Rating); auch die Drosselung auf eine tatsächlich unbenutzbare Bandbreite ist aus Sicht der Telekom nicht das Problem. Schließlich steht es ja den Kunden frei, die kostenpflichtige SpeedOn-Option hinzuzubuchen, um die Volumensgrenze zurückzusetzen beziehungsweise zu erhöhen.

Stattdessen soll die EU-Verordnung an der Misere Schuld sein, da sie die weitgehende Gleichbehandlung des Datenverkehrs festschreibt (mit den berühmt-berüchtigten und weiterhin unklaren Ausnahmen) und von den Netzbetreibern verlangt, dass „vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich und unterschiedliche Situationen nicht gleich behandelt werden“. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden GEREK-Leitlinien eindeutig klarstellen werden, dass „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating ebenfalls gegen dieses Prinzip verstoßen, diskriminierende Auswirkungen haben und demnach unzulässig sind.

3 Ergänzungen

  1. Hm, ich verstehe die Netzpolitik in Deutschland so und so nicht.
    Ich hätte als Otto-Normalverbraucherin erwartet, dass ich über die Wolken surfe und meine Märchen dort abrufen und erzählen kann, dort ist die Freiheit grenzenlos und ich kann twitschern wie ich will.
    Ich hätte, dann an meinem Arbeitsplatz erwartet, dass ich ausschließlich über feste Drähte (Kupfer und Glasfaser) geführt werde und sämtliche Daten sauber abgeschirmt sind.
    Ich bin ein wenig old-fashioned und komme noch von der alten Schule, sorry.
    Lieben Gruß SUSI

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