Justizminister Heiko Maas bekommt Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) hält das maßgeblich von Maas und Parteichef Sigmar Gabriel verantwortete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für eine eklatante Fehlentwicklung und legt ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Verein spricht von einer evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und beantragt die sofortige Außerkraftsetzung. Die VDS sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“.
Die VDS sei auch nicht verhältnismäßig. Das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile aufzuzeichnen, sei mit den Grundrechten nicht vereinbar.
Der D64-Vorstand verlautbart:
„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt.“
Die anlasslose Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung ist in der SPD umstritten und führt zu parteiinternen Auseinandersetzungen. Nur sechzig Prozent der Teilnehmer hatten sich auf dem SPD-Parteikonvent für den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Gegen „Abweichler“, also Parteigenossen mit einer anderen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, gingen SPD-Funktionäre mit Drohungen und Druck vor.
