Routerzwang: Wirtschaftsministerium weist Prüfbitten des Bundesrates zurück (Update)

Endlich meins – Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden – Bild via maxguru.blogspot.de

Wie es aussieht, dürfte der Routerzwang bald der Vergangenheit angehören. Wie Jörn Pohl, Mitarbeiter des Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz, auf Twitter berichtete, wird das Bundeskabinett auf die Prüfbitte des Bundesrates nicht eingehen, die letzte Woche für Verwunderung gesorgt hat. Die zweite Kammer hatte den „Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ überraschend an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zurückgewiesen. Im Ministerium konnte man uns diese Entscheidung kurzfristig nicht bestätigen.

Als nächster Schritt steht die Abstimmung im Bundestag an, die in den nächsten Wochen über die Bühne gehen sollte. Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben den Entwurf bereits abgesegnet. In Kraft treten dürfte das überarbeitete Gesetz Mitte 2016. Der Gesetzentwurf definiert den sogenannten Netzabschlusspunkt von Telekommunikationsnetzen, der früher Auslegungssache war, und überlässt es künftig Nutzern, eigene Router einzusetzen.

[Update, 8. Oktober 2015] Mittlerweile liegt die Bestätigung des Kabinetts vor, die mit den Prüfbitten des Bundesrats kurzen Prozess macht: „Mit Blick auf eine technologieneutrale Gewährleistung der Endgerätefreiheit besteht kein Anlass zu gesonderten Überlegungen.“

Der netzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, kommentierte uns gegenüber:

Wir freuen uns, dass die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettsentscheidung nicht auf diese Argumente eingegangen ist und es somit beim bisherigen Entwurf bleibt. Dieser wird nun seinen weiteren parlamentarischen Gang gehen, so dass angesichts der interfraktionellen Einigkeit tatsächlich in Kürze mit der Verabschiedung einer Regelung zu rechnen ist, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt und es ihnen ermöglicht, beispielsweise aus Sicherheitsüberlegungen, auch auf Router anderer Anbieter zurückzugreifen.

3 Ergänzungen

    1. Es muss aber kein Router mit WiFi eingesetzt werden. Einer ohne tut es auch. Die Kombination ist sowieso ein Einfallstor.

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