Die Hütte brennt!
Wir gehen rein.

Die Hütte brennt! Wir gehen rein.

Deine Spende rettet Grundrechte.

"Sicherheitspaket 2.0": Sachverständige halten Gesetzentwürfe für verfassungswidrig

Die Bundesregierung will Polizeibehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Fahndungsmöglichkeiten erlauben. Fachleute halten die Befugnisse für viel zu weitreichend und warnten heute im Bundestag vor einer rechtlichen Wackelpartie.

  • Chris Köver
Mann im Anzug steht an einem Rednerpult
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei einem Besuch im Terrorismusabwehrzentrum GTAZ. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Andreas Gora

Mit Gesichtserkennung im Internet fahnden oder mit Hilfe von Software möglichst große Datenmengen verknüpfen und analysieren. Diese neuen Befugnisse fordert die Bundesregierung in mehreren Gesetzentwürfen für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Auch das Bundesamt für Migration soll per Gesichtserkennung Asylsuchende identifizieren dürfen. Die Reformpläne – auch bekannt als “Sicherheitspaket 2.0” – sind heute Thema im Innenausschuss des Bundestages gewesen.

Der Weg dahin war weit. Bereits 2024 hatte die damalige Ampelregierung nach mehreren Terror-Anschlägen ein erstes “Sicherheitspaket” vorgelegt. Es scheiterte im Bundesrat. Bevor ein neuer Anlauf gemacht werden konnte, zerfiel die Koalition aus SPD, FDP und Grünen.

Das war das Ende der Ampel, nicht aber der Ambitionen. Ende April legte Schwarz-Rot neue Reformpläne vor,  die den alten bedenklich ähneln. Das Paket umfasst nun drei Entwürfe für Änderungen des Bundespolizei- (BPolG) und Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie der Strafprozessordnung.

Technische Machbarkeit vs. Grundrechte

Bürgerrechtsorganisationen und Verbände hatten bereits im Frühjahr eine Reihe von kritischen bis vernichtenden Stellungnahmen zu den Plänen eingereicht. Heute sprachen die Sachverständigen im Innenausschuss dazu.

Dabei ging es vor allem um zwei Punkte: Zum einen die neuen Befugnisse zur Gesichtersuche im Internet und zum anderen die Pläne, große Datenmengen automatisiert auszuwerten. Beides basiert auf Technologien, die unter dem Begriff “Künstliche Intelligenz” gefasst werden. Sie ermöglichen es, enorm große Datenmengen binnen kürzester Zeit zu erfassen und nach Mustern zu durchleuchten.

Doch nicht alles, was technisch möglich ist, sollten staatliche Behörden auch dürfen – etwa, weil es Grundrechte betrifft, die an den Kern der Demokratie reichen. Darauf weisen gleich mehrere der insgesamt acht Sachverständigen hin, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider. Mit Ausnahme der Vertreter*innen der Polizeibehörden selbst sehen fast alle Sachverständigen einen Nachbesserungsbedarf. Einige von ihnen fordern gar, die geplanten Gesetzesänderungen ersatzlos zu streichen.

BKA lobt “technikoffene Formulierungen”

Martina Link, Sachverständige des BKA, hält die Befugnisse für „zeitgemäß“. Die Vizepräsidentin des Amtes begrüßt ausdrücklich die „technikoffene Formulierung“. Dass man für die Fahndung Drittanbieter wie PimEyes nutzen könne, hätte den Vorteil, dass die Sicherheitsbehörden öffentlich zugängliche Bilder nicht selbst sammeln und speichern müssen. Das nämlich verbiete die europäische KI-Verordnung.

Wir machen Menschen sichtbar.
Für deine Grundrechte.

Was Link nicht erwähnt: Auch diese Drittanbieter verstoßen mit ihrer Datensammlung gegen die KI-Verordnung. Das BKA müsste die Auflagen also zwar nicht selbst brechen, würde dann aber Anbieter nutzen, die das tun.

Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, lobt den Entwurf. Dieser unterscheide klar zwischen öffentlich zugänglichen Daten und „geschützten privaten Kommunikations- und Rückzugsräumen“. Außerdem sorge er dafür, dass Behörden sensible Daten nur anlassbezogen und unter bestimmten Voraussetzungen abrufen dürfen, so Poitz.

“Technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung”

Pia Sombetzki von der NGO AlgorithmWatch hält die Maßnahmen hingegen für unvereinbar mit Vorgaben aus dem Grundgesetz und dem Europarecht. „Die Bundesregierung schafft mit den Gesetzen nichts anderes als die technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im öffentlichen Raum”, sagt Sombetzki.

Laut der KI-Verordnung ist das ziellose und massenweise Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet verboten, wenn damit eine Datenbank aufgebaut werden soll. Eben das ist aber die technische Voraussetzung für den Einsatz der Gesichtersuche. Sowohl ein Gutachten im Auftrag von AlgorithmWatch als auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen zu dem Schluss, dass eine Foto-Fahndung ohne eine solche Datenbank nicht möglich ist.

Sombetzki warnt, mit den Plänen werde zudem „an der Praxis vorbeigeregelt“, die im Entwurf vorgesehenen Löschpflichten liefen ins Leere. „Menschen müssen davon ausgehen, mit ihren Gesichtern und Stimmen in der Datenbank erfasst zu sein.“ Das führe zu einem sogenannten Chilling Effekt: Menschen könnten sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, weil sie fürchten, sonst ins Visier der Polizei zu geraten.

Markus Löffelmann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sieht bei der Gesichtersuche im Internet besonders schützenswerte Daten betroffen. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu Videoüberwachung oder automatisierter Kfz-Kennzeichenanalyse lasse sich, anders als die Bundesregierung behauptet, nicht übertragen. Die im Entwurf vorgesehenen Eingriffsschwellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen seien Löffelmann zufolge unzureichend.

Die Regelungen der automatisierten Datenanalyse sieht Löffelmann besonders kritisch. „Hier ist noch Grundlagenarbeit erforderlich,“ mahnte der Jurist in der Anhörung. Er appelliert an die Abgeordneten, das nicht aus dem Blick zu verlieren. „Dieses Instrument dürfte das mächtigste sein, über das der Gesetzgeber in den letzten 25 Jahren zu entscheiden hatte.“

Schwarz-rotes Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Kreis eingrenzen, kommerzielle Anbieter ausschließen

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider lehnt die aktuellen Entwürfe in ihrer jetzigen Form ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere der biometrische Datenabgleich und die automatisierte Datenanalyse gehen ihr deutlich zu weit. Die Eingriffsschwellen seien zu niedrig angesetzt, der Kreis der Betroffenen zu weit gefasst, so Specht-Riemenschneider. Auch würden Mechanismen fehlen, die etwa den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen oder eine Echtzeit-Überwachung verhindern.

Wenig hält Specht-Riemenschneider auch von den Plänen, kommerzielle Suchmaschinen wie die von PimEyes oder Clearview zu nutzen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte findet es zwar nachvollziehbar, dass es für die Behörden inakzeptabel sei, wenn Privatpersonen damit gesuchte Personen ausfindig machen, während die Polizei die Suche nicht nutzen darf. Die Datenbanken seien jedoch “datenschutzrechtlich höchst bedenklich” und mutmaßlich weder mit der KI-Verordnung noch mit den europäischen Datenschutzauflagen vereinbar. Die Befugnisse müssten wenigstens auf Personen beschränkt werden, die zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben sind, so Specht-Riemenschneider.

Auch der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein warnt vor den Plänen. Schon heute dürften Beamt*innen im Netz recherchieren. Allerdings gebe es hier eine natürliche Grenze, betont er. Eine einzelne Beamtin könne nicht das gesamte Internet durchforsten. Automatisierte Analysen heben diese Grenzen nun auf. Hier müsse man sich bewusst sein, dass man es mit einer ganz anderen Analysebreite und ‑tiefe zu tun hat.

Die biometrische Gesichtserkennung und die Datenanalyse würden dadurch tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglichen, ohne ausreichende Eingriffsschwellen oder Transparenz vorzusehen. Kempgens fordert, die Maßnahmen streng auf besonders schwere Straftaten zu beschränken und den Analyseumfang auf bestimmte Datenquellen zu begrenzen: „Man sollte nur da suchen dürfen, wo man auch vermutet, was zu finden. Und nicht völlig uferlos, wie es vorgesehen ist, in allen Datenquellen.“

Was die Behörden schon heute dürfen

Das Bundeskriminalamt betreibt bereits seit Jahren eine biometrische Gesichtersuche. Das Gesichtserkennungsystem (GES) erlaubt den Abgleich mit allen Menschen, die bereits “erkennungsdienstlich behandelt” wurden. Das kann etwa nach einer Festnahme passieren, aber auch “vorbeugend”, etwa wenn Menschen Asyl in Deutschland beantragen.

Die Lichtbilder von mehr als fünf Millionen Menschen sind in der Datenbank des BKA gespeichert. Die geplante Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein gewaltiges Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen erfasst werden können – nämlich alle, deren Fotos im Netz zu finden sind.

Über die Autor:innen

  • Chris Köver

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

    Foto: Darja Preuss


Veröffentlicht

Kategorie

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

6 Kommentare zu „Sachverständige halten Gesetzentwürfe für verfassungswidrig“


  1. Die CDU ist nach den verlorenen Wahlen so schwach, dass die SPD jetzt alles stoppen könnte, was sie möchte.
    Wünschenswert wäre ein Stopp aller Gesetzesvorhaben, die etwas mit der Erweiterung elektronischer Überwachung ohne Anfangsverdacht, der Errichtung einer Geheimpolizei, Zugriff auf Gesundheitsdaten durch Geheimdienste, Minderjährige als V‑Leute o.ä. zu tun haben.


    1. Weil die SPD ja gerade vor Kraft kaum laufen kann 8)

      Speziell in Berlin duerfte die CDU garnicht so schlecht gefahren sein, sie muss den bankrotten failed state nicht regieren und kann nach dem Scheitern Der Linken wieder uebernehmen.


    2. Bolzkopf

      ,

      Die SPD irgendwas stoppen ?
      Das ich nicht lache !

      Die SPD wanzt sich doch an alles ran was auch nur entfernt als Koalitionspartner in Frage kommt.
      Und da steht die CDU doch auf Platz eins.

      Also wieso sollte die SPD sich diesen Weg verbauen ?


  2. Anonym im Überwachungsstaat

    ,

    Das sehe ich genauso wie de obige Verfasser.
    Wir brauchen weniger Überwachungsbefugnisse für die Polizei.
    Das ganze bringt auch nichts, wenn zur Überwachung kein Personal da ist.
    Statt Polizeibeamte auf die privaten Dienstleister (meist Leute ohne Schulabschluss) zurückzugreifen ist höchst fahrlässig bis unzulässig.
    Es wurde auch bisher kein Verbrechen verhindert. Das jüngste Beispiel in Berlin zeigt sogar dass jemand der bereits im Visier der Polizei stand, trotzdem ein Verbrechen ausführen konnte.
    Ich möchte eine Polizei die für die Menschen da ist und nicht gegen Menschen.


  3. Voltaire

    ,

    Was für mich erschreckend und absolut nicht akzeptabel ist, war die sehr kurze Frist zur Stellungnahme der Sachverständigen! Bei Gesetzesentwürfen, wo es um Persönlichkeitsrechte nebst Speicherung und Auswertung von anlasslosem „Beweismaterial“ und Bewegungsprofile ev. Zeugen geht, hört meiner Meinung nach der Rechtsstaat auf zu existieren. In Verbindung mit KI, welche bis heute nicht mal ansatzweise einer Kontrolle geschweige denn einem rechtssicheren Rahmen unterworfen ist, geht schon mal gar nicht.

    Mein Vertrauen als auch meine Glaubwürdigkeit in den vermeintlichen Rechtsstaat, welcher unter Bundesrepublik Deutschland firmiert, ist inzwischen exakt NULL.


  4. Ob es eine so besonders schlaue Sache ist, den Überwachungsstaat so voranzutreiben? Gerade unter Beachtung der letzten und wahrscheinlichen zukünftigen Wahlergebnisse erscheint mir das nicht besonders vorausschauend.

    Klar, die Leute, die das vorantreiben, denken immer „wir sind doch die Guten“ und dass das wirklich notwendig ist, um Schlimmes zu verhindern bzw. Positives zu erreichen. Das Problem ist nur, früher oder später wird der Schuss nach hinten losgehen. Und dann heißt es wieder „das konnte doch keiner ahnen“.

    Wir kennen die Probleme und Gefahren, wir kennen auch die Lösungen, und trotzdem wird immer wieder der gleiche Mist gemacht. Bis wieder alles in die Hose geht. Dann heißt es wieder „das konnte doch keiner ahnen“ und die Leute, die das vorausgesagt haben, konnten das ja gar nicht wissen und waren Panikmacher. Einige Zeit später wird dann wieder der gleiche Unsinn gemacht, und es heißt: „Das ist nicht vergleichbar. Jetzt ist alles anders.“ Und es geht wieder in die Hose. Die Dinge und Personen, die dabei zu Schaden kommen, sind dann leider „traurige Einzelfälle, bei denen man leider gar nichts machen konnte“.

    Ach so, Überwachungsmaßnahmen bekämpfen Symptome. Vielleicht fangen wir aber mal lieber vorher bei den Ursachen an. Das ist zwar schwieriger, fühlt sich irgendwie auch nicht so sexy an und man kann damit auch nicht so viel Geld verdienen, dennoch ist es sinnvoller.

Schreibe eine Ergänzung!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert