Erzwungene „Grenzpartnerschaft“EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen

Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens über eine „Grenzpartnerschaft“ mit der Trump-Administration dürfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.

  • Matthias Monroy
Beamte der US-Zollbehörde an einem Flughafen
US-Behörden sollen Zugriff auf jede Menge Daten von Einreisenden bekommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder

Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.
Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

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Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

Weitergabe an Drittstaaten möglich

Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen

Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

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Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

Eingeschränkte Rechte für Betroffene

Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.

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19 Kommentare zu „EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen“


  1. Freidenker

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    Erst Palantir, jetzt das. Beethoven ist an Techno näher dran als die EU am „Freien Europa“ und an „digitaler Souveränität“, die sie selbst anzustreben vorgibt.

    Angesichts der Schrems-Urteile zu anderen Datenabkommen, angesichts der weltpolitischen Lage, des „Trumpismus“, diverser Kriege und Spionageangriffe gegen EU-Sicherheitseinrichtungen habe ich mit einem Funken letzter Hoffnung erhebliche Zweifel, dass das Vorhaben vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird.


  2. Jens Mohr

    ,

    Wenn wir Dinge gern selbst machen möchten, ohne von den USA abhängig zu sein oder zu bleiben, ist das ein guter Ansatz.

    Wer es ernst meint, will eine souveränen Ersatz finden, der gleichwertig ist oder sogar besser als das, was es vorher gab. Nur scheint mir ein Streben nach dem „Mehr“ und dem „Besser“ sehr unreflektiert in den Denkweisen unserer Politiker anzukommen.

    Mehr Bürgerrechtsverletzung und bessere Totalüberwachung können und dürfen nicht die Bausteine der europäischen Souveränität sein. Schon gar nicht um den Preis, dass unsere Daten anderen in den Rachen geworfen werden, weil sie das „fordern“. Während wir freundlich darauf hoffen müssten, dass es jenen Anderen genehm sei, uns in gleichem Sinne zu bedienen.

    Irgendetwas auch noch davon abhängig zu machen machen ist, dass unsere Regierungen sich zur Verletzung unserer Menschenrechte verpflichten, bevor weitere Abkommen geschlossen werden sollen, ist … eine Verfahrensweise, von der die USA lernen müssen, dass es nicht in ihrem Sinne sein darf, sie überhaupt anzuwenden.

    Dem zu widerstehen ist, unabhängig von den Daten, schon allein deshalb geboten, weil Souveränität auch bedeutet, nicht erpressbar zu sein. Das Kind (USA) wird sich nur anders verhalten, wenn es einen Grund dafür erkennt.

    Und hinsichtlich der Daten ist das (leider wohl nicht?) indiskutabel.
    Da müssten wir wohl mal wieder mit unseren Digitalkindern in Brüssel reden, dass sie nicht alles nachplappern und aufblähen müssen, was die anderen Kinder von „übern Teich“ vorplappern. Hier ist ein „Mehr und Besser“ sicher der falscheste Ansatz, der möglich ist.

    Es mag schmerzhaft sein, hier den Rücken gerade zu machen. Aber ein Nachgeben auf ein “ Gib mir das oder ich bestrafen Dich!“ ist nicht nur schmerzhaft es bestätigt den MAGA- Machern, dass sie es mit uns und Europa machen können…

    Nötig haben wir das nicht.
    Nicht als Europa, nicht als Europäer und schon gar nicht als Menschen.


    1. Maxi Piccolo Mini

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      Es geht hier gerade nicht ums „Selbermachen“, sondern um Wünsche aus den USA nach mehr fremden Daten. Vergleiche z.B.: FATCA


  3. Bergsteiger

    ,

    Abgesehen von der politischen Erpressung der musterdemokratischen Trump-Administration stellt sich die Frage, unter welcher Rechtsgrundlage die sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken gespeichert wird und warum? Ich wüssste nicht, was die sexuelle Orientierung eines Menschen im Kontext mit Straftaten zu tun hat. Selbst eine pädphiele Neigung ist per se nicht strafbar, solange sie nicht ausgelebt wird. Aber davon abgesehen hat dieser Marker nirgends etwas zu suchen. Oder sind es doch wieder die rosa Listen, damit bei Übernahme der Macht durch die blaunen Musterdemokraten schwule Menschen gleich interniert werden können? Werden queere Menschen die Einreise in das Land der ultimativen Freiheit verwehrt. Nochmal, ich sehe das außer einen menschenverachtenen Hintergrund keinen schlüssigen Anlasse für dieses rechtwidrige Vorgehen.


  4. Joachim

    ,

    Bei den Daten handelt es sich um Daten zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Angaben zu Gesundheit oder Sexualleben“

    Es stellt sich die Frage, wozu diese „Daten“ benötigt werden. Wenn ICE oder gar eine KI Entscheidungen aufgrund dieser Informationen trifft, dann ist das definitiv Diskriminierung. Das ist allerdings in der EU und sogar in den USA verboten. Ist es keine Diskriminierung, so sehe ich nicht, wozu etwa die Angabe zum Sexualleben benötigt wird.

    Kurz: wenn die EU dem, sogar ohne das Parlament einzubeziehen, zustimmt, dann ist das illegal. Ich keine illegale Regierung akzeptieren.


    1. Anonym

      ,

      Jeder Staat diskriminiert an seinen Grenzen, denn er kann souverän entscheiden, wen er wie ins Land lässt. Es gibt kein Recht zur Einreise.

      Und es gibt eine ganze Reihe von Personenprofilen, an deren Einreise ein Staat kein Interesse haben kann.

      Die Implementierung und Intention der derzeitigen US Administration sind abzulehnen, aber prinzipiell sind wir halt noch einiges von globaler Harmonie und endlosen Ressourcen entfernt.


      1. Ich finde es gut, dass Du das klarstellt. Die EU hat ihre Lektion zum Thema Faschismus gelernt. Untertanen des Trump-Regimes müssen leider draußen bleiben, bis der Diktator für seine Verbrechen gebüßt hat (Vergangenheitsform). Das letzte Mal hat die Lektion 80 Jahre gehalten. Dieses Mal werden es 180 Jahre sein. Bitter für die betroffenen Täter und ihre vermaledeite Sippe.


    2. Anonym

      ,

      Klingt sprachlich sehr nach Art. 9 der DSGVO.

      Nach europäischem Recht sind solche „besonderen Kategorien“ von Daten strenger geschützt als irgendwelche anderen personenbezogenen Daten. Die Rechtsgrundlagen, um sensible Daten verarbeiten zu dürfen, müssen spezifischer ausformuliert sein.

      Ich glaube nicht, dass die amerikanischen Verhandler da sitzen und konkret fordern, unsere Gewerkschaftszugehörigkeiten durchscannen zu dürfen. Stattdessen fordern die einen Blankoscheck nach Art des amerikanischen Rechts. Die europäischen Verhandler versuchen wohl gehorsamst eine solche Vollmacht zusammenzuschreiben, indem sie diese ganzen Begriffe vorsorglich da reinschmeißen, damit es nachher ein wenig DSGVO-konform aussieht.

      Siehe Safe Harbor, Privacy Shield und Data Privacy Framework…

      Rechtlich wahrscheinlich vorn und hinten nicht haltbar. Aber was interessiert das die EVP? Von S&D darf man da auch nicht zu viel erwarten.


  5. Martin

    ,

    Da fragt man sich jedoch, wieso diese Daten bereits in der europäischen Datenbank stehen. Sexuelle Orientierung, Gewerkschaft, usw. haben dort nichts verloren.
    Und wenn es dort nicht stehen würde, könnte man es auch nicht mitteilen.


  6. Martin

    ,

    Diese Daten werden nie und niemals nur bei der Einreise abgefragt…

    Da wird wieder irgendein Musk irgendeine Witzbehörde führen und alles auslesen und speichern was nur möglich ist. Danach gibt’s wieder einen inszenierten Streit zwischen dem Orang-Utan und dem Musk 2.0 und das Thema ist Geschichte.

    Eher fangen Schweine zu fliegen an, als dass ich glaube, dass die Staaten fair und behutsam mit irgendwelchen Daten umgehen.


  7. Daniel Wickendick

    ,

    Ab wann wird dann das Tätowieren einer ID Pflicht – oder darf man ersatzweise einen Neuralinkchip implantieren?


  8. teel

    ,

    und von da geht’s dann direkt weiter an AI Unternehmen mit denen man gerade ein Abkommen geschlossen hat. Uff


  9. mzcgn

    ,

    Wer erwartet denn irgend etwas anderes von der Leyen-EU und unserer Politik?

    Willfährige Helfer, ja Betreiber des Abbaus demokratischer Grundrechte und der Unterwerfung unter die autoritäre Trump-USA.

    Auf uns wartet die schöne, neue Welt von Musk, Thiel, Bezos und Zuckerberg.


  10. Maxi Piccolo Mini

    ,

    Frage zum Verfahren:
    Wieso können Rat und Kommission solche weitgehenden Vorschriften allein vereinbaren?
    Auf diese Weise könnte man ja jede beliebige Verordnung, bei der das EP anderer Meinung ist als die beiden, durch formelle Beteiligung eines Drittstaates aushöhlen.


  11. Hans4563

    ,

    Hallo,

    danke für ihren Artikel und ihre Arbeit.

    Ich wollte nur einmal fragen wieso die Polizei die sexuelle Orientierung oder die Gewerkschaftszugehörigkeit bei sich speichern sollte? Es fällt mir schwer darin einen Sinn zu sehen und Google war leider da auch nicht so hilfreich fand ich.

    Viele Grüße


    1. Anonym

      ,

      Die USA wollen diese Daten abfragen dürfen. Das heisst nicht, dass diese Daten dann auch zwingend vorhanden sind, die Antwort kann auch leer sein.


  12. Die Naivitätsfalle hinter sich gelassen?

    ,

    „Gesundheitsdaten in Polizeidatenbanken“
    Sinngemäß ergeben sich Verbindungen zu der Idee, Datenbanken über psychische Erkrankungen zu führen.

    Generall problembehaftet (Showstopper) ist die Frage, über wen abgefragt werden kann. Wie stellen wir fest, dass unser Bürger dort aufschlagen wird, und eine Abfrage entsprechend berechtigt wäre?

    Der einfache Teil ist der, wo wir Abflugsort und Zieldaten hier haben. Dafür sind dann lediglich entsprechende EU-Datenbanken zwingend notwendig.

    Wenn wir auch spionieren wollen, müssten wir also allen die Einreise in die USA verbieten, wenn die sich hier nicht registriert haben. Gut, das ist der kleine Anfang, die eigenen Leute auszuspionieren, aber immerhin…


  13. Anonym

    ,

    nur zu unser aller Schutz. haha


  14. Unsere Datenbanken können den USA nur die Daten liefern die bei uns gespeichert werden. Daten zu Gewerkschafts-zugehörigkeit, sexuellen Orientierung etc haben in unseren Datenbanken schon nichts verloren und sind mE rechtswidrig. Hier sollte geklagt werden,danach könnten diese Daten auch nicht weitergegeben werden. Ansonsten am besten nicht in die usa einreisen

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