Hausdurchsuchung wegen TweetDieser Mann hat sein digitales Leben verloren, weil er ein Foto postete

Arnd Klinkhart hat ein Banner fotografiert, das er auf dem Hamburger Schanzenfest sah, und das Bild geteilt. Zwei Jahre später kam die Polizei zur Hausdurchsuchung. Jetzt steht Klinkhart vor den Scherben seiner digitalen Existenz.

Ein gemalter Polizeitransporter der brennt.
Über dem Bild steht: „Advent, Advent, die Wanne brennt.“ Ist das ein Aufruf zu einer Straftat? – Alle Rechte vorbehalten Arnd Klinkhart

Hamburg, zweiter Juli 2025, sechs Uhr morgens. Harte Schläge an seine Wohnungstür reißen Arnd Klinkhart aus dem Schlaf. Sein erster Gedanke gilt seinem Telefon, erzählt er. Er greift es, entsperrt es, schaut darauf. Dann macht er sich auf den Weg zur Tür, um nachzuschauen, wer dagegen hämmert. Durch den Spion ist nichts zu sehen, er wird blockiert. Also öffnet Klinkhart und steht, barfuß und nur mit Unterhose bekleidet, vier Polizist*innen gegenüber. „Das war ein schreckliches Gefühl“, sagt er später gegenüber netzpolitik.org.

Die Polizist*innen wollen das Telefon, das Klinkhart in der Hand hält. Er gibt ihnen das entsperrte Gerät. „Ich war noch nicht richtig wach, sonst hätte ich das nicht gemacht“, sagt Klinkhart später.

Nun liegt das Telefon und damit das digitale Leben Klinkharts geöffnet bei der Polizei. „Das ist ein höchst unangenehmes Gefühl, denn da sind richtig intime Dinge drauf. Fotos, die nicht jeder sehen muss, sehr private Konversationen. Da sind auch Dritte betroffen“, sagt er.

Hausdurchsuchung wegen eines zwei Jahre alten Posts

Warum ist das passiert? Die Beamt*innen haben einen Durchsuchungsbeschluss dabei. Darin wird Klinkhart vorgeworfen, zu Straftaten aufgerufen zu haben, mittels eines Posts bei X. Den fraglichen Post hat er vor zwei Jahren abgesetzt. Im September 2023 fotografierte er auf dem Hamburger Schanzenfest ein Banner. Darauf ist ein brennendes Polizeiauto gemalt, darüber der Slogan: „Advent, Advent, die Wanne brennt“. Klinkhart teilte das Bild mit einem Kommentar: „Na sicher“.

„Das ist doch kein Aufruf zu einer Straftat“, sagt Klinkhart empört. „Mir läge nichts ferner, so bin ich nicht erzogen worden und so habe ich meine Kinder nicht erzogen. Ich zünde keine Autos an und greife keine Polizisten an.“

Aber die Polizei hat noch etwas gefunden: Auf der Stoßstange des gemalten Polizeitransporters steht klein „ACAT“. Laut Durchsuchungsbeschluss ist das ein Code für: All cops are target. Auf Deutsch: Alle Polizisten sind Zielscheibe. In der Kombination aus Bild, Slogan und Kürzel sieht die beschließende Richterin deshalb einen Aufruf, Polizeifahrzeuge in Brand zu setzen oder zu zerstören.

Den Post hatte er längst selbst gelöscht

Klinkhart sagt, dass auf der Stoßstange des Transporters ACAT stand, habe er erst wahrgenommen, als die Polizist*innen ihm einen Ausdruck des mutmaßlich strafbaren Posts zeigten. Die Bedeutung des Kürzels habe er bislang nicht gekannt und das strittige Foto überhaupt nicht mehr auf dem Schirm gehabt. X hat er bereits vor einer ganzen Weile wegen der Übernahme durch Elon Musk und „dem Blödsinn“ verlassen, seinen Account und damit auch den Post gelöscht.

Klinkhart sagt, er habe direkt zugegeben, der Urheber des Posts zu sein und stehe auch weiterhin dazu. Die Hausdurchsuchung sei also gar nicht nötig gewesen, die Beschlagnahme seiner Geräte erst recht nicht.

Klinkharts Smartphone war sein einziger Zugang zum Netz. Seinen Laptop haben die Beamt*innen ihm zwar gelassen, doch den nutzt er nur über den Smartphone-Hotspot. Plötzlich ist Klinkhart abgeschnitten von der Welt. Das macht ihm Angst. „Ich bin Herz-Lungen-Patient und hätte nichtmal einen Notruf absetzen können“, sagt er.

Bankkontozugang, Deutschlandticket: Alles weg

Klinkhart braucht also ein neues Smartphone. „Das ist im Bürgergeld-Regelsatz nicht eingeplant“, sagt er. Und auch mit dem neuen Gerät bleibt er von seinen Konten ausgeschlossen. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung läuft über das alte Gerät, das nun bei der Polizei liegt. Die Wiederherstellungscodes kann er nicht finden.

Klinkhart kann keine Bankgeschäfte mehr abwickeln, nicht mit dem Jobcenter korrespondieren – was wichtig wäre, weil er gerade umziehen muss. Er kann sein Deutschlandticket nicht mehr nutzen und die Miles-App auch nicht. „Eigentlich müsste ich heute zu meinem Sohn, eine Waschmaschine installieren, aber das kann ich jetzt knicken“, sagt er. Alle seine Kontakte sind weg. Klinkhart versucht gerade, über Freunde von Freunden wieder an die wichtigsten Telefonnummern zu kommen.

Laut Gesetz droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, doch zumindest in dieser Hinsicht ist Klinkhart sehr gelassen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sie das wegen Geringfügigkeit einstellen“, sagt er.

Update, 8.7.2025, 11.37 Uhr: Arnd Klinkhart hat sein Telefon zurückbekommen.

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39 Ergänzungen

  1. Das Verfahren ist die Strafe. Das ist den zuständigen Personen auch bewusst, wenn sie unser Rechtssystem derart missbrauchen. – Der Richtervorbehalt ist ein Kennzeichen autoritärer Polizeistaaten, welche sich ein ordentliches Gerichtsverfahren inkl. Anhörung der beklagten Partei sparen um schneller und härter durchgreifen zu können, ohne sich mit so etwas wie Rechtsstaatlichkeit und Unschuldsvermutung aufzuhalten. Hier sieht man was Jahrzehnte von CDU und SPD angerichtet haben.

    1. Wenn das Verfahren härter und tiefer in die Grundrechte greift, als die vom Richter verkündeten Strafen kann es nur verfassungswidrig sein.

      Das ist insb. bei Beleidigungen ganz deutlich, da auch hier 1:1 gehandelt wird mit einer deutlich geringeren Maximalstrafe.

    2. > Das Verfahren ist die Strafe.

      Ein locker daherkommender Satz, der ein ernstes Problem unseres Rechtswesens aufzeigt, denn das Verfahren darf niemals schon die Strafe sein.

      Vor dem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Wenn vor dem Urteil abgestraft würde, dann wären dies Merkmale eines autoritären Polizeistaates, nicht einer freiheitlichen Rechtsordnung.

    3. Ein ehemaliger Staatsanwalt in München, nun Richter am OLG ebenda, meinte zu Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme von Geräten, man würde diese immer mitnehmen und beschlagnahmen, es solle ja auch wehtun. Wenige Minuten später sagte er jedoch auch, dass man bei Firmen oftmals diskret vorgehen würde und vor Ort nur die Festplatte kopiere.

      Die Selbstverständlichkeit dieser Aussagen wirkten, als ob es ihm nicht einmal auffiel, was er da gerade gesagt hatte.

  2. Der Richtervorbehalt ist reien Show. Die zuständigen Richter winken i. d. R. alles durch was ihnen vorgelegt wird. Sie haben gar keine Zeit den Fall ordentlich zu durchdenken und die Argumente der Polizei zu werten. Was ich nicht gelsen habe, ist daß die Person darüber belehrt wurde einen Zeugen zur Durchsuchung zu rufen, ebenso einen Anwalt. Vorher hätte die Polizei gar nicht mit der Durchsuchung beginnen dürfen. Ich kann nur allen raten sich auf eine Durchsuchung vorzubereiten. In diesem Falle kann jeder zum Ziel von Übergriffigkeiten der Polizei werden. Gibt es denn keine Kriminaliträt, die wichtiger wäre zu verfolgen? Das Verfahren wird vermutlich eingestellt werden. Aber so zerstört man als Warnung das Leben eines Menschen. Die Polizei ist eigentlich an Rechtsstaatlichkeit gebunden und das heißt auch an die Verhältnismäßigkeit.

    1. Den Durchsuchungsbeschluss hat ein Staatsanwalt beantragt. Die Polizei macht nur das, was ihr aufgetragen wird. Was natürlich nicht ausschließt, dass ein angepisster Polizist dem betreffenden Staatsanwalt eine „Tipp“ gegeben und bei dieser Gelegenheit seine eigene Sichtweise auf diesen Fall kundgetan hat. Aber das ist Spekulation und wir werden dazu niemals etwas genaueres erfahren.

      1. Tipp: Handydaten in der Cloud syncen. Dann sind Kontakte, Passwörter im Browser gespeichert. Mit einem neuen Handy (gebraucht günstig) können die Daten schnell wiederhergestellt werden. Gilt nicht nur für Beschlagnahmen, sondern auch für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung.

  3. „In der Kombination aus Bild, Slogan und Kürzel sieht die beschließende Richterin deshalb einen Aufruf, Polizeifahrzeuge in Brand zu setzen oder zu zerstören.“

    NEIN!
    Die Staatsanwaltschaft sieht das so.
    Die Richterin prüft, wenn überhaupt, nur ob das logisch erscheint.
    Da wird nicht mal mehr auf die Unterlagen geschaut.

    Hier ist ein Fahdungsbild freigegeben worden, da hat sich ein Polizist in Zivil wiedererkannt, der gar nicht Beschuldigter war.

    Der Richtervorbehalt ist ein Witz – und das nicht erst seit 2013 am (Landgericht) Köln die Tätersuche mit IP-Adressen als Massengeschäft der Verwertungswirtschaft aufgeflogen ist.

    Für die Jüngeren: https://www.silicon.de/41592997/versaeumnisse-landgerichts-koeln-ermoeglichten-offenbar-streaming-abmahnwelle

  4. Ich würde das langsam mal nach Europa hochjazzen. Das ist reine Repression. Die Systematik ist reine Repression. Ich vermute Intention, aber das ist im Grunde auch egal, denn es mus weg.

    Hier reicht ein Brief oder eine Nachfrage. Es steht in keinem Verhältnis, die Zeitdauer, erwartbarer Nutzen, gegenüber Schaden.

    Wird nicht balanciert, empfehle ich Auswanderen. Scheiß auf Sesshaftigkeit.

    Und ja, Dokumentation über entsprechende Social Media Kanäle sollte mal gesellschaftlich diskutiert werden. Totale Medienkontrolle durch das Böse, oder eine Systematik für Dokumentation und Diskussion? Man kann ja Regeln erlassen, so soll man einen neutralen Presseartigen Account haben, oder Social Media werden gezwungen eine Kategorie für Dokumentarisches einzubauen. Dann könnt ihr die Dummen hausdurchsuchen, die in der Dokumentarischen Kategorie „links grün versifft“ schreiben u.a. Vorteil: alle lernen neutraler zu schreiben.

      1. Ein Blick auf Indizes könnte für Hilfe sorgen: Zum Beispiel der Index der Pressefreiheit oder Meinungsfreiheit.
        Alternativ Länder vergleichen, in welchen Polizisten aufs Übelste beschimpft werden dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Falls jeder Staat das tun sollte, was problematisch ist, dann die Staaten auswandern, in denen die Strafe am mildesten ist.

        1. (Disclaimer: prinzipiell gesehen. Da sind immer Faktoren bei, wie z.B. Standzeit und Erosion der Gesetzgebung und Institutionen. Erosion sehen wir auch bei Dobrindt + Bild, intellektuell, aber auch was den Hetzbestandteil betrifft, was die „Sixneedlerdebatte“ betrifft. Innenminister ist schon mal voll bei der heimischen Wirtschaft, Umarex, und weiß durch Desinformation zu betrügen. Schrieb einer „betrügen“ – ein freudscher Verschreiber, den ich aufgrund der humoristischen Verwendbarkeit mal stehen lassen will, gemeint war eher „beeindrucken“.)

  5. Die Polizei macht Polizeidinge. Leider muss man festhalten dass es für die Bürgerrechte nicht mehr besser wird und wenn man sich das Programm der Union ansieht, muss man wohl nicht nur den Repressions-, sondern den Polizeistaat fürchten. Deswegen

    https://www.cilip.de/

    lesen – das ist die Zeitschrift für Polizei- und Bürgerrechte der juristischen Fakultät der Humboldtuni.

    1. Das erste mal dass ich außerhalb von Fachkreisen von Cilip höre :)

      Wirklich uneingeschränkte Leseempfehlung!

      Das Abo ist auch wirklich bezahlbar.

      1. > Das Abo ist auch wirklich bezahlbar.

        Nicht für jede/n. Kostet neben Geld auch persönliche Daten.

        Wie wäre es mal lesenswertes korrekt mit Quellenangabe zu zitieren, wenn man/frau schon Zugang hat?

  6. Tja, was sollte man aus Fällen wie diesem hier und vielen anderen eigentlich lernen?
    1. Auf Social media immer dreimal überlegen, was man postet oder teilt, da man heutzutage dort ja schon wegen Kleinigkeiten (jetzt nicht auf diesen Fall bezogen) in Teufels Küche kommen kann. Bspw wenn man bedenkt, was heutzutage schon alles als „strafbare Hass und Hetze“ usw angesehen wird…
    2. Nicht sein ganzes digitales Leben an ein Gerät oder – noch schlimmer – einen Account hängen. Ist zwar komplexer, dafür aber sicherer.
    3. Gerade von bei sensiblen Dingen wie 2FA-Codes / Wiederherstellungscodes immer auf mehreren Medien speichern. Von einem Authenticator-QR-Code kann man genausogut mit dem Snipping-Tool erst ein Foto machen, und ihn dann auf einem (verschlüsselten) USB-Stick an einem sicheren Ort als Kopie aufbewahren bevor man ihn in die Authenticator-App eingibt. Das ist jetzt auch kein seeehr großer Akt.
    4. Genauso wie bei den Kontakten: Auch davon hätte er ein (verschlüsseltes) Backup machen können ,das er woanders hat.
    5. Und vor allem (auch wenn es jetzt nichts mit diesem Fall hier zu tun hat): Nie eine automatische Weiterleitung in irgendeine Cloud aktivieren.
    Fälle wie der hier
    https://stadt-bremerhaven.de/google-konto-gesperrt-da-ein-vater-fotos-von-seinem-nackten-kleinkind-fuer-den-arzt-gemacht-hat/
    sind ja auch schon öfter vorgekommen

    Man sollte halt nicht alles an sein Smartphone binden und es damit zum Single-Point-of-failure für seine gesamte (digitale) Existenz machen

  7. Wahrscheinlich habt ihr die Zustimmung; es ist aber trotzdem schlechter Stil den Namen von Beschuldigten zu veröffentlichen.

    Was mal im Internet steht, bleibt.

    1. Tja, ich konnte auch kein „Name von der Redaktion geändert“ erkennen. Sonst hätte man ihn nur noch „Unbekannter Nr. 1“ nennen können – was auch wieder eine Ko-notierung sein könnte. ;-)

      Aber das der Rechtsstaat ZWEI JAHRE braucht um auf ein Gepostetes (und lt. Artikel: später gelöschtes) Bild so überzogen zu reagieren… das muß dieses „Das Internet vergißt nichts“ Dingens sein.

      Woher hatten die das nur? Hat die Polizei Archivzugriff auf Gelöschte Posts?

      1. Ich gehe eher davon aus, das wegen Fachkräftemangel die ursprüngliche Anzeige/Verfahren liegen geblieben ist – und dann plötzlich Gefahr im Verzug war und Hausdurchsuchung, mindestens aber Hubschraubereinsatz

        1. FYI

          Die Verfolgungsverjährung verhindert im Strafrecht die weitere Strafverfolgung einer bestimmten Straftat. Fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind. Die Strafe folgt hier also keinesfalls auf dem Fuße.

          Es ist dem Herrn Klinkhart dringend anzuraten sich anwaltlich vertreten zu lassen, um weitere gravierende Fehler zu vermeiden.

          >> Klinkhart sagt, er habe direkt zugegeben, der Urheber des Posts zu sein und stehe auch weiterhin dazu <> Advent, Advent, die Wanne brennt.“ Ist das ein Aufruf zu einer Straftat? >>
          Für die Sta und den Richter wohl schon, denn es gibt genügend Hinweise über die Rezeption dieser Worte in den entsprechenden Communitys.

    2. Nein, ich wollte keine Anonymisierung. Ich wurde explizit danach gefragt. Für mich war es wichtig, mit Klarnamen zu dem zu stehen, was ich eben nicht getan habe, nämlich dem Aufruf zur Gewalt gegen Polizist:innen..

  8. Muss man tatsächlich in vorauseilendem Gehorsam solche Artikel gendern? Allein deshalb gibts von meiner Seite keine Spende. „Es ist die erste Bürgerpflicht: Wo gegendert wird, da liest man nicht.“

    1. ACAT ist auch in Italien beheimatet

      Azione dei Cristiani per l’Abolizione della Tortura

      Erkennt eine zukünftige KI, wenn ich über ACAT kommentiere, oder wird es ein verdächtiger Kommentar sein, der den Behörden weitergeleitet wird?

    1. Bin auch kein Fan von Gendern, aber bei der Entscheidung über eine Spende fließen bei mir ein paar mehr Faktoren ein. Ich frage mich, würde mir etwas fehlen, wenn es diese Seite nicht mehr gäbe? Nicht alles was sich reimt ist gut.

  9. Das ist nur folgerichtig! Ein Staat der die Bevölkerung anlasslos biometrisch überwacht und verdächtigt, der zunehmend Grundrechte einschränkt oder umdreht während er die Befugnisse für Polizei und Geheimdienste erweitert und der Präventivhaft und Schmerzgriffe fordert und fördert, will natürlich auch im besonderen Maße die Ehre und den Ruf seiner ausführenden Organe schützen und würdigen. Man könnte vielleicht sagen, in Deutschland bilden Polizei+Staat eine sich ganz besonders verfestigende Einheit!

  10. Aber warum wird das Bild nicht vollständig gezeigt?
    Curios bleibt es, warum man das so macht.
    Also würd ich gern sehen, wie das aussieht.
    Bestimmt ist es spannender, wenn man alles erkennt.

  11. Wenn ein Fernseher gepfändet wird, weil z.B. die besitzende Person Schulden hat, dann bekommt diese einen (billigeren) Ersatzfernseher, weil Nachrichten Grundrecht sind. Das sollte es auch für bei Hausdurchsungungen einkassierte Smartphones etc. geben, inkl. der Möglichkeit, sich auf das neue Gerät Nummern, 2 Faktor-Apps etc. rüberkopieren zu dürfen (bevor es einkassiert wird). Wobei das natürlich nur Symptome des Problems behandelt und dieses nicht an der Wurzel packt.

  12. Kein Backup, kein Mitleid. Das sagt jeder IT- Administrator! Es kann jeden jederzeit passieren, dass das Smartphone den Geist aufgibt oder plötzlich defekt ist oder eben geklaut oder geraubt wird.
    Gerade wer arbeitslos ist, hat genügend Zeit zum Erstellen von Backups. Dann gehen vielleicht die letzten 2 Wochen verloren, aber nicht alles!

      1. Nicht zu vergessen, dass vielleicht gar nichts auf dem Smartphone drauf ist. Das Problem ist aber, dass man sich ein neues kaufen muss, und das alte als Verwanzt zu betrachten ist, selbst wenn es in diesem Jahrhundert noch zurückgegeben wird. Hätte man ein privatsphärenschonendes Gerät, wird es auch besonders teuer, im Verhältnis zur verbauten Hardware. Das und die Zeit, zahlt einem natürlich keiner. Von wegen „alles gesetzlich geregelt“. Es ist abgesichert, dass im Mißbrauchsfalle keine Sanktionen passieren, das ist gesetztlich geregelt.

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