Liebe Leser:innen,
das Innenministerium unter Nancy Faeser (SPD) arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die polizeiliche Gesichtserkennung ausweiten soll. Und nur kleckerweise gelangen dessen überaus brisante Details an die Öffentlichkeit.
Tomas Rudl und Anna Biselli fassen „den Albtraum für Grundrechte“ zusammen – was Faeser konkret will, welche Infrastruktur es dafür braucht und was die digitale Zivilgesellschaft dazu sagt.
Inzwischen ist auch bekannt, dass das Bundeskriminalamt laut Gesetzentwurf künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen können soll, auch um Staatstrojaner auf Computern oder Smartphones zu installieren. Bisher darf die Polizei nicht im Geheimen in Privatwohnungen eindringen. In Artikel 13 Grundgesetz heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Meine Kollegin Constanze Kurz sieht darin „einen unverhohlenen Angriff des Staates“ auf einen geschützten Kernbereich. Faesers Pläne wecken bei ihr „Erinnerungen an vergangene Diktaturen, deren Mittel nach Ende des Zweiten Weltkrieges und nach Ende der DDR zu Recht gescholten wurden“.
Bleibt kämpferisch!
Daniel
