Heute hat die EU-Kommission veröffentlicht, welche Plattformen unter den Digital Services Act fallen. Dabei hat sie 17 „Sehr große Online-Plattformen“ (VLOPs) und zwei „Sehr große Suchmaschinen“ identifiziert, die mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer:innen erreichen. Die Plattformen wurden ausgewählt auf Grundlage der Daten, die die Plattformen im Februar veröffentlichen mussten.
Das sind laut der EU-Kommission die „sehr großen Online-Plattformen“:
- Alibaba AliExpress
- Amazon Marketplace
- Apple AppStore
- Booking.com
- Google Play
- Google Maps
- Google Shopping
- Snapchat
- TikTok
- Wikipedia
- YouTube
- Zalando
„Sehr große Suchmaschinen“ sind laut der EU-Kommission:
- Bing
- Google Search
Für die nun gelisteten Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Regelungen. Aus der Liste hervor sticht die Wikipedia als freie Online-Enzyklopädie, für die die Entscheidung durchaus herausfordernd ist.
Besondere Regeln für die Großen
Unter dem Digital Services Act gelten einige grundsätzliche Regeln für alle Online-Dienste. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen müssen jedoch zusätzliche Verpflichtungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, jährliche Risikobewertungen vorzunehmen: So müssen sie etwa überprüfen, ob ihre Dienste negative Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten haben, darunter die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Diese Risikobewertungen sind umfangreich und könnten womöglich weitreichende Folgen für die Dienste haben. Sie müssen etwa ihre Empfehlungs- und sonstige algorithmische Systeme unter die Lupe nehmen, ihre Moderation von Inhalten untersuchen und offenlegen, wie sie personalisierte Werbung ausspielen. Sollte sich herausstellen, dass sie dabei systemische Risiken eingehen, müssen sie diese Systeme anpassen. Die ersten Risikoeinschätzungen werden Mitte des Jahres fällig.
