DSGVOEU-Gericht erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Demnach müssen sich Facebook und andere Digitalkonzerne künftig Verbandsklagen stellen.

Mark Zuckerberg
Facebook-Chef Mark Zuckerberg muss unangenehme Fragen beantworten, hier vor dem US-Kongress – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Xinhua

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook. Der EuGH urteilte am heutigen Donnerstag über ein Verfahren, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Datenschutzpraktiken des Digitalkonzern angestrengt hatte. In seiner Pressemitteilung zum Urteil stellt das Gericht fest, dass ein Verband wie der vzbv gegen „den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen“ Klage erheben darf.

In dem Verfahren ging es um Spiele von Drittanbietern, die Facebook in seinem App-Zentrum anbietet. Nutzer:innen müssten der Nutzung ihrer Daten zustimmen, um Spiele wie FarmVille innerhalb von Facebook spielen zu können. Doch habe Facebook nicht in präziser, transparenter und verständlicher Form über die Verwendung der Daten informiert, wie es eigentlich von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben werde. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof in Deutschland bereits im Mai 2020.

Urteil ebnet Weg für weitere Verbandsklagen

Das deutsche Gericht hielt jedoch für nicht ausreichend geklärt, ob es Verbänden wie dem vzbv überhaupt rechtlich zustehe, Datenschutzverletzungen unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag vor Gericht zu bringen. Solchen Verbandsklagen stehe nichts im Wege, schrieb EU-Generalanwalt Richard de la Tour in einem nicht-bindenden Rechtsgutachten. Das gelte zumindest dann, wenn das betreffende EU-Mitgliedsland dies zulasse. Die Unterlassungsklage des Bundesverbands gegen Facebooks Hauptniederlassung in Irland sei daher zulässig.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Rechtsauffassung. Er urteilte, dass ein Verband zur Wahrung von Verbraucher:inneninteressen wie der vzbv unter den Begriff einer im Sinne der DSGVO klagebefugten Einrichtung falle, da er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolge. Der Bundesgerichtshof muss nun abschließend über den vzbv-Fall entscheiden. Das Urteil eröffnet aber auch den Raum für ähnliche Verbandsklagen nicht nur gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta, sondern auch gegen andere Firmen.

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Eine Ergänzung

  1. Mit welchem Streitwert muss man bei Verbandsklagen gegen einen internationalen Konzern wie Facebook denn rechnen?

    Und wie ist da mit den Gerichtskosten bei einer Verbandsklage geregelt?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.