PressefreiheitJournalisten und Whistleblower klagen gegen Staatstrojaner bei Geheimdiensten

Die Geheimdienste sollen beim Hacken mit Staatstrojanern darauf achten, Journalisten und ihre Quellen nicht zu überwachen. Ein Bündnis hat Klagen vor mehreren Verwaltungsgerichten eingereicht. Für Pressefreiheit und Informantenschutz ist das essenziell, aber die Probleme mit Staatstrojanern sind viel größer.

Vier Männer und eine Frau
Klagen gegen Staatstrojaner: Journalisten und Whistleblower. CC-BY 3.0 Reporter ohne Grenzen

Die deutschen Geheimdienste sollen Staatstrojaner nicht gegen Journalist:innen und Whistleblower:innen einsetzen. Ein Bündnis aus investigativen Journalist:innen, Reporter ohne Grenzen und dem Whistleblower-Netzwerk reicht heute eine Reihe an Klagen bei Gerichten ein. Damit wollen sie das Redaktionsgeheimnis und investigative Recherchen schützen.

Im Juni hatte der Bundestag allen 19 Geheimdiensten erlaubt, Geräte wie Smartphones oder Computer mit Staatstrojanern zu hacken. Im Gegensatz zur Polizei müssen von den Geheimdiensten überwachte Menschen keine Straftaten begangen haben und erfahren normalerweise nicht von der Überwachung.

Das Klage-Bündnis geht nicht davon aus, dass die Geheimdienste deutsche Journalist:innen hacken. Sie befürchten aber, „Nebenbetroffene“ zu werden, wenn ihre Kommunikation mit Quellen und Informant:innen überwacht wird, zum Beispiel im breiten Feld der Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden. Das sei ein Eingriff in das Redaktionsgeheimnis und eine Gefahr für investigative Recherchen.

Die Kläger:innen fordern eine Bereichsausnahme für Journalist:innen und Whistleblower:innen, ähnlich wie sie bereits für Anwält:innen existiert. Die Argumentation ist juristisch statt politisch, es geht um Rechtssicherheit, Rechtsschutz und Rechtsstaat. Der Journalist Martin Kaul betrachtet die Aktion als „freundschaftlichen Akt in Richtung der Sicherheitsbehörden“.

Haupt- und Nebenwiderspruch

Das Grundproblem von Staatstrojanern spricht dieser Fall gar nicht an: Um einzelne IT-Systeme zu hacken, schwächt der Staat aktiv die IT-Sicherheit Aller. Das verletzt nicht nur die Integrität und Vertraulichkeit der Zielsysteme, sondern die Schutzpflicht des Staates, diese Integrität und Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Dieser Aspekt ist Teil einer Verfassungsbeschwerde der FDP gegen das Staatstrojaner-Gesetz für die Geheimdienste sowie einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das Staatstrojaner-Gesetz für Polizei und Staatsanwaltschaften. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, vergehen aber mehrere Jahre.

Die neuen Klagen richten sich an drei Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht und sind mit Eilanträgen versehen. Der klagende Anwalt Niko Härting hofft auf Entscheidungen in den nächsten Wochen oder Monaten.

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