Bilanz des deutschen EU-VorsitzesGrenzüberschreitende Verfolgung rechter Umtriebe verschlafen

Mit dem Beschluss von vier Aktionsbereichen hatte der EU-Ministerrat vor über einem Jahr auf mehr Verfolgung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus gedrungen. Trotz der tödlichen Anschläge in Halle und Hanau hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Ratsvorsitzes kaum etwas davon umgesetzt.

Einen Tag vor dem Anschlag in Halle hatten die EU-InnenministerInnen weitreichende Maßnahmen gegen rechts beschlossen. Das war es dann auch.
Einen Tag vor dem Anschlag in Halle hatten die EU-InnenministerInnen weitreichende Maßnahmen gegen rechts beschlossen. Das war es dann auch. CC-BY-SA 4.0 Reise Reise

In wenigen Tagen endet der EU-Vorsitz, den Deutschland turnusgemäß für ein halbes Jahr übernommen hatte. Ihre Prioritäten hatte die Bundesregierung im Sommer im Programm „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ aufgeführt. In seinem Zuständigkeitsbereich wollte das Innenministerium mit verschiedenen Initiativen für eine „Stärkung der Sicherheit“ sorgen: Geplant war die Schaffung einer „Europäischen Polizeipartnerschaft“, der Ausbau von Europol, die Etablierung des Begriffs „Gefährder“ auf EU-Ebene und der Abschluss der Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte.

Zu den politischen Schwerpunkten gehörte auch die „Bekämpfung des Rechtsterrorismus und gewaltbereiten Rechtsextremismus“. Das verwundert nicht, denn mit Halle und Hanau war Deutschland besonders von tödlichen rechten Anschlägen betroffen. Der rechten Szene ist es zudem gelungen, die teils militanten Proteste gegen Corona-Maßnahmen zu dominieren. In den Parlamenten ist es die AfD, die diese Aktivitäten verharmlost und durch parlamentarische Initiativen unterstützt.

Keine Erweiterung des Europol-Mandats

Die Bilanz der deutschen Aktivitäten gegen rechts ist aber ernüchternd. Kaum eines der gesteckten Ziele wurde erreicht, das belegt die Antwort auf eine Kleine Anfrage. Lediglich im Internet wird das Phänomen tatsächlich verfolgt.

So haben mehrere EU-Mitgliedstaaten am 3. November erstmals einen Aktionstag gegen „rassistische und fremdenfeindliche Hassreden“ durchgeführt, den das Bundesinnenministerium initiiert und Europol koordiniert hat. Zu den weiteren Teilnehmenden gehörten Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Tschechien und Großbritannien. Die Strafverfolgungsbehörden führten 97 Razzien durch, davon allein 81 in Deutschland. Diese sollen zu insgesamt 140 Ermittlungsverfahren geführt haben.

Für die Koordination des „Aktionstages“ hat die Staatsschutz-Abteilung des Bundeskriminalamtes einen „nationalen Experten“ zu Europol entsandt, der bis August 2021 in der dortigen „Meldestelle für Internetinhalte“ tätig ist. Die Abteilung ist im alltäglichen Betrieb lediglich mit der Verfolgung von islamistisch motiviertem Terrorismus befasst. Eine Erweiterung des Mandats der „Meldestelle“ auf Rechtsterrorismus ist auch nach einer Arbeitstagung, die Europol laut dem Bundesinnenministerium am 1. Juli zum Thema organisiert hat, nicht vorgesehen.

Kommission ignoriert Forderung nach „besserem Überblick“

Europol plant auch ansonsten keine neuen Strukturen zur Verfolgung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus. Die Polizeiagentur hat zu verschiedenen Kriminalitätsbereichen sogenannte Analyseprojekte eingerichtet, in denen jeweils auch einschlägige Dateien geführt werden. Für islamistisch motivierte Aktivitäten existieren gleich zwei solcher Analyseprojekte. Die rechten Aktivitäten werden hingegen weiter in der Datei „Dolphin“ gesammelt, in der – mit Ausnahme des islamistischen Terrorismus – Straftaten sämtlicher politisch motivierter Kriminalität gespeichert sind.

Die Verfolgung im Internet sollte eigentlich nur eine der Maßnahmen sein, mit denen der EU-Ministerrat für Inneres und Justiz vor über einem Jahr Flagge gegen rechts zeigen wollte. Am 8. Oktober 2019, über ein halbes Jahr nach dem Anschlag im neuseeländischen Christchurch und einen Tag vor dem antisemitischen Anschlag in Halle, beauftragten die MinisterInnen die zuständigen Ratsarbeitsgruppen, die EU-Kommission und die Agenturen mit der Durchführung von vier Aktionsbereichen.

Im Großen und Ganzen wurden diese jedoch nicht umgesetzt. So hatten die MinisterInnen etwa die Kommission aufgefordert, für einen „besseren Überblick“ über gewaltbereiten Rechtsextremismus und Terrorismus in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Eine solche Umfrage hat die Kommission zwar gestartet, die Ergebnisse liegen aber immer noch nicht vor. Im November hatte das Auswärtige Amt diese Lücke gefüllt und eine entsprechende Studie zu „internationaler Vernetzung von Rechtsextremismus und Terrorismus“ auf einer Fachkonferenz am 17. November in Berlin veröffentlicht. Ihr Schwerpunkt war jedoch auf grenzüberschreitenden Kampfsport- und Musikveranstaltungen beschränkt.

Schlussfolgerungen wieder entschärft

Eine weitere Priorität sollte die „kontinuierliche Weiterentwicklung und Weitergabe bewährter Verfahren zur Stärkung der Prävention, der Aufdeckung und der Bekämpfung“ des Phänomens bilden. Spätestens hier wird deutlich, dass Rechtsextremismus und -terrorismus nicht im besonderen Fokus stehen. Denn die Anstrengungen sollten sich der Formulierung zufolge gegen „alle Formen des gewaltbereiten Extremismus und des Terrorismus“ richten.

Ähnlich wachsweich fielen dann auch Schlussfolgerungen des Rates aus, die das Bundesinnenministerium „zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft“ entworfen hat. Sie sollten den Abschluss des halbjährlichen EU-Vorsitzes darstellen und alle wichtigen Vorhaben für die kommende portugiesische Ratspräsidentschaft zusammenfassen. Die darin vorgesehene entschiedene Verurteilung rechtsextremer Umtriebe scheiterte jedoch am Widerstand von Regierungen wie Ungarn und Polen, die für die Streichung wesentlicher Passagen gesorgt haben.

So war eigentlich geplant, an mehreren Stellen auf die Gefahr des gewalttätigen Rechtsextremismus hinzuweisen. Das Wörtchen „rechts“ wurde jedoch in der am 14. Dezember verabschiedeten Fassung an allen Stellen wieder entfernt.

Die Schlussfolgerungen, die den Abschluss des deutschen Ratsvorsitzes bilden sollten, wurden gegen rechts wesentlich entschärft.
Die Schlussfolgerungen, die den Abschluss des deutschen Ratsvorsitzes bilden sollten, wenden sich nicht mehr gegen rechts. - Alle Rechte vorbehalten EU-Ministerrat

3 Ergänzungen

  1. Ersetze „verschlafen“ durch „verhindert“.

    Das ist ja kein Zufall oder Versehen, das ist explizites Programm.

    1. Ja, ich wurde auch von der Redaktion darauf hingewiesen, das vielleicht schärfer zu formulieren. Ist in einigen Aspekten sicher richtig. Allerdings waren die Bremser der (wenigen) Initiativen eher die Visegrad-Staaten. Zudem sind die Aktionsbereiche auch seit Oktober 2019 benannt, verhindert haben es also auch die kroatische und finnische Ratspräsidentschaft.
      Wirklich im Tiefschlaf ist übrigens die EU-Kommission.

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