Helge Braun hat seine Lektion gelernt. Anfangs habe sich der Chef des Bundeskanzleramts „einfach so“ im Internet bewegt, ohne sich Gedanken über Überwachung, Doxxing oder andere Phänomene Gedanken zu machen. Heute sei dies nicht mehr der Fall, inzwischen schütze auch er sich. „Das ist eine normale Evolution, die jeder durchmacht“, sagte Braun, der sich auf der Konferenz zum 15. Geburtstag von netzpolitik.org den Fragen von Chefredakteur Markus Beckedahl stellte.
Befriedigend sei dieser Zustand jedoch nicht. „Ziel muss es sein, dass der normale Mensch, der kein IT-Spezialist ist“, sich ohne Sorgen im Netz aufhalten könne. „Da sind wir aber noch nicht“, sagte Braun.
Daran trägt die Bundesregierung eine Teilschuld. Sie blockiert beispielsweise die „kleine Schwester“ der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Jahren auf Eis liegende ePrivacy-Verordnung.
„Strategische Unterregulierung“ als Wettbewerber
Grund sei die „strategische Unterregulierung“ im Rest der Welt, was Europa im Wettbewerb benachteilige. „Wir brauchen Räume, um Wirtschaft zu machen“, sagte Braun.
Bei der DSGVO sei das richtige Gleichgewicht zwischen Wirtschaftsfreundlichkeit und Verbraucherschutz erreicht worden. „Das haben wir bei der ePrivacy-Verordnung noch nicht geschafft“, sagte Braun. Zwar sei auch er für datenschutzfreundliche Voreinstellungen, es gebe sogar eine eigene Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt, die sich mit „Nudging-Elementen“ beschäftige.
Aber zu viel Datenschutz schadet offenbar der Wirtschaft zu stark.
Zudem würden „unbestimmte Rechtsbegriffe“, die aus Zeitmangel in der DSGVO gelandet wären, für Probleme sorgen, sagte Braun. Ähnliches wolle man bei ePrivacy vermeiden. Gut Ding braucht Weile.
Lange Zeiträume im Digitalen nicht akzeptabel“
Gleichzeitig ist Braun, der in der Regierung für die Koordinierung der Digitalisierung zuständig ist, bewusst, dass die Mühlen der Politik bisweilen frustrierend langsam mahlen. So konnte die Umsetzung der Digitalen Agenda aus dem Jahr 2013 teils erst fünf Jahre später starten, weil durch die föderale Struktur Deutschlands erst viele Fragen mit den Ländern und Gemeinden geklärt werden mussten. „Das sind natürlich Zeiträume, die im Digitalen nicht akzeptabel sind“, konstatierte Braun.
Hier sieht Braun die derzeitige Bundesregierung nun besser aufgestellt: Zwar gebe es durchaus einige neue Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die netzpolitische Fragen behandeln würden. Aber als „Game Changer“ habe sich laut Braun das Digitalkabinett erwiesen. Dort versammeln sich regelmäßig alle 15 Bundesministerinnen und Bundesminister, um bei der Digitalisierung an einem Strang zu ziehen – und zwar auf Chef-Ebene.
Das würde erlauben, Probleme schneller zu eskalieren. Zudem übe dies Druck auf Minister:innen aus, die mit leeren Händen zu einer Sitzung kommen würden. Hilfreich sei auch, wenn jeden Tag ein Anruf aus dem Bundeskanzleramt kommen würde, um nachzufragen, ob und was denn passiert sei. Der Fokus liege laut Braun „auf der Umsetzungsgeschwindigkeit, das ist die Kernprobe“.
Bewährungsprobe Breitbandausbau
Dabei holpert es aber noch ein wenig, das weiß auch Braun. Schließlich ist der seit Jahren versprochene, flächendeckende Breitbandausbau immer noch nicht gelungen. Der in der Bundeshauptstadt lebende Beckedahl muss sich in seiner Wohnung mit gerade mal 16 MBit/s begnügen. „Es gibt 1000 Umsetzungsprobleme auf allen politischen Ebenen“, beklagte Braun. Ein zu kompliziertes Förderprogramm mit hohen Anforderungen an die Antragsteller, lange Genehmigungszeiten und schlechte Planungsunterlagen hätten dafür gesorgt, dass das 2013 ausgegebene Ausbauziel von „50 MBit/s für alle“ bis 2018 nicht erreicht worden sei.
Als „Game Changer“ macht Braun die oberirdische Verlegetechniken aus, mit denen sich Zeit und Geld sparen ließe. Ein Blick nach Italien würde zeigen, dass dort historische Gebäude in Altstädten zwar mit Kabeln behängt seien, die Lebensqualität aber dennoch hoch geblieben sei. Dauerhaft sei dies aber wohl keine Lösung, ruderte Braun leicht zurück, in einem weiteren Schritt könne man die Leitungen ja Unterputz verlegen.
Einklagbarer Rechtsanspruch auf Internet
Auch Micro-Trenching, eine Technik, mit der sich teure Tiefbauarbeiten vermeiden lassen, steht Braun nicht grundsätzlich feindselig gegenüber. Oft sei dies aber nicht möglich, weil den Betreibern nicht ganz klar sei, wo bereits Leitungen liegen und sie für irrtümlich durchgeschnittene Kabel nicht haften wollten.
Diese Konflikte könnten bald an neuer Brisanz gewinnen, denn die schwarz-schwarz-rote Koalition hat versprochen, bald einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet gesetzlich festzuschreiben. Gelten soll dieser ab 2025. Dies wird kein einfaches Unterfangen, räumte Braun ein. EU-rechtliche Vorgaben auf der einen und kalkulierende Netzbetreiber auf der anderen Seite würden für unzählige Fallstricke sorgen. Derzeitiger Stand der internen Verhandlungen sei ein Modell, wonach der am nähesten agierende Netzbetreiber zu einem Ausbau einer bestimmten Region verpflichtet werden könnte. Und das gefällt der Branche überhaupt nicht. Es werde schwierig werden, sagt Braun, aber: „Es ist ein wichtiges Projekt“.
Hauptsache, schöne Namen. Ob es für Gesetze, Arbeitskreise oder sonstiges gilt, ein schöner Name muss her, egal was am Ende dabei herauskommt, wahrscheinlich wie immer nichts, aber wenigstens hat das Ding einen schönen Namen. Digitalkabinett, da musste ich herzhaft lachen.